Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Stellungnahme des Landkreises Ohrekreis zum Entwurf des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz (Unterlagen dazu wurden am 29.12.2004 versandt)  

 
 
5. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: 4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis
Datum: Mi, 12.01.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:15

Der Entwurf des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz regelt unter anderem auch die Sadt- Umlandbeziehungen, wovon im nördlichen Sachsen-Anhalt der Bereich Magdeburg und die umliegenden Gemeinden betroffen sind

.Herr Bredthauer erläuterte den Gesetzesentwurf und die Gemeinsame Stellungnahme in den wesentlichen Inhalten.

Er brachte u. a. zum Ausdruck, dass die Initiative der Landesregierung zur Regeleung der Stadt-Umland-Beziehungen begrüßt werde. Die Bildung von gemeindlichen Zweckverbänden mit 57 Mitgliedsgemeinden im Bereich Magdeburg sei aus mehreren Gründen zur Lösung von Stadt-Umland-Problemen ungeeignet. Mit der Bildung von Zweckverbänden sei das unmittelbare Risiko von Teileingemeindungen und Eingemeindungen zwar verringert. Führe die Verbandstätigkeit jedoch nicht zu den gewünschten Erfolgen, kämen Teileingemeindungen und Eingemeindungen in Betracht. Von Teileingemeindungen und Eingemeindungen betroffene Geienden würden mit ihrem Bestand für den Erfolg oder Misserfolg des Zweckverbandes haften, obwohl sie die Verbandstätigkeit nicht maßgeblich beeinflussen könnten. Diese Erfolgshaftung sei auszuschließen. Darüber hinaus seien Regelungen zu treffen, die die Oberzentren zur aktiven und konstruktiven Mitarbeit im Zweckverband veranlassen. Schließlich sollten sämtliche Formen interkommunaler Zusammenarbeit zugelassen werden. Die von den Umlandgemeinden und dem Landkreis entwickelten “Leitsätze” seien deshalb in die Gemeinsame Stellungnahme eingefügt worden.

Herr Schmidt brachte zum Ausdruck, dass das Gesetz ein Deckmantel für Eingemeindungen sei.

Herr Keindorff stellte den Entwurf des Gesetzes in Frage.

Der Zweckverband solle sich in erster Linie mit der Flächennutzungsplanung beschäftigen.

Alle Gemeinden sind im Besitz von Flächennutzungsplänen.

Für ihn sei nicht nachvollziehbar, warum 56 Gemeinden über den Flächennutzungsplan von Magdeburg mitbestimmen sollen. In der Gemeinsamen Stellungnahme, wird die Bildung

 

In der Stellungnahme des Ohrekreises, die in den nächsten Wochen von den Stadt- und Gemeinderäten abgesegnet werden solle, wird die Bildung eines kleineren Zweckverbandes direkt um Magdeunrg herum, vorgeschlagen.

 

Herr Eichler war der Meinung, der Wille der Regierung zur Änderung des Gesetzentwurfs sei kaum vorhanden. Er schlug vor, sich mit dieser Problematik an die Landtagsabgeordneten zu wenden.

 

Auch Herr Webel sah nur diesen Weg, um das Ziel, Zwangseingemeindungen zu verhindern, realisieren zu können. Er zeigte sich zuversichtlich,dass es Änderungen des Gesetzentwurfes geben werde. Es muß ein Riegel vorgeschoben werden, dass eine Kommune die Möglichkeit hat, den gesamten Zweckverband zu blockieren und so Zwangseingemeindungen möglich mache, sagte Herr Webel.

Der Entwurf des Kommunalneugliederungs-Grundsätze