Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr
Jakobi stellt das Bundesprogramm (U3) Ausbau der Kinderbetreuung für
Krippenkinder in den Jahren 2008 – 2013 in Höhe von 2.210.189,95 EUR in
den Grundzügen vor. Dabei geht er in Schwerpunkten auf die der Einladung
beiliegenden Vergabehinweise der Verwaltung ein. Er erläutert die entsprechende
Zeitschiene des Förderprogramms und verweist auf die Schwierigkeiten, die durch
die sehr spät erschienene Förderrichtlinie (Problem zwischen Bund und Ländern)
nun an der Basis auftraten. Ferner erläutert er die Zusammenhänge zu den
bereits laufenden Programmen ELER/EFRE und das Konjunkturprogramm. Frau
Brandt spricht im Detail zum Programm und erläutert die vorliegende
Antragsübersicht. Dabei erläutert sie, dass entgegen vorherigen Aussagen vom
Land nun doch die Mittel von 2008 mit in 2010 übernommen werden können. Auf
Grund der verspäteten Freigabe der Richtlinie und der Modalitäten zur Umsetzung
schafft es kein Landkreis, diese Gelder bis zum 31.12.09 verbaut zuhaben.
Ferner erläutert sie das Beteiligungsverfahren im Landratsamt. Beteiligte
Ämter: -
Bauordnungsamt -
Kommunalaufsicht -
Rechnungsprüfungsamt -
Jugendamt Danach
geht sie konkret auf die den Ausschussmitgliedern vorgelegte Übersicht „Feststellung
der Priorität von Investitionen nach der Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in Kinderkrippen aus Bundesmitteln
RdErl. des MS vom 15.06.2009“ ein und erläutert, dass sich die in der
Tabelle aufgenommenen Punkte schwerpunktmäßig
aus der Förderrichtlinie ergeben. Die
Tabelle ist seitens der Verwaltung ein Vorschlag, um sich eine Vergabeübersicht
zu erarbeiten. Da die gesamte Antragssumme für 2010 weit höher ist als die zur Verfügung stehenden Mittel, wird
der Vergabevorschlag nicht einfach werden. Frau
Rudolf kritisiert die Verwaltung, dass die vorgelegte tabellarische Übersicht
nicht schon konkreter,
bezogen auf die Antragsteller vom Fachbereich erarbeitet wurde. Nur so wäre ihr
dafür die Zeit im Ausschuss zu kostspielig. Herr
Jakobi gibt zu bedenken, dass die Verwaltung ganz bewusst nur einen Vorschlag
erarbeitet hat, der im Jugendhilfeausschuss beraten werden sollte. In der
sich daran anschließenden sehr angeregten Diskussion durch alle Mitglieder wird
Nachfolgendes herausgearbeitet: Die
Erfüllung oder Nichterfüllung der im Punkt 4 der Übersicht benannten
Zuwendungsvoraussetzungen sollen stärker als Ausschlussgrund in der Vergabe
Berücksichtigung finden. Ferner werden alle Antragsteller angeschrieben und um
ergänzende Unterlagen gebeten. Eine
wesentliche Rolle werden dabei die Darstellung der Bedarfe der in der
Gesamtheit der Kommune/VG ect. vorzuhaltenen Plätze, eine
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Aussagen zur demographischen Entwicklung
spielen. Ferner
sollte eine Aussage enthalten sein, ob die Entwicklung eines
Eltern-Kind-Zentrums angedacht ist. Da die
Verwaltung auf weitere Zuarbeiten der Kommunen angewiesen ist, wird der Termin
für den nächsten Unterausschuss auf den 28.09.2009, 16:30 Uhr festgelegt. |
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