Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Beratung zu neuen Modellen einer Personalkostenförderung von Fachkräften - Bezuschussungshöhen - Gleichbehandlung von Trägern und Fachkräften - Überangebot und "weiße Flecke" im Landkreis  

 
 
ordentliche Sitzung der Arbeitsgruppe Personalkostenförderung
TOP: Ö 2
Gremium: 5. WP Arbeitsgruppe des Jugendhilfeausschusses "Personalkostenförderung" LK Börde
Datum: Mo, 06.04.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:15
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Bendler stellte noch einmal die bereits vorgeschlagenen Modelle einer zukünftigen Perso-nalkostenförderung ab dem Jahr 20

Herr Bendler stellte noch einmal die bereits vorgeschlagenen Modelle einer zukünftigen Personalkostenförderung ab dem Jahr 2010 vor. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die teils sehr unterschiedlichen Typen der Personalkostenförderung anderer Landkreise in Sachsen-Anhalt hin. Als Beispiel wurde hierbei der Landkreis Stendal detailliert beschrieben, der von einem Personalkostenzuschuss in Höhe von 665,00 EUR je Fachkraft und Monat (im Jahr 7.980,00 EUR) ausgeht. Dieser Zuschussbetrag wird durch eine einrichtungsgebundene Förderung ergänzt. Bei diesem Modell können für ein Jugend- und Freizeithaus drei, für einen Jugendclub bis zu zwei und für einen Jugendraum ein Mitarbeiter in der Personalkostenförderung unterstützt werden. Diese Bezuschussung kann somit als Art Qualitätskriterium geförderten Jugendarbeit verstanden werden.

 

In Ergänzung dessen erläuterte Herr Dr. Reiser seinen Vorschlag einer Vollzeitstelle, die als Basis einer möglichen Berechnung für alle anderen Personalkostenstellen zugrunde gelegt werden könnte. Als Ausgangspunkt wäre hier eine Gesamtpersonalkostenhöhe von 30 TEUR für eine Personalkostenstelle mit 40 Wochenarbeitsstunden denkbar. Von dieser Gesamtsumme könnten 70 v.H. durch den Landkreis Börde gefördert werden. Dies würde neben der Einhaltung der Kriterien des Fachkräfteprogramms auch einem Festbetrag in Höhe von ca. 21 TEUR je Träger und Vollzeitstelle entsprechen. Dieser Festbetrag könnte somit die Obergrenze einer zukünftigen Förderung durch den Landkreis bilden. Bei Abweichungen in den Wochenarbeitszeiten könnte dann eine entsprechende Reduzierung des Festbetrages im Verhältnis zu den Wochenstunden erfolgen.

 

Des Weiteren sollten bei der Einführung dieses Modells auch Qualitätskriterien für die Verwendung der Personalkostenmittel sowie strukturelle Mindestanforderungen an eine Einrichtung der geförderten offenen Jugendarbeit vom Träger nachgewiesen werden.

Diese werden durch die Verwaltung auf Basis der Tischvorlage erstellt.

 

Herr Staufenbiel verwies explizit darauf, dass eine Personalkostenförderung ab dem Haushaltsjahr 2010 mit entsprechender Gleichbehandlung aller Träger erfolgen muss. Eine Förderung auf Grundlage der derzeitigen Konditionen sollte deshalb nicht über das Jahr 2009 hinaus erfolgen.

 

Herr Schindler erklärte sich positiv für die gemachten Erläuterungen und ergänzte das vorgeschlagene Modell einer Festbetragsregelung mit entsprechenden Qualitätskriterien um den Faktor einer Einbeziehung von Grenzwerten. Diese Fördergrenzen nach oben und unten ermöglichen zum einen eine Gleichbehandlung aller Träger, sichern diese perspektivisch ab, schützen gleichzeitig vor ihrer finanziellen Überforderung und beugen zugleich „Mitnahmeeffekten“ vor.

 

In Ergänzung dessen und auf Grundlage der Ergebnisse der Vort-Ort-Besuche wurde auch eine interne Gliederung der Träger nach Arbeitsschwerpunkten diskutiert. Diese Aufteilung nach den Arbeitsschwerpunkten des SEGB VIII könnte eine Gleichbehandlung der Träger erheblich

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