Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Information zum Stand der Umsetzung der Funktionalreform im Landkreis Börde hier: - Erteilung der Betriebserlaubnis für Kindertagesstätten - Förderung von Schulfahrten - Förderung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit - Bundeselterngeld  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: 5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde
Datum: Mo, 12.04.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Der stellv

Der stellv. Vorsitzende des JHA gibt bekannt, dass die Beschlussvorlage aus dem nichtöffentlichen Teil angenommen wurde.

 

Herr Jakobi gibt die Information , dass in Abstimmung mit den Landkreisen Stendal und dem Harzkreis eine Richtlinie erarbeitet wurde. Diese ist zur Zeit im Umlauf im Bauordnungsamt, Gesundheitsamt, Brandschutzamt, Veterinäramt, Kommunalaufsicht und im Rechtsamt. Darüber hinaus wurden die Unfallkasse LSA und die Gewerbeaufsicht beteiligt.

Ziel der Richtlinie sollen die klaren Vorgaben für die Leistungsverpflichteten zum Betriebserlaubnisverfahren sein. Die Vorstellung dieser Richtlinie soll im nächsten Unterausschuss erfolgen. Parallel dazu gibt es eine Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt, da dies weiterhin die Widerspruchsbehörde ist.

Hierzu soll die Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss noch vor der Sommerpause erfolgen. Die Beschlussfassung durch den Kreistag soll es dann nach der Sommerpause geben.

 

Die Förderung von Schulfahrten und Förderung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit sind beide Aufgaben bisher vom Land übernommen und beschieden. Die Anlagerung erfolgte wie das Betriebserlaubnisverfahren im Sachgebiet Jugend/Kita gleichfalls ohne zusätzliches Personal, aber mit der Straffung der vorher zu erledigenden Aufgaben. Strittig ist die Finanzierung dieser letztgenannten Aufgaben. Vom Land haben wir dazu anteiliges Geld für das Personal erhalten, nicht aber für die Aufgaben selbst. Dies ist über die Vertretung der Landkreise (Landkreistag) mit dem Land zu verändern. Unser Landkreis hat für die Erledigung eine APL in Höhe von 3.500,00 € eingestellt.

 

Bei den Schulfahrten geht es um die Förderung des 3. Kindes. Der Antrag läuft über die Schule, gleichfalls auch der Geldfluss. Bis zu 100,00 € sind möglich.

 

Bei der Förderung des Ehrenamtes kann ein Verdienstausfall geltend gemacht werden. Gedacht ist die Förderung für berufstätige Eltern, die sich in der Jugendarbeit engagieren und sich dafür von ihrem Arbeitsgeber freistellen lassen müssen.

 

Im Bereich Bundeselterngeld werden ca. 1400 – 1600 Anträge pro Jahr plus  Wiederholungsanträge abgearbeitet. Durch das eingearbeitete Personal konnte eine kontinuierliche Abarbeitung erfolgen. Die Bearbeitungszeit liegt weit unter einem Monat.