Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anträge, Anfragen, Anregungen  

 
 
30. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde
Datum: Mi, 24.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:15
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Jacowicz bat um Informationen bzgl

 

Herr Jacowicz bat um Informationen bzgl. der Vorgehensweise in der Einheitsgemeinde Sülzetal.

 

Herr Bredthauer nahm dazu wie folgt Stellung:

Im I. Quartal 2009 hat das Rechnungs- und Kommunalprüfungsamt des Landkreises Börde dort eine sehr umfangreiche überörtliche Prüfung mit dem Schwerpunkt Erhebung und Geltendmachung von kommunalen Beiträgen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass zahlreiche Unterlagen bereits (zulässig) vernichtet wurden bzw. ergänzende Unterlagen zu beschaffen sind. Im Ergebnis daraus ist ein erster Teilbericht gefertigt und der Gemeinde übergeben worden. Die Bemerkungen und Hinweise beziehen sich überwiegend auf die Beschaffung zusätzlicher Informationen durch die Gemeindeverwaltung bzw. dass Rücksprachen mit dem Bürgermeister zu führen sind, was aufgrund längerer Krankheit nicht möglich war.

Der erste Teilbericht ist quasi als Arbeitsauftrag an die Gemeindeverwaltung zu verstehen, die aufgefordert ist, abschließend eine schriftliche Stellungnahme an das RPA zu übergeben. Anschließend soll die Prüfung fortgesetzt werden.

Der Teilbericht wurde allen Gemeinderäten sowie Ortschaftsräten übergeben. Aufgrund der für die aufgeworfenen Fragen nicht ausreichenden Stellungnahmen, sah der Bürgermeister davon ab, dem Gemeinderat diese vorzulegen. Dies ist nach der Gemeindeordnung lediglich für abschließende Berichte und Stellungnahmen erforderlich.

Der Bürgermeister bat schriftlich um vorübergehende Verwaltungshilfe des Landkreises, da es einer tiefgründigen Aufarbeitung bedarf. Im Rahmen der beratenden Kommunalaufsicht hat der Landkreis hierfür eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern der Kommunalaufsicht und des Bereiches Recht, Frau Herzig als Vorsitzende sowie Herrn Bredthauer als weiteres Mitglied, gebildet. Am 02.03.2010 fand eine erste Beratung mit den Amtsleitern und Bürgermeistern statt, in der vereinbart wurde, dass hinsichtlich der rechtsgeschäftlichen Vorgänge im Zusammenhang mit der Planung und Erschließung von Baugebieten vertrauensvoll zusammengearbeitet wird. Des Weiteren umfasst dies die Haushaltsplanung/-konsolidierung und sonstige Angelegenheiten gemeindlicher Aufgaben sowie der Verwaltungsorganisation. Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe, welche am 08.03.2010 aufgenommen wurde, umfasst die Sichtung und Aufarbeitung sämtlicher Unterlagen der Planung, Erschließung und Vermarktung in insgesamt 36 Plangebieten seit 1991.

Aus den Medien war zu entnehmen, dass der Steuerzahlerbund Sachsen-Anhalt Strafanzeige gegen den Bürgermeister, den Gemeinderat und die Kommunalaufsicht des Landkreises wegen des Verdachts der Untreue gestellt hat. Einzelheiten sind nicht bekannt. Im Oktober 2009 erkundigte sich die Zeitschrift „Der Steuerzahler“ beim Landkreis nach dem Sachstand mit der Antwort, dass endgültige Feststellungen aufgrund nicht abgeschlossener Prüfungsverfahren noch nicht getroffen werden können mit dem gleichzeitigen Appell, zu einer sachlichen Diskussion beizutragen. Offensichtlich fruchtete dies nicht. Die Aussage, der Gemeinde sei ein Millionenschaden entstanden, ist weder dem Teilbericht noch sonstigen Hinweisen zu entnehmen. Endgültige Erschließungsbeiträge wurden nicht erhoben, da Erschließungsmaßnahmen noch nicht fertiggestellt sind, so dass die Grundlage zur Erhebung noch gar nicht besteht.

Es ist dringend zu raten, keine unbegründeten Schlussfolgerungen zu ziehen, da die Gemeinde Sülzetal Vorrangstandort für landesbedeutsame Industrieansiedlungen ist.

 

Herr Jackowicz bat um weitere Informationen, soweit sich neue ergeben. Diese werden dann im nichtöffentlichen Teil zur Verfügung gestellt.

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Herr Schmidt war erstaunt über den Zeitungsartikel zum Thema Müllgebühren, in dem Herr Schindler zitierte wurde, dass die Überschüsse nur aus Müllimporten stammen sollen. Er war bisher anders informiert.

