Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mitteilungen der Verwaltung sowie Beantwortung von Anfragen und Anregungen  

 
 
30. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde
Datum: Mi, 24.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:15
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Kluge gab zur Kenntnis, dass der Nachtragshaushalt auf der Sitzung des Kreisausschusses am 07

Herr Kluge gab zur Kenntnis, dass der Nachtragshaushalt auf der Sitzung des Kreisausschusses am 07.04.2010 behandelt wird.

Aufgabe des Nachtragshaushaltes ist es, Änderungen, die sich aus dem neuen FAG ergeben, eingzuarbeiten, die Haushaltsverfügungen des Landesverwaltungsamtes umzusetzen, offene Fragen der Ausschüsse einer Lösung zuzuführen sowie die Umsetzung der Kreistagsbeschlüsse.

Die Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages im Jahr 2009 waren geprägt von den Änderungen des FAG. Mit dem jetzt gültigen Haushalt werden alle Voraussetzungen geschaffen, die Aufgabenerfüllung des Landkreises zu gewährleisten hinsichtlich der Pflichtaufgaben und der freiwilligen Aufgaben. Der Haushalt beinhaltet ebenso Problemfelder, die nicht über das Jahr mitgenommen werden können und sollen. Konkret handelt es sich hierbei um:

-          Entwicklung der Finanzzuweisung:    Mehreinnahmen i.H.v.                         4,75 Mio. Euro

-          Schülerbeförderung (ab 11. Klasse übernimmt das Land) i.H.v.                   712 TEUR

-          Reduzierung der Bundesbeteilung an der Kosten der Unterkunft, Mindereinnahmen i.H.v.                                                                                                              768 TEUR

-          Anteil des Landkreises an der Finanzierung der KiTa`s zusätzlich i.H.v.      302 TEUR

-          Vertrag mit der ARGE, Reduzierung der Personalkostenerstattung, Mindereinnahmen i.H.v.                                                                                                                      900 TEUR

-          Förderung des ÖPNV: Mehrausgaben i.H.v.                                                  400 TEUR.

Diese sind nunmehr abgearbeitet.

Im Vermögenshaushalt ermöglichen es die höheren Einnahmen aus Landeszuweisungen geplante Maßnahmen ohne Kreditaufnahme umzusetzen. Zusätzliche Maßnahmen aus der Prioritätenliste können realisiert werden. Davon sind Maßnahmen an Schulen in Höhe von 810 TEUR geplant, wobei hier Mittel aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von 526 TEUR einfließen.

Im Brandschutz werden digitale Funkgeräte in Höhe von 120 TEUR angeschafft. Das Museum in Wolmirstedt erhält 68 TEUR. Baumaßnahmen an KiTa´s sollen mit 50 TEUR gefördert werden. Aus der Funktionalreform ergibt sich ein Investitionsbedarf in Höhe von 30 TEUR zur Anschaffung von 2 Forst-KFZ.

 

Mit dem Finanzausgleichsgesetz wurde die Berechnungsgrundlage für die Kreisumlage geändert. Die Erhebung der Steuern wurde von 80 % auf 90 % für 2010 und ab 2011 auf 100 % der Einnahmen der Städte und Gemeinden erhöht. Hierzu liegt ein Beschluss des Kreistages vor, dass der finanzielle Vorteil, der durch die Erhöhung entsteht, nicht beim Landkreis bleibt, sondern die Kreisumlagehebesätze auf 36 % für alle Einnahmearten (Vorschlag der Verwaltung) reduziert werden.

 

Herr Dr. Zander bat um die Bereitstellung einer Übersicht woraus ersichtlich wird, in welcher Höhe welche Gemeinde die Kreisumlage zu entrichten hat.

 

Herr Kanngießer regte, auf Grund der gesunkenen Personalkostenerstattung der Agentur für Arbeit, an, Räumlichkeit des Landkreises Börde in Oschersleben für die ARGE zur Kosteneinsparung zu nutzen.

 

Herr Webel gab zur Kenntnis, dass es hierzu bereits Überlegungen gegeben hat. Bisher war ungewiss, ob es die ARGEn in dieser Form weiterhin geben wird. Nach der geplanten Grundgesetzänderung und Weiterbestehen der ARGEn werden hier nochmals Konzepte erarbeitet.

 

 

Herr Kluge gab Informationen zum Entschuldungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt.

Ziel des Landkreises Börde ist es die positive Entwicklung der Kreisfinanzen beizubehalten, die Handlungsfähigkeit zu erhalten und Schulden abzubauen.

Die Bedingungen, welche mit dem Entschuldungsprogramm gestellt werden sind Folgende:

-          sofortige Teilentschuldung von 30 % des Darlehensbetrages

-          Abschluss von Darlehensverträgen über die verbleibenden 70 % mit der Investitionsbank

-          Zinszuschuss bis zu 2,3 % bei einem Mindestzins von 1,9 %

-          Tilgung innerhalb von 10 Jahren

-          Anfertigung eines Fortschrittsberichtes an die Bank

Grundlage der Entscheidung des Landkreises sich an dem Teil- Entschuldungsprogramm des Landes zu beteiligen war

a)      die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und

b)      die Wertung des grundsätzlichen Verzichtes auf Kreditaufnahmen

Der Anteil des Landreises Börde an dem Entschuldungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt beträgt 5,027 Mio Euro (30 % sofortige Teilentschuldung). Hiermit können Kredite in Höhe von 16,76 Mio Euro umgeschuldet werden.

Bezüglich der Entwicklung des Schuldendienstes ist den Mitgliedern des Kreisausschusses eine Zuarbeit übergeben worden (Modellberechnung 2010 und 2012).