Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Öffentliche Einrichtung "Abfallentsorgung" des Landkreises Börde - Abfallgebührenkalkulation 2010 - 2012  

 
 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung
TOP: Ö 3 Beschluss:395/2009/Abf
Gremium: 5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 15:25
Raum: Beratungsraum Amt für Gebäudewirtschaft
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
395/Abf/2009 Öffentliche Einrichtung "Abfallentsorgung" des Landkreises Börde - Abfallgebührenkalkulation 2010 - 2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage Betriebsleitung Abf
Einreicher:Peters
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

In der letzten Sitzung wurde sich die Frage gestellt, ist der Landkreis zu kostenintensiv

In der letzten Sitzung wurde die Frage gestellt, ist der Landkreis zu kostenintensiv.

Herr Mühlisch erklärt anhand einer Darstellung in Form einer Folie die Entwicklung der tat-sächlichen Aufwendungen für die Abfallentsorgung für den Zeitraum 2007 bis 2010 und eine Entwicklung der tatsächlichen Aufwendungen für die Abfallentsorgung unter Berücksichtigung der Verträge mit der WeVO und der Übertragung der Aufgaben an die kreiseigenen Gesellschaften für den Zeitraum 2010 - 2012.

 

Herr Schindler

Die Konstanz der Zahlen ist ein Zeichen, dass die enormen Kostenüberdeckungen aus einem anderen Geschäftsfeld stammen.

 

Herr Mühlisch

Die Kostenüberdeckungen sind zum Ende des Jahres 2008 entstanden und stehen in keinem Zusammenhang, mit der von mir erläuterten Darstellung.

 

Herr Mühlisch übergibt das Wort an Herrn Bredthauer.

 

Herr Bredthauer erläutert die Vorlage. Er weist darauf hin, dass er in der letzten Sitzung beauftragt wurde, die Abfallgebührenkalkulation noch einmal neu zu überarbeiten mit dem Ziel, die Gebührensätze im Einzelnen zu verringern.

Das Ergebnis dieser Neukalkulation liegt den Mitgliedern mit ihrer Sachdarstellung und Begründung vor.

Er erläutert die Möglichkeiten, die zur Verringerung der Kalkulationsansätze führen und stellt sie in Zahlenform dar. Er weist im Einzelnen darauf hin, dass die Kostenansätze für die Mhkw - Entsorgung verbotwidrig abgelagerten Abfälle rausgenommen und die PPK Entsorgerentgelte und Erlöse neu berechnet wurden. Eine weitere Entlastung des Gebührenhaushalts ist dadurch eingetreten, dass der Zeitraum für den Ausgleich von Kostenüberdeckungen in Höhe von 1.610.000 € nicht auf die Jahre 2010 – 2012 begrenzt, sondern in Höhe von 240.000 € in den Kalkulationszeitraum übertragen worden ist. Das ist abgabenrechtlich zulässig.

 

Herr Bredthauer erinnert an die Kostenunterdeckung per 31.12.2009 in Höhe von ca. 1.610.000 Euro. Sie ist auf Grund des rückwirkenden Erlasses der Abfallgebührensatzung entstanden.

Nach dem Kommunalen Abgabengesetz sollen diese Kostenunterdeckungen im folgenden Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden.

Die Formulierungen lassen darauf schließen, dass es eine Verpflichtung für den Regelfall ist, wovon man aber auch abweichen kann. Von dieser Möglichkeit, weist Herr Bredthauer hin, hat der Landkreis bei der Kalkulation Gebrauch gemacht. Das bedeutet, bezogen auf den Kalkulationszeitraum 2010 – 2012, eine Entlastung in Höhe von 240.000 €. Des Weiteren wurde der Kalkulationskostenansatz sonstiger betrieblicher Aufwendungen gekürzt und die Entsorgerentgelte verringert.

 

Weiterhin führt Herr Bredthauer aus, wurden die Gebührensätze für die Bioabfallentsorgung verringert, weil bei der letzten Kalkulation zu befürchten war, dass der Anschlussgrad an die Bioabfallentsorgung rapide abnimmt. Aus diesem Grund wurden die Entsorgerentgelte, nach Anfall von Bioabfällen im Rahmen der Grünabfallentsorgung und im Rahmen der Entsorgung von verbotwidrig abgelagerten Abfällen, gesplittet.

 

Weiterhin wurde bei der Kalkulation berücksichtigt, dass sich die Entsorgungsverträge mit der Fa. Remondis verlängert werden.

 

Herr Schmidt ist der Meinung, dass man mit der jetzigen Kalkulation leben kann.

Er schlägt vor, einen Arbeitskreis zu bilden, um sich mit der Gesamtproblematik besser auseinander setzen zu können um letztendlich weitere Effekte zu erzielen.

 

Herr Mühlisch möchte die Idee von Herrn Schmidt gern aufgreifen.

 

Herr Jülich befürwortet die Bildung eines Arbeitskreises.

 

Herr Zeymer stimmt Herrn Schmidt zu, mit der Kalkulation leben zu können.

Dabei gibt er zu bedenken, dass hinter den Beträgen, die bezahlt werden müssen eine ordentliche Leistung steht. Man kann die Leistungen, die der Landkreis Börde bietet, nicht mit den Leistungen anderer Landkreise vergleichen. Jedoch hält er es nicht für notwendig, ein neues Gremium zu bilden.

 

Herr Keindorff ist auch der Meinung, dass es nicht notwendig sei, ein neues Gremium zu bilden. Es würde ausreichend sein, Fachleute aus der Abfallwirtschaft mit in die Fraktions-sitzungen einzubeziehen.

Er bittet Herr Bredthauer noch einmal, den Zusammenhang der Splittung bzw. der finanziellen Auswirkungen der Entsorgung von Bioabfällen, die durch die Einwohner in der Natur entsorgen, zu erklären.

 

Herr Bredthauer erklärt, dass biogene Abfälle sowohl im Rahmen der Grünabfallentsorgung als auch im Rahmen der Entsorgung von verbotswidrig abgelagerte Abfälle anfallen.

Um die Gebührensätze für die Bioabfallentsorgung zu verringern, wurden bei den Auf-wendungen der Entsorgerentgelte alles, was den Bereich biogener Abfälle betrifft, einmal die Entsorgung von Grünabfällen und die Position Entsorgung verbotwidrig abgelagerten Abfällen zusammengerechnet.

 

Frau Engelbrecht ist in Bezug auf die Bildung des Arbeitskreises der Meinung, dass es bei der vielschichtigen und komplizierten Problematik der Abfallentsorgung nicht schlecht sei, einen Arbeitskreis zu bilden. Dadurch könnten die Probleme vorbereitet, aufbereitet und besser ent-schieden werden.

 

Herr Mühlisch wird sich dieser Sache annehmen.

 

Herr Schindler fragt, ob heute vom Betriebsausschuss und vom Kreistag vorgesehen ist, die Entscheidung über die Vertragsverlängerung mit Remondis über PPK – Entsorgung zu treffen.

 

Herr Mühlisch verneint, die Entscheidung bleibt dem Kreissauschuss vorbehalten, wenn die Vorlage im Kreistag beschlossen wird.

 

Herr Schindler vergewissert sich, ob die „Ausschreibung“ der PPK – Entsorgung, die es zwischen den Firmen gab, somit nichtig ist?

 

Herr Mühlisch antwortet, es handelte sich bei der Angelegenheit um keine Ausschreibung.

 

Herr Schindler bittet darum, mit der AEW Gespräche zu führen, um die Angelegenheit abschießend zu klären.

 

Herr Schindler bittet Herr Bredthauer um Erläuterung, warum in der Tabelle 10 auf der Seite 9 – Rückvergütung PPK – Verwertung – der Betrag im Bereich „Süd“ deutlich höher als im Bereich „Nord“ ausfällt.

 

Herr Bredthauer erklärt die - Rückvergütung PPK- Verwertung wie folgt: Die Erlösbeteiligung von der AEW ist höher. Das liegt daran, dass die Erlösbeträge in voller Höhe an den Landkreis bezahlt werden. Im Gegenzug zahlt der Landkreis dementsprechend die Entsorgerentgelte. Bei den Remondisverträge verhält es sich anders, d. h. das Entsorgerentgelt wird nicht aufwandbezogen sondern einwohnerzahlbezogen an Remondis bezahlt.

 

Frau Peters ergänzt, dass die AEW im Entsorgungsgebiet „Süd“ mit der PPK – Entsorgung einschließlich Verkaufsverpackungen von Papier beauftragt ist. Die Fa. Remondis ist nur mit der kommunalen PPK – Entsorgung (75 % aus den Gesamtmengen) beauftragt. Im Ent-sorgungsgebiet „Nord“ ist sonst von einer anderen prozentualen Grundlage auszugehen.

 

Herr Schindler gibt den Hinweis und stellt gleichzeitig die Frage, ob das Schreiben von der Obersten Kommunalaufsicht des Innenministeriums zu der Angelegenheit „Gebührensatzung“ dem Landkreis zugegangen ist. Wenn ja, wird dieses Schreiben zur Kenntnis gegeben und wird diese Angelegenheit Berücksichtigung finden? Er weist darauf hin, dass es in diesem Schreiben um die pauschalen Auszahlungen, die getätigt werden sollen geht, und dass es in dieser Kalkulation eine Rolle spielt.

 

Herr Fischer fragt: Hat sich die neue Kalkulation mit dem konkreten Betrag pro Haushalt etwas gesenkt, wenn ja, um welchen Betrag handelt es sich?

 

Frau Peters beantwortet die Frage. Es handelt sich um einen Betrag auf der Grundlage der Gebührenberechnung für einen durchschnittlichem Haushalt mit 3 Personen mit Anschluss an die Bioabfallentsorgung in Höhe von 193,50 € und bei einem Haushalt mit 3 Personen ohne Bioanschluss in Höhe von 138,60 €. Bei einem Gewerbegrundstück mit 3 EW/EGW mit Anschluss an die Bioabfallentsorgung in Höhe von 166,14 € und ohne Bioabfallentsorgung 111,24 €.

 

Herr Jülich plädiert dafür, die Vorlage zu beschließen.

 

Herr Weitz fragt, ob die Eigengesellschaft Kenntnis über die Preise erhalten habe bzw. ob der AEW die Gelegenheit geben wurde, sich noch einmal zu der Angelegenheit PPK – Entsorgung zu äußern?

 

Herr Schulze antwortet, dass das Ergebnis des Vergleiches deutlich zeigt, dass Synergieeffekte machbar sind und dass es für die Zukunft wichtig ist, gemeinsam mit den Eigengesellschaften nach Synergieeffekte zu suchen.

 

Herr Schmidt äußert, dass er nicht mehr bereit ist, über die Frage der Kostenüberdeckung des Nordkreises und den Prinzipien der Verwaltung neu zu diskutieren. Die Angelegenheit ist mit der Mehrheit des Kreistages zu entscheiden.

 

Herr Schindler stellt eine klare Nachfrage für das Protokoll. Liegt das Schreiben vom Innenministerium, der Verwaltung und dem Eigenbetrieb vor und liegen Handlungserfordernisse vor oder nicht?

 

Herr Mühlisch verneint. Es sind alle Fragen geklärt. Das Protokoll vom Innenministerium wurde an die Mitgliedern in diesem Ausschuss verteilt.

 

Herr Mühlisch stellt die Vorlage zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand: 04.11.2009) beigefügte „Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde („ Entsorgungsgebiet Kreisgebiet Landkreis Börde“) für den Zeitraum 2010 bis 2012

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   dreizehn

Ablehnung:      eine

Enthaltung:      zwei

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss 395/2009/Abf erhoben.