Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr
Buchwald fragte, warum das Jugendamt Forderungen i.H.v. 160.000 EUR
niederschlagen muss und welchen Hintergrund diese haben. Frau
Bäker erklärte, dass diese aus Rückzahlungen von Unterhaltsvorschussleistungen
resultieren. Herr
Schmidt merkte an, dass die Ansprüche Straßenverkehrsamt und Bauordnungsamt für
ihn nicht nachvollziehbar sind. Frau
Bäker erklärte, dass es sich hierbei um nicht gezahlte Versicherungsbeiträge
der Fahrzeughalter handelt und um Gebühren für das Bußgeld-, Mahn- und
Vollstreckungsverfahren. Dieses Geld soll über Vollstreckungsmaßnahmen wieder
eingeholt werden. Im
Fall des Bauordnungsamtes handelt es sich um Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Herr
Webel informierte über die Möglichkeit der Landkreisverwaltung bei Bauanträgen
Vorkasse zu verlangen, was früher nicht möglich war. Herr
Kanngießer ist der Überzeugung, dass nach SOG die Gemeinde die Kosten für
Gefahrenabwehr übernehmen müssten. Herr
Eichler entgegnete, dass Bauordnung ganz klar Zuständigkeit des Landkreises
ist. Die
Informationsvorlage wurde von den Kreisausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.
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