Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Torka
informiert, dass das 2. Gesetz über die Funktionalreform in wesentlichen Teilen
am 1.1.2010 in Kraft getreten ist und somit verschiedene Aufgaben der
Landesverwaltung auf die Landkreise verlagert wurden. Für bestimmte
Naturschutzaufgaben obliegt die Aufgabenübertragung erst zum 1.1.2014. Hierbei
geht es um die Festsetzung von Naturschutzgebieten und damit verbundenen
weiteren Handlungen. Es sind Pflege- und Entwicklungskonzepte für
Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete zu erstellen. In seinen
Ausführungen geht er näher auf die wesentlichen neuen Aufgaben im Amt für Umweltschutz
ein. Es wurden Aufgaben auf dem Gebiet des Abfallrechtes, des Immissionsschutzes
und des Naturschutzes übertragen. Abfallrecht Hier geht
es um Aufgaben nach der Klärschlamm- und Düngeverordnung, die z. Teil schon vom
Landkreis wahrgenommen wurden jedoch zum Großteil noch das ALFF zuständig war.
Der Vollzug der Klärschlamm- und Düngeverordnung liegt jetzt zu 95 % bei den
Landkreisen. Untere
Forstbehörde Die
Aufgaben der Untere Forstbehörde werden durch das Amt für Umweltschutz im Sachgebiet
Naturschutz wahrgenommen. Hier war eigentlich vorgesehen, dass das
entsprechende Personal vom Landesverwaltungsamt bzw. ALFF mit übergeht. Dies
ist nicht gelungen und daher folgten 2 öffentliche Stellenausschreibungen mit
etwa 20 Bewerbungen, die auch überwiegend gut qualifiziert sind. Sie besitzen
keine Ortskenntnisse, da sie nicht aus dem Territorium kommen. Es wird einige
Zeit vergehen, bis der Landkreis auf diesem Gebiet voll arbeitsfähig ist. Immissionsschutz Weitere
umfangreiche Punkte sind in den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes
verändert worden, u.a. die Zuständigkeit für die Tierhaltungsanlagen. Der Landkreis
Börde ist der Landkreis, der mit die meisten Anlagen übernimmt. Für die genehmigungsbedürftigen
Anlagen wird ein neuer Kollege eingestellt. Für die neu
eingestellten Mitarbeiter werden die Personal- und Sachkosten über etwa 15
Jahren vom Land getragen. Darunter 4 im Amt für Umweltschutz. Herr
Dettmer erkundigt sich nach der Qualifikation der neu zu besetzenden Stellen. Herr Torka
beantwortet, dass grundsätzlich für die ausgeschriebenen Stellen ein Fachhochschulabschluss
benötigt wird. Die Bewerber für die 2 Förster müssen einen forstwirtschaftlichen
Fachhochschulabschluss besitzen. Die Bewerber für Immissionsschutz mindestens
ein Fachhochschulabschluss auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik bzw. einer
anderen technischen Fachrichtung. Die Stelle Klärschlamm- u. Düngeverordnung
ist die Qualifikation auf Agrarwissenschaften bzw. Landwirtschaft erforderlich,
so sind die insgesamt 4 Stellen auch ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist für
Klärschlamm- u. Düngemittelverordnung ist heute abgelaufen und für die anderen
beiden Fachbereiche laufen die Vorstellungsgespräche. Herr
Dettmer fragt, ob alle 4 Stellen zum heutigen Tag noch nicht besetzt sind. Herr Torka
meint, dass die Besetzung realistisch zum April erfolgt. Herr
Dettmer schlägt vor, dass wenn die Besetzung der Stellen erfolgt ist und die
Bereiche handlungsfähig sind, Herr Torka eine Pressemitteilung in der
Volksstimme über die Aufgaben, Erreichbarkeit und den typischen Fragen der
Bürger gibt, Herr Torka
meint, dass es auch so geplant war. Es erfolgt noch eine komplette Aktenübergabe
mit der dafür notwendigen Software. Grundsätzlich werden nur abgeschlossene Sachverhalte
übergeben. Herr
Dettmer erwartet zum nächsten Ausschuss einen Zwischenbericht. |
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