Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Information über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Landkreises Börde im IV. Quartal 2009  

 
 
28. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.3 Beschluss:427/20/2010
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 27.01.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:30
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
427/20/2010 Information über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Landkreises Börde im IV. Quartal 2009
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Finanzverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Gorski, Ines

Herr Buchwald fragte warum das Jugendamt eine Niederschlagung von 160000 € benötigte und für welche Fälle das benutzt wurde

Herr Buchwald fragte, warum das Jugendamt Forderungen i.H.v. 160.000 EUR niederschlagen muss und welchen Hintergrund diese haben.

 

Frau Bäker erklärte, dass diese aus Rückzahlungen von Unterhaltsvorschussleistungen resultieren.

 

Herr Schmidt merkte an, dass die Ansprüche Straßenverkehrsamt und Bauordnungsamt für ihn nicht nachvollziehbar sind.

 

Frau Bäker erklärte, dass es sich hierbei um nicht gezahlte Versicherungsbeiträge der Fahrzeughalter handelt und um Gebühren für das Bußgeld-, Mahn- und Vollstreckungsverfahren. Dieses Geld soll über Vollstreckungsmaßnahmen wieder eingeholt werden.

Im Fall des Bauordnungsamtes handelt es sich um Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

 

Herr Webel informierte über die Möglichkeit der Landkreisverwaltung bei Bauanträgen Vorkasse zu verlangen, was früher nicht möglich war.

 

Herr Kanngießer ist der Überzeugung, dass nach SOG die Gemeinde die Kosten für Gefahrenabwehr übernehmen müssten.

 

Herr Eichler entgegnete, dass Bauordnung ganz klar Zuständigkeit des Landkreises ist.

Beschlussvorschlag:

 

Abstimmungsergebnis:

Die Informationsvorlage wurde von den Kreisausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.