Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - mdl. Bericht: Funktionalreform - Amt für Umweltschutz  

 
 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: 5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde
Datum: Di, 26.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Torka informiert, dass das 2

Herr Torka informiert, dass das 2. Gesetz über die Funktionalreform in wesentlichen Teilen am 1.1.2010 in Kraft getreten ist und somit verschiedene Aufgaben der Landesverwaltung auf die Landkreise verlagert wurden. Für bestimmte Naturschutzaufgaben obliegt die Aufgabenübertragung erst zum 1.1.2014. Hierbei geht es um die Festsetzung von Naturschutzgebieten und damit verbundenen weiteren Handlungen. Es sind Pflege- und Entwicklungskonzepte für Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete zu erstellen.

 

In seinen Ausführungen geht er näher auf die wesentlichen neuen Aufgaben im Amt für Umweltschutz ein. Es wurden Aufgaben auf dem Gebiet des Abfallrechtes, des Immissionsschutzes und des Naturschutzes übertragen.

 

Abfallrecht

 

Hier geht es um Aufgaben nach der Klärschlamm- und Düngeverordnung, die z. Teil schon vom Landkreis wahrgenommen wurden jedoch zum Großteil noch das ALFF zuständig war. Der Vollzug der Klärschlamm- und Düngeverordnung liegt jetzt zu 95 % bei den Landkreisen.

 

Untere Forstbehörde

 

Die Aufgaben der Untere Forstbehörde werden durch das Amt für Umweltschutz im Sachgebiet Naturschutz wahrgenommen. Hier war eigentlich vorgesehen, dass das entsprechende Personal vom Landesverwaltungsamt bzw. ALFF mit übergeht. Dies ist nicht gelungen und daher folgten 2 öffentliche Stellenausschreibungen mit etwa 20 Bewerbungen, die auch überwiegend gut qualifiziert sind. Sie besitzen keine Ortskenntnisse, da sie nicht aus dem Territorium kommen. Es wird einige Zeit vergehen, bis der Landkreis auf diesem Gebiet voll arbeitsfähig ist.

 

Immissionsschutz

 

Weitere umfangreiche Punkte sind in den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes verändert worden, u.a. die Zuständigkeit für die Tierhaltungsanlagen. Der Landkreis Börde ist der Landkreis, der mit die meisten Anlagen übernimmt. Für die genehmigungsbedürftigen Anlagen wird ein neuer Kollege eingestellt.

 

Für die neu eingestellten Mitarbeiter werden die Personal- und Sachkosten über etwa 15 Jahren vom Land getragen. Darunter 4 im Amt für Umweltschutz.

 

Herr Dettmer erkundigt sich nach der Qualifikation der neu zu besetzenden Stellen.

 

Herr Torka beantwortet, dass grundsätzlich für die ausgeschriebenen Stellen ein Fachhochschulabschluss benötigt wird. Die Bewerber für die 2 Förster müssen einen forstwirtschaftlichen Fachhochschulabschluss besitzen. Die Bewerber für Immissionsschutz mindestens ein Fachhochschulabschluss auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik bzw. einer anderen technischen Fachrichtung. Die Stelle Klärschlamm- u. Düngeverordnung ist die Qualifikation auf Agrarwissenschaften bzw. Landwirtschaft erforderlich, so sind die insgesamt 4 Stellen auch ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist für Klärschlamm- u. Düngemittelverordnung ist heute abgelaufen und für die anderen beiden Fachbereiche laufen die Vorstellungsgespräche.

 

Herr Dettmer fragt, ob alle 4 Stellen zum heutigen Tag noch nicht besetzt sind.

 

Herr Torka meint, dass die Besetzung realistisch zum April erfolgt.

 

Herr Dettmer schlägt vor, dass wenn die Besetzung der Stellen erfolgt ist und die Bereiche handlungsfähig sind, Herr Torka eine Pressemitteilung in der Volksstimme über die Aufgaben, Erreichbarkeit und den typischen Fragen der Bürger gibt,

 

Herr Torka meint, dass es auch so geplant war. Es erfolgt noch eine komplette Aktenübergabe mit der dafür notwendigen Software. Grundsätzlich werden nur abgeschlossene Sachverhalte übergeben.

 

Herr Dettmer erwartet zum nächsten Ausschuss einen Zwischenbericht.