 

Herr Landrat Webel erklärte, dass am 07.04.2010, eine schriftliche Einladung ergeht hierzu noch, ein Gespräch zwischen Herrn Dr. Daehre, den Fraktionsvorsitzenden, Herrn Bredthauer sowie Herrn Schindler stattfinden wird. Der Schriftverkehr zwischen dem Landkreis und Herrn Schindler nimmt Ausmaße an, die nicht mehr zu bewältigen sind. Anfragen wurden bereits mehrfach beantwortet.

 

Frau Engelbrecht wunderte sich über die Absage des ursprünglichen Gesprächtermins von den eigentlich Betroffenen.

 

Herr Kanngießer positionierte sich klar, dass er keinen Gesprächsbedarf sehe und daher das Gespräch nicht für notwendig hielte. Der Kreistagsbeschluss sei für ihn bindend.

 

Herr Bredthauer fasste zusammen, dass in der Vergangenheit äußerst viele Fragen von Herrn Zahn und überwiegend von Herrn Schindler gestellt und alle kurzfristig von ihm beantwortet wurden.

Zu dem im Kreistag am 16.09.2009 übergebenen Fragenkatalog von Herrn Schindler fand am 29.09.2009 ein Gespräch zur Beantwortung dieser Fragen mit ihm und Herrn Zahn statt. Abschließend gaben beide an, dass keine Fragen offen seien. Im Kreistag am 03.02.3010 sagte Herr Zahn dann, er warte auf Beantwortung der Fragen.

Um einen Schlussstrich zu ziehen, erarbeitet Herr Bredthauer eine zusammengefasste Stellungnahme, in der sämtliche Fragen und Antworten aus den einzelnen E-Mails komprimiert dargestellt werden. Aufgrund weiterer eingegangener Fragen seitens Herrn Schindler und Herrn Zahn musste dieser mehrfach überarbeitet werden, so dass eine Frist bis zum 25.03.2010 festgelegt wurde. Der Bericht wird allen Interessierten zur Verfügung gestellt.

Den Vorwurf von angeblichen Müllimporten wies er mit Hinweis auf die Benutzungsordnungen des Landkreises Ohrekreis und der Mengenstatistik zurück. Die Überdeckungen wurden Herrn Schindler auch mehrmals dargelegt, zuletzt in der Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung am 18.03.2010.

Im Interesse des Landkreises und des Kreistages sollte diesbezüglich endlich Ruhe einkehren.

 

Herr Webel ergänzte, es sei nicht selbstverständlich, dass Herr Bredthauer dies stets so ausführlich beantwortet.

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Herr Eichler erkundigte sich, bezogen auf das Urteil zum neuen FAG bzgl. der Ausgleichszahlungen, wie die Mittel aus der Rücklage in den Kreishaushalt eingehen.

 

Herr Kluge wies auf den Beschluss hin, dass die Rücklage „Barleben“ zur Entlastung der Gemeinden gebildet wurde, d. h. die Gemeinde Barleben zahlte stets die festgesetzte Kreisumlage. Die Rücklage beträgt ca. 5,2 Millionen Euro und bleibt auch momentan so bestehen.

 

Herr Webel informierte, dass derzeit noch keine Grundlage bestehe, wie mit den durch das Urteil betroffenen Gemeinden umzugehen ist.

 

Herr Bredthauer ergänzte, dass lt. Regelung des Innenministeriums die Umlage nach § 19 a FAG erst dann bei der Kreisumlage berücksichtigt wird, wenn tatsächlich gezahlt werde. Die Voraussetzungen lagen aufgrund der angefochtenen Bescheide durch die Gemeinde Barleben nicht vor.

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Herr Schmidt richtete die Bitte an die Verwaltung, zu prüfen, was an der K 1165 zwischen Groß und Klein Ammensleben getan werden kann, um zukünftig Überschwemmungen durch Schmelzwasser zu vermeiden.

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Herr Kanngießer erkundigte sich nach dem Stand des Vergabeverfahrens zur Rettungsdienstleistung.

 

Herr Webel informierte, dass die Konzession, nicht die Leistung direkt, in der nächsten Woche ausgeschrieben werden soll.

 

Die Leistungen des Katastrophenschutzes werden mit ausgeschrieben.

 

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Herr Zeymer merkte an, dass er die neue Sportförderrichtlinie gern vor Unterzeichnung zur Kenntnis genommen hätte, um evtl. Verbesserungsvorschläge einzufügen.

 

Herr Webel erklärte, die Richtlinie sei mit dem Kreissportbund abgestimmt.

Herr Zeymer bemängelte, dass dieser die Vereine nicht informiert habe.