Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
.Herr Bredthauer erläuterte den
Gesetzesentwurf und die Gemeinsame Stellungnahme in den wesentlichen Inhalten. Er brachte u. a. zum Ausdruck, dass
die Initiative der Landesregierung zur Regeleung der Stadt-Umland-Beziehungen
begrüßt werde. Die Bildung von gemeindlichen Zweckverbänden mit 57
Mitgliedsgemeinden im Bereich Magdeburg sei aus mehreren Gründen zur Lösung von
Stadt-Umland-Problemen ungeeignet. Mit der Bildung von Zweckverbänden sei das
unmittelbare Risiko von Teileingemeindungen und Eingemeindungen zwar
verringert. Führe die Verbandstätigkeit jedoch nicht zu den gewünschten
Erfolgen, kämen Teileingemeindungen und Eingemeindungen in Betracht. Von
Teileingemeindungen und Eingemeindungen betroffene Geienden würden mit ihrem
Bestand für den Erfolg oder Misserfolg des Zweckverbandes haften, obwohl sie
die Verbandstätigkeit nicht maßgeblich beeinflussen könnten. Diese
Erfolgshaftung sei auszuschließen. Darüber hinaus seien Regelungen zu treffen,
die die Oberzentren zur aktiven und konstruktiven Mitarbeit im Zweckverband
veranlassen. Schließlich sollten sämtliche Formen interkommunaler
Zusammenarbeit zugelassen werden. Die von den Umlandgemeinden und dem Landkreis
entwickelten “Leitsätze” seien deshalb in die Gemeinsame Stellungnahme
eingefügt worden. Herr Schmidt brachte zum Ausdruck,
dass das Gesetz ein Deckmantel für Eingemeindungen sei. Herr Keindorff stellte den Entwurf des
Gesetzes in Frage. Der Zweckverband solle sich in erster
Linie mit der Flächennutzungsplanung beschäftigen. Alle Gemeinden sind im Besitz von
Flächennutzungsplänen. Für ihn sei nicht nachvollziehbar,
warum 56 Gemeinden über den Flächennutzungsplan von Magdeburg mitbestimmen
sollen. In der Gemeinsamen Stellungnahme, wird die Bildung In der Stellungnahme des Ohrekreises,
die in den nächsten Wochen von den Stadt- und Gemeinderäten abgesegnet werden
solle, wird die Bildung eines kleineren Zweckverbandes direkt um Magdeunrg
herum, vorgeschlagen. Herr Eichler war der Meinung, der
Wille der Regierung zur Änderung des Gesetzentwurfs sei kaum vorhanden. Er
schlug vor, sich mit dieser Problematik an die Landtagsabgeordneten zu wenden. Auch Herr Webel sah nur diesen Weg, um
das Ziel, Zwangseingemeindungen zu verhindern, realisieren zu können. Er zeigte
sich zuversichtlich,dass es Änderungen des Gesetzentwurfes geben werde. Es muß
ein Riegel vorgeschoben werden, dass eine Kommune die Möglichkeit hat, den
gesamten Zweckverband zu blockieren und so Zwangseingemeindungen möglich mache,
sagte Herr Webel. |
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