Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Richtlinie des Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirklichung von Leader-Konzepten dienen (Leaderprojektförderung)  

 
 
21. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.10 Beschluss:357/DIV/2009
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 24.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 15:45
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
357/DIV/2009 Richtlinie des Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirklichung von Leader-Konzepten dienen (Leaderprojektförderung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Bredthauer
Federführend:Dezernat IV Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute

Der Kreisausschuss nahm die Informationsvorlage zur Kenntnis

Herr Bredthauer führte an, dass im Haushalt 2008 bereits 79.000€ und im Haushalt 2009 insgesamt 110.600 € im Vermögenshaushalt für die Förderung von Leader-Projekten zur Verfügung gestellt wurden.

Mit dieser Richtlinie soll das Vergabeverfahren für die Zuwendung von Leader-Projektförderungen durch den Landkreis geregelt werden.

Die Vergabe von Mitteln ist auch weiterhin im Kreisausschuss auf Vorschlag des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses zu treffen.

Herr Bredthauer bat darum, eventuelle Änderungsvorschläge  und Ergänzungen vorzubringen.

 

Herr Eichler wollte wissen, ob die bereits bereitgestellten Mittel verfallen, da die Richtlinie erst zum 01.07.2009 in Kraft tritt.

 

Herr Bredthauer verneinte dies. Da die Mittel noch nicht verbraucht sind, würden sie auch im Folgejahr wieder zur Verfügung stehen.

Weiterhin teilte er mit, dass bisher nur ein prüffähiger Antrag auf Gewährung von Zuwendungen vorliegt. Ein Abschlagsbetrag in Höhe von 5.000 € wurde bereits für die Aufstellung von Schildern entlang der Autobahn A2 mit dem Hinweis auf die Colbitz-Letzlinger Heide überwiesen.

 

Herr Buchwald teilte mit, dass es in Hötensleben zwei Projekte gibt, die in der Prioritätenliste stehen, je eine Maßnahme im Jahr 2008 und 2009. Bis zum heutigen Tage gab es noch keine Antwort bzw. einen Zuwendungsbescheid.

 

Herr Bredthauer antwortete, dass ihm nicht bekannt ist, dass ein entsprechender Antrag an den Landkreis gestellt wurde. Allerdings ist es möglich, dass dieser Förderantrag an das ALF gegangen ist. Wobei der Landkreis dann bei der Entscheidung keinen Einfluss hat.

Bei dieser Richtlinie geht es nur um die Projektförderung durch den Landkreis.

 

Der Kreisausschuss nahm die Informationsvorlage zur Kenntnis.