Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Die Kreistagsmitglieder erhielten eine Ergänzung zu dieser Vorlage.
Herr Zahn unterstützt die Stellungnahme des Landkreises. Der Inhalt des 2. Entwurfes des Landesentwicklungsplanes entspricht nicht dem, was in den zahlreichen Vorberatungen in den Ausschüssen gemeinsam zusammengestellt wurde. Die Zuarbeiten wurden nicht berücksichtigt. Es besteht auch den Bürgern gegenüber die Pflicht, einen zukunftsfähigen Landkreis zu gestalten. Er ist daher mit dem vorliegenden 2. Entwurf nicht einverstanden und forderte den Landkreis auf, seine Standpunkte gegenüber dem Ministerium weiterhin hartnäckig zu verfolgen.
Des Weiteren erklärte Herr Zahn, dass der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Teilabschnitt der A14 nach Colbitz mit 430 Hektar nicht zugestimmt werden kann. Dies kann zu hohen Kosten führen, wenn das Land diese Flächen kaufen muss und aus der Flurbereinigung nicht herausbekommt. Er bat, auch im Namen seiner Fraktion, um Korrektur.
Herr Schmidt zeigte sich schockiert über die Art und Weise, wie mit den Einwendungen des Landkreises umgegangen werde. Ihm fehle eine nachweisbare Abwägung. Er sprach sich deutlich gegen die planmäßige Versiegelung und Zersiedlung der Magdeburger Börde aus. Es sei äußerst wichtig, die Ressource Boden zu schützen. Somit ist auch diesbezüglich der 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes zu überarbeiten.
Herr Dr. Daehre erklärte, dass die Stellungnahme des Landkreises Berücksichtigung finden werde. Er informierte, dass die Ansiedlung von Gewerbe bereits auf ein Drittel der Anfragen reduziert wurde. Gegenüber der Börde bestehe trotzdem eine gewisse Verpflichtung, dieses wird auch berücksichtigt. Beschluss:
Der Kreistag beschloss die Stellungnahme des Landkreises Börde im Rahmen des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes für das Land Sachsen-Anhalt 2010 –einschließlich Umweltbericht- gemäß § 3 b Landesplanungsgesetz Land Sachsen-Anhalt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 31 Ablehnung: keine Enthaltung: 11
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 428/63/2010 erhoben. |
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