Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Satzung des Landkreises Börde über die Abfallentsorgung  

 
 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung
TOP: Ö 4 Beschluss:391/2009/Abf
Gremium: 5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 03.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20
Raum: Beratungsraum Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Ort: Schwimmbadstraße 2a, 39326 Wolmirstedt
391/Abf/2009 Satzung des Landkreises Börde über die Abfallentsorgung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage Betriebsleitung Abf
Einreicher:Peters
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Frau Peters erläutert die Vorlage

Frau Peters erläutert die Vorlage. Sie liegt den Mitgliedern mit ihrer Sachdarstellung und Begründung vor.

 

Frau Peters bezieht sich bei der Erläuterung auf die Ausführung zur „Konzeption für die Organisation und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde“.

Weiterhin geht sie im Einzelnen auf Änderungen der Abfallentsorgungssatzung ein und erläutert deren Inhalt.

 

Der vorliegende Entwurf zur Abfallentsorgungssatzung ersetzt die bisher in den beiden Entsorgungsgebieten geltenden Satzungen und soll daher rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft treten, soweit es Definitionen und allgemeine Regelungen betrifft.

 

Regelungen, die sich auf die Einführung einzelner Entsorgungsleistungen zur abschließenden Anpassung der Abfallentsorgung in beiden Entsorgungsgebieten beziehen, sollen zum 01.01.2010 in Kraft treten.

 

Herr Mühlisch macht auf das Abfallverzeichnis aufmerksam, in dem jeder die Möglichkeit hat, sich über den Abfallschlüssel zu informieren bzw. die dazugehörigen Definitionen und Abgabemöglichkeiten, welches Bestandteil zur Satzung ist.

 

Herr Schindler bittet um folgende Erläuterung:

Vor zwei Jahren wurde umfänglich dargestellt, dass es von Nöten sei, zwei Entsorgungsgebiete aus verschiedenen Gründen beizubehalten :

Wieso gelten diese Gründe nicht mehr und weshalb tritt die Satzung nicht rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft?

 

Frau Peters erläutert:

Auf Grund der unterschiedlichen Entsorgungsleistungen wie z. B. der Entsorgungsrhythmus der Bio- und Restmüllentsorgung sowie der Durchführung der Grünschnittentsorgung als auch der unterschiedlichen Abrechnungsform über Markensystem im Bio- und Restmüllbereich bestand in 2008 nicht die Möglichkeit ein einheitliches System durchzuführen.

 

Frau Böhnke weist darauf hin, das es keine Möglichkeit gibt, Entsorgungsleistungen rückwirkend einzuführen.

 

Frau Peters weist darauf hin, das diese Unterschiede, die zum 01.01.2008 in beiden Entsorgungsgebieten tatsächlich objektiv vorhanden waren, in der „Konzeption über die Organi-sation und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde“ exakt fest-geschrieben bzw. dokumentiert und dargelegt wurden.

 

Es gibt keinen weiteren Diskussionsbedarf.

 

Die Vorlage wird, wie Eingangs von Herrn Mühlisch vorgeschlagen und von den Mitgliedern einstimmig abgestimmt, im nächsten Betriebsausschuss am 10.11.2009 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand 28.10.2009) beigefügte „Satzung des Landkreises Börde über die Abfallentsorgung“.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  

Ablehnung:     

Enthaltung:     

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss erhoben.