Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Förderung von Investitionen in Kindertageseinrichtungen im Haushaltsjahr 2010  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.3 Beschluss:417/51/2009
Gremium: 5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
417/51/2009 Förderung von Investitionen in Kindertageseinrichtungen im Haushaltsjahr 2010
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Brandt
Jakobi
Hoeft
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vergabe von Investitionen an zwei freie Träger aus Mitteln des Landkreises in Höhe von 100.000 EUR für das Haushaltsjahr 2010 entsprechend der Anlage.

 

Frau Brandt erläuterte nochmals die Beschlussvorlage. Beide  Träger sind langfristig im Bestand der Jugendhilfeplanung aufgenommen. Die Dringlichkeit für beide Antragsteller ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Planungssicherheit für die Träger herbeizuführen, die aufgrund der vielen Förderprogramme zeitnah bestimmte Baukapazitäten binden müssen. Unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kreishaushaltes ist die Herbeiführung der Entscheidung zwingend erforderlich. Andere Anträge lagen nicht vor.

 

Frau Leuschner stellte die Frage, ob evtl. die Kommunen noch mitfinanzieren, falls noch andere Probleme im Laufe des Jahres auftreten, da die Mittel vom Landkreis für das Jahr 2010 dann erschöpft sind.

 

Da der AWO-Kreisverband Börde e.V. in Oschersleben der zweite Antragsteller ist, möchte

Herr Müller-Busse, dass der Vertreter der AWO wegen der Befangenheit nicht mit abstimmt.

 

Herr Hoeft erläutert dazu, wie die Befangenheit zu werten ist. Herr Schmidtgen handelt hier als Geschäftsführer der AWO, es geht also nicht um die persönliche Betroffenheit.

 

Ferner gibt Herr Müller-Busse zu bedenken, dass mit der Förderung für die AWO die inhaltliche Ausrichtung der Einrichtung gefördert wird. Dies sollte doch dem Träger selbst überlassen werden. In der dazu geführten Diskussion wurde diese Meinung aber nicht bestätigt. Herr Hoeft erklärte am Beispiel der Schulförderung, dass hier Inhalte sogar zwingend erforderlich sind, um gefördert zu werden.

 

Die Beschlussvorlage wird in zwei Schritten abgestimmt.

Die 1. Abstimmung erfolgt für den Hort in Weferlingen – einstimmig angenommen.

Die 2. Abstimmung erfolgt für die AWO  mit 6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen.