Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr
Bendler stellte noch einmal die bereits vorgeschlagenen Modelle einer
zukünftigen Personalkostenförderung ab dem Jahr 2010 vor. Er verwies in diesem
Zusammenhang auf die teils sehr unterschiedlichen Typen der Personalkostenförderung
anderer Landkreise in Sachsen-Anhalt hin. Als Beispiel wurde hierbei der
Landkreis Stendal detailliert beschrieben, der von einem Personalkostenzuschuss
in Höhe von 665,00 EUR je Fachkraft und Monat (im Jahr 7.980,00 EUR) ausgeht.
Dieser Zuschussbetrag wird durch eine einrichtungsgebundene Förderung ergänzt.
Bei diesem Modell können für ein Jugend- und Freizeithaus drei, für einen Jugendclub
bis zu zwei und für einen Jugendraum ein Mitarbeiter in der
Personalkostenförderung unterstützt werden. Diese Bezuschussung kann somit als
Art Qualitätskriterium geförderten Jugendarbeit verstanden werden. In
Ergänzung dessen erläuterte Herr Dr. Reiser seinen Vorschlag einer
Vollzeitstelle, die als Basis einer möglichen Berechnung für alle anderen
Personalkostenstellen zugrunde gelegt werden könnte. Als Ausgangspunkt wäre
hier eine Gesamtpersonalkostenhöhe von 30 TEUR für eine Personalkostenstelle
mit 40 Wochenarbeitsstunden denkbar. Von dieser Gesamtsumme könnten 70 v.H.
durch den Landkreis Börde gefördert werden. Dies würde neben der Einhaltung der
Kriterien des Fachkräfteprogramms auch einem Festbetrag in Höhe von ca. 21 TEUR
je Träger und Vollzeitstelle entsprechen. Dieser Festbetrag könnte somit die
Obergrenze einer zukünftigen Förderung durch den Landkreis bilden. Bei
Abweichungen in den Wochenarbeitszeiten könnte dann eine entsprechende
Reduzierung des Festbetrages im Verhältnis zu den Wochenstunden erfolgen. Des
Weiteren sollten bei der Einführung dieses Modells auch Qualitätskriterien für die
Verwendung der Personalkostenmittel sowie strukturelle Mindestanforderungen an
eine Einrichtung der geförderten offenen Jugendarbeit vom Träger nachgewiesen
werden. Diese
werden durch die Verwaltung auf Basis der Tischvorlage erstellt. Herr
Staufenbiel verwies explizit darauf, dass eine Personalkostenförderung ab dem
Haushaltsjahr 2010 mit entsprechender Gleichbehandlung aller Träger erfolgen
muss. Eine Förderung auf Grundlage der derzeitigen Konditionen sollte deshalb
nicht über das Jahr 2009 hinaus erfolgen. Herr
Schindler erklärte sich positiv für die gemachten Erläuterungen und ergänzte
das vorgeschlagene Modell einer Festbetragsregelung mit entsprechenden
Qualitätskriterien um den Faktor einer Einbeziehung von Grenzwerten. Diese
Fördergrenzen nach oben und unten ermöglichen zum einen eine Gleichbehandlung
aller Träger, sichern diese perspektivisch ab, schützen gleichzeitig vor ihrer
finanziellen Überforderung und beugen zugleich „Mitnahmeeffekten“
vor. In
Ergänzung dessen und auf Grundlage der Ergebnisse der Vort-Ort-Besuche wurde
auch eine interne Gliederung der Träger nach Arbeitsschwerpunkten diskutiert.
Diese Aufteilung nach den Arbeitsschwerpunkten des SEGB VIII könnte eine
Gleichbehandlung der Träger erheblich Unterstützen. |
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