Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr
Behrens begrüßt zu diesem TOP die Familie Döring aus Barleben. Familie
Döring wohnt unmittelbar an einer Kleingartenanlage und hat in den derzeit
gestatteten Verbrennzeiträumen erhebliche Belästigungen durch die Praxis der
Gartenabfallverbrennung zu erleiden. Herr
Torka gibt Erläuterungen zur rechtlichen Situation und dem als Information
beigefügten Entwurf einer veränderten Verordnung. (Die rechtlichen
Erläuterungen sind dem Protokoll beigefügt.) Vorbehaltlich
redaktioneller Veