Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr
Jacowicz bat um Informationen bzgl. der Vorgehensweise in der Einheitsgemeinde
Sülzetal. Herr
Bredthauer nahm dazu wie folgt Stellung: Im
I. Quartal 2009 hat das Rechnungs- und Kommunalprüfungsamt des Landkreises
Börde dort eine sehr umfangreiche überörtliche Prüfung mit dem Schwerpunkt
Erhebung und Geltendmachung von kommunalen Beiträgen durchgeführt. Dabei wurde
festgestellt, dass zahlreiche Unterlagen bereits (zulässig) vernichtet wurden
bzw. ergänzende Unterlagen zu beschaffen sind. Im Ergebnis daraus ist ein
erster Teilbericht gefertigt und der Gemeinde übergeben worden. Die Bemerkungen
und Hinweise beziehen sich überwiegend auf die Beschaffung zusätzlicher Informationen
durch die Gemeindeverwaltung bzw. dass Rücksprachen mit dem Bürgermeister zu führen
sind, was aufgrund längerer Krankheit nicht möglich war. Der
erste Teilbericht ist quasi als Arbeitsauftrag an die Gemeindeverwaltung zu
verstehen, die aufgefordert ist, abschließend eine schriftliche Stellungnahme
an das RPA zu übergeben. Anschließend soll die Prüfung fortgesetzt werden. Der
Teilbericht wurde allen Gemeinderäten sowie Ortschaftsräten übergeben. Aufgrund
der für die aufgeworfenen Fragen nicht ausreichenden Stellungnahmen, sah der
Bürgermeister davon ab, dem Gemeinderat diese vorzulegen. Dies ist nach der
Gemeindeordnung lediglich für abschließende Berichte und Stellungnahmen
erforderlich. Der
Bürgermeister bat schriftlich um vorübergehende Verwaltungshilfe des
Landkreises, da es einer tiefgründigen Aufarbeitung bedarf. Im Rahmen der beratenden
Kommunalaufsicht hat der Landkreis hierfür eine Arbeitsgruppe, bestehend aus
Mitarbeitern der Kommunalaufsicht und des Bereiches Recht, Frau Herzig als
Vorsitzende sowie Herrn Bredthauer als weiteres Mitglied, gebildet. Am
02.03.2010 fand eine erste Beratung mit den Amtsleitern und Bürgermeistern
statt, in der vereinbart wurde, dass hinsichtlich der rechtsgeschäftlichen
Vorgänge im Zusammenhang mit der Planung und Erschließung von Baugebieten
vertrauensvoll zusammengearbeitet wird. Des Weiteren umfasst dies die
Haushaltsplanung/-konsolidierung und sonstige Angelegenheiten gemeindlicher
Aufgaben sowie der Verwaltungsorganisation. Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe,
welche am 08.03.2010 aufgenommen wurde, umfasst die Sichtung und Aufarbeitung
sämtlicher Unterlagen der Planung, Erschließung und Vermarktung in insgesamt 36
Plangebieten seit 1991. Aus
den Medien war zu entnehmen, dass der Steuerzahlerbund Sachsen-Anhalt
Strafanzeige gegen den Bürgermeister, den Gemeinderat und die Kommunalaufsicht
des Landkreises wegen des Verdachts der Untreue gestellt hat. Einzelheiten sind
nicht bekannt. Im Oktober 2009 erkundigte sich die Zeitschrift „Der
Steuerzahler“ beim Landkreis nach dem Sachstand mit der Antwort, dass
endgültige Feststellungen aufgrund nicht abgeschlossener Prüfungsverfahren noch
nicht getroffen werden können mit dem gleichzeitigen Appell, zu einer
sachlichen Diskussion beizutragen. Offensichtlich fruchtete dies nicht. Die
Aussage, der Gemeinde sei ein Millionenschaden entstanden, ist weder dem Teilbericht
noch sonstigen Hinweisen zu entnehmen. Endgültige Erschließungsbeiträge wurden
nicht erhoben, da Erschließungsmaßnahmen noch nicht fertiggestellt sind, so
dass die Grundlage zur Erhebung noch gar nicht besteht. Es
ist dringend zu raten, keine unbegründeten Schlussfolgerungen zu ziehen, da die
Gemeinde Sülzetal Vorrangstandort für landesbedeutsame Industrieansiedlungen
ist. Herr
Jackowicz bat um weitere Informationen, soweit sich neue ergeben. Diese werden
dann im nichtöffentlichen Teil zur Verfügung gestellt. ____________________________________________________________________________ Herr
Schmidt war erstaunt über den Zeitungsartikel zum Thema Müllgebühren, in dem
Herr Schindler zitierte wurde, dass die Überschüsse nur aus Müllimporten
stammen sollen. Er war bisher anders informiert. Herr
Landrat Webel erklärte, dass am 07.04.2010, eine schriftliche Einladung ergeht
hierzu noch, ein Gespräch zwischen Herrn Dr. Daehre, den Fraktionsvorsitzenden,
Herrn Bredthauer sowie Herrn Schindler stattfinden wird. Der Schriftverkehr
zwischen dem Landkreis und Herrn Schindler nimmt Ausmaße an, die nicht mehr zu
bewältigen sind. Anfragen wurden bereits mehrfach beantwortet. Frau
Engelbrecht wunderte sich über die Absage des ursprünglichen Gesprächtermins
von den eigentlich Betroffenen. Herr
Kanngießer positionierte sich klar, dass er keinen Gesprächsbedarf sehe und
daher das Gespräch nicht für notwendig hielte. Der Kreistagsbeschluss sei für
ihn bindend. Herr
Bredthauer fasste zusammen, dass in der Vergangenheit äußerst viele Fragen von
Herrn Zahn und überwiegend von Herrn Schindler gestellt und alle kurzfristig
von ihm beantwortet wurden. Zu
dem im Kreistag am 16.09.2009 übergebenen Fragenkatalog von Herrn Schindler
fand am 29.09.2009 ein Gespräch zur Beantwortung dieser Fragen mit ihm und
Herrn Zahn statt. Abschließend gaben beide an, dass keine Fragen offen seien.
Im Kreistag am 03.02.3010 sagte Herr Zahn dann, er warte auf Beantwortung der
Fragen. Um
einen Schlussstrich zu ziehen, erarbeitet Herr Bredthauer eine zusammengefasste
Stellungnahme, in der sämtliche Fragen und Antworten aus den einzelnen E-Mails
komprimiert dargestellt werden. Aufgrund weiterer eingegangener Fragen seitens
Herrn Schindler und Herrn Zahn musste dieser mehrfach überarbeitet werden, so dass
eine Frist bis zum 25.03.2010 festgelegt wurde. Der Bericht wird allen
Interessierten zur Verfügung gestellt. Den
Vorwurf von angeblichen Müllimporten wies er mit Hinweis auf die
Benutzungsordnungen des Landkreises Ohrekreis und der Mengenstatistik zurück.
Die Überdeckungen wurden Herrn Schindler auch mehrmals dargelegt, zuletzt in
der Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung am 18.03.2010. Im
Interesse des Landkreises und des Kreistages sollte diesbezüglich endlich Ruhe
einkehren. Herr
Webel ergänzte, es sei nicht selbstverständlich, dass Herr Bredthauer dies
stets so ausführlich beantwortet. ____________________________________________________________________________ Herr
Eichler erkundigte sich, bezogen auf das Urteil zum neuen FAG bzgl. der
Ausgleichszahlungen, wie die Mittel aus der Rücklage in den Kreishaushalt
eingehen. Herr
Kluge wies auf den Beschluss hin, dass die Rücklage „Barleben“ zur
Entlastung der Gemeinden gebildet wurde, d. h. die Gemeinde Barleben zahlte
stets die festgesetzte Kreisumlage. Die Rücklage beträgt ca. 5,2 Millionen Euro
und bleibt auch momentan so bestehen. Herr
Webel informierte, dass derzeit noch keine Grundlage bestehe, wie mit den durch
das Urteil betroffenen Gemeinden umzugehen ist. Herr
Bredthauer ergänzte, dass lt. Regelung des Innenministeriums die Umlage nach §
19 a FAG erst dann bei der Kreisumlage berücksichtigt wird, wenn tatsächlich
gezahlt werde. Die Voraussetzungen lagen aufgrund der angefochtenen Bescheide
durch die Gemeinde Barleben nicht vor. ____________________________________________________________________________ Herr
Schmidt richtete die Bitte an die Verwaltung, zu prüfen, was an der K 1165
zwischen Groß und Klein Ammensleben getan werden kann, um zukünftig
Überschwemmungen durch Schmelzwasser zu vermeiden. ____________________________________________________________________________ Herr
Kanngießer erkundigte sich nach dem Stand des Vergabeverfahrens zur Rettungsdienstleistung. Herr
Webel informierte, dass die Konzession, nicht die Leistung direkt, in der
nächsten Woche ausgeschrieben werden soll. Die
Leistungen des Katastrophenschutzes werden mit ausgeschrieben. ____________________________________________________________________________ Herr
Zeymer merkte an, dass er die neue Sportförderrichtlinie gern vor
Unterzeichnung zur Kenntnis genommen hätte, um evtl. Verbesserungsvorschläge
einzufügen. Herr
Webel erklärte, die Richtlinie sei mit dem Kreissportbund abgestimmt. Herr
Zeymer bemängelte, dass dieser die Vereine nicht informiert habe. |
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