Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Beratung zur Vergabe von Investitionen aus dem Bundesprogramm - Ausbau der Kinderbetreuung für Krippenkinder in den Jahren 2008 - 2013 in Höhe von 2.210.189,95 EUR Betreff: Haushaltsjahr 2010  

 
 
ordentliche Sitzung des Unterausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: 5. WP Unterausschuss Jugendhilfe LK Börde
Datum: Mo, 31.08.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:00
Raum: - Sitzungsraum II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Jakobi stellt das Bundesprogramm (U3) Ausbau der Kinderbetreuung für Krippenkinder in den Jahren 2008 – 2013 in Höhe von

Herr Jakobi stellt das Bundesprogramm (U3) Ausbau der Kinderbetreuung für Krippenkinder in den Jahren 2008 – 2013 in Höhe von 2.210.189,95 EUR in den Grundzügen vor. Dabei geht er in Schwerpunkten auf die der Einladung beiliegenden Vergabehinweise der Verwaltung ein. Er erläutert die entsprechende Zeitschiene des Förderprogramms und verweist auf die Schwierigkeiten, die durch die sehr spät erschienene Förderrichtlinie (Problem zwischen Bund und Ländern) nun an der Basis auftraten. Ferner erläutert er die Zusammenhänge zu den bereits laufenden Programmen ELER/EFRE und das Konjunkturprogramm.

 

Frau Brandt spricht im Detail zum Programm und erläutert die vorliegende Antragsübersicht. Dabei erläutert sie, dass entgegen vorherigen Aussagen vom Land nun doch die Mittel von 2008 mit in 2010 übernommen werden können. Auf Grund der verspäteten Freigabe der Richtlinie und der Modalitäten zur Umsetzung schafft es kein Landkreis, diese Gelder bis zum 31.12.09 verbaut zuhaben. Ferner erläutert sie das Beteiligungsverfahren im Landratsamt.

Beteiligte Ämter:

-          Bauordnungsamt

-          Kommunalaufsicht

-          Rechnungsprüfungsamt

-          Jugendamt

 

Danach geht sie konkret auf die den Ausschussmitgliedern vorgelegte Übersicht „Feststellung der Priorität von Investitionen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in Kinderkrippen aus Bundesmitteln RdErl. des MS vom 15.06.2009“ ein und erläutert, dass sich die in der Tabelle aufgenommenen Punkte  schwerpunktmäßig aus der Förderrichtlinie ergeben.

Die Tabelle ist seitens der Verwaltung ein Vorschlag, um sich eine Vergabeübersicht zu erarbeiten. Da die gesamte Antragssumme für 2010 weit höher ist  als die zur Verfügung stehenden Mittel, wird der Vergabevorschlag nicht einfach werden.

 

Frau Rudolf kritisiert die Verwaltung, dass die vorgelegte tabellarische Übersicht nicht schon

konkreter, bezogen auf die Antragsteller vom Fachbereich erarbeitet wurde. Nur so wäre ihr dafür die Zeit im Ausschuss zu kostspielig.

 

Herr Jakobi gibt zu bedenken, dass die Verwaltung ganz bewusst nur einen Vorschlag erarbeitet hat, der im Jugendhilfeausschuss beraten werden sollte.

 

In der sich daran anschließenden sehr angeregten Diskussion durch alle Mitglieder wird Nachfolgendes herausgearbeitet:

 

Die Erfüllung oder Nichterfüllung der im Punkt 4 der Übersicht benannten Zuwendungsvoraussetzungen sollen stärker als Ausschlussgrund in der Vergabe Berücksichtigung finden. Ferner werden alle Antragsteller angeschrieben und um ergänzende Unterlagen gebeten.

Eine wesentliche Rolle werden dabei die Darstellung der Bedarfe der in der Gesamtheit der Kommune/VG ect. vorzuhaltenen Plätze, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Aussagen zur demographischen Entwicklung spielen.

Ferner sollte eine Aussage enthalten sein, ob die Entwicklung eines Eltern-Kind-Zentrums angedacht ist.

 

Da die Verwaltung auf weitere Zuarbeiten der Kommunen angewiesen ist, wird der Termin für den nächsten Unterausschuss auf den 28.09.2009, 16:30 Uhr festgelegt.