Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschluss: Der
Kreistag ermächtigte den Landrat im Jahr 2010 gemäß § 33 Abs. 3 Pkt. 10 der
Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten für die
Umschuldung von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen: 1. Die Kreditaufnahme darf maximal in
Höhe des Restbetrages des umzuschuldenden Kredites erfolgen. 2. Die Kreditaufnahme erfolgt zum
Termin des Ablaufes der Zinsbindung des umzuschuldenden Kredites. 3. Durch die Kreditaufnahme darf sich
die ursprüngliche Laufzeit des Kredites nicht verlängern. 4. Der neu vereinbarte Zinssatz darf
die Höhe von 5,0 v. H. nicht übersteigen. 5. Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit
günstigen Zinssätzen zu nutzen. 6. Einzelkredite können in eine
wirtschaftlich günstigere Form eines Gesamtkredites umgewandelt werden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig Ablehnung: keine Enthaltung: keine Die
Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 382/20/2009 erhoben. |
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