Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Prioritätenliste 2009 für die Antragstellung zur Schulbaurichtlinie  

 
 
23. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.3 Beschluss:367/III/2009
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 09.09.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:15
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
367/III/2009 Prioritätenliste 2009 für die Antragstellung zur Schulbaurichtlinie
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Hoeft, Joachim

Herr Hoeft machte einige Ausführungen zur Prioritätenliste:

 

Herr Hoeft machte einige Ausführungen zur Prioritätenliste:

 

Insgesamt stehen für drei Runden 220 Millionen Euro zur Verfügung. Bereits in der ersten Runde sind 10 Millionen Euro an den Landkreis Börde geflossen. Bei gleichmäßiger Verteilung der Mittel auf die Landkreise und kreisfreien Städte ist somit von einem Betrag in Höhe von ca. 4 bis 4,5 Millionen für den Landkreis Börde auszugehen. Insgesamt liegen 15 Anträge vor, eine Sekundarschule und 14 Grundschulen.

Der Prioritätenliste wurde bereits im Kultur- und Sozialausschuss am 02.09.2009 mehrheitlich zugestimmt.

 

Innerhalb der Liste sind Umstellungen möglich sind.

 

Herr Schmidt begründete, weshalb die Grundschule Dahlenwarsleben an Position 3 bleiben müsse. Die Grundschulen in der „Niederen Börde“ wurden bereits von 3 auf 2 reduziert.

 

Auf Nachfrage, ob abzuschätzen sei, wie viel Schulen mit Zuwendungen rechnen könnten, wurde mitgeteilt, dass mit Zuwendungen in Höhe von 4,5 Millionen EUR gerechnet wird und somit wahrscheinlich nur die Maßnahme an Pos. 1 realisiert werden kann.

 

In den zwei Grundschulen in Oebisfelde erfolgten Umstrukturierungen, so dass die Schülerzahlen nun günstiger verteilt werden konnten.

 

Herr Weitz erklärte, dass die Fördermittel benötigt würden, um neue Konzepte durchzusetzen.

 

 

Die Vorlage wurde von den Mitgliedern des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen.

Sie wird zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.