Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Frau
Peters erläutert die Vorlage. Sie liegt den Mitgliedern mit ihrer
Sachdarstellung und Begründung vor. Frau
Peters bezieht sich bei der Erläuterung auf die Ausführung zur
„Konzeption für die Organisation und Durchführung der öffentlichen
Abfallentsorgung im Landkreis Börde“. Weiterhin
geht sie im Einzelnen auf Änderungen der Abfallentsorgungssatzung ein und
erläutert deren Inhalt. Der
vorliegende Entwurf zur Abfallentsorgungssatzung ersetzt die bisher in den
beiden Entsorgungsgebieten geltenden Satzungen und soll daher rückwirkend zum
01.01.2009 in Kraft treten, soweit es Definitionen und allgemeine Regelungen
betrifft. Regelungen,
die sich auf die Einführung einzelner Entsorgungsleistungen zur abschließenden
Anpassung der Abfallentsorgung in beiden Entsorgungsgebieten beziehen, sollen
zum 01.01.2010 in Kraft treten. Herr
Mühlisch macht auf
das Abfallverzeichnis aufmerksam, in dem jeder die Möglichkeit hat, sich über
den Abfallschlüssel zu informieren bzw. die dazugehörigen Definitionen und
Abgabemöglichkeiten, welches Bestandteil zur Satzung ist. Herr
Schindler bittet um
folgende Erläuterung: Vor zwei Jahren wurde umfänglich dargestellt, dass es von Nöten sei, zwei Entsorgungsgebiete aus verschiedenen Gründen beizubehalten : Wieso gelten diese Gründe nicht mehr und weshalb tritt die Satzung nicht rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft? Frau
Peters erläutert: Auf Grund der unterschiedlichen Entsorgungsleistungen wie z. B. der Entsorgungsrhythmus der Bio- und Restmüllentsorgung sowie der Durchführung der Grünschnittentsorgung als auch der unterschiedlichen Abrechnungsform über Markensystem im Bio- und Restmüllbereich bestand in 2008 nicht die Möglichkeit ein einheitliches System durchzuführen. Frau
Böhnke weist darauf
hin, das es keine Möglichkeit gibt, Entsorgungsleistungen rückwirkend
einzuführen. Frau
Peters weist darauf
hin, das diese Unterschiede, die zum 01.01.2008 in beiden Entsorgungsgebieten
tatsächlich objektiv vorhanden waren, in der „Konzeption über die
Organi-sation und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis
Börde“ exakt fest-geschrieben bzw. dokumentiert und dargelegt wurden. Es
gibt keinen weiteren Diskussionsbedarf. Die
Vorlage wird, wie Eingangs von Herrn Mühlisch vorgeschlagen und von den
Mitgliedern einstimmig abgestimmt, im nächsten Betriebsausschuss am 10.11.2009
zur Beschlussfassung vorgelegt. Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand 28.10.2009) beigefügte
„Satzung des Landkreises Börde über die Abfallentsorgung“. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Die
Vorlage wurde zum Beschluss erhoben. |
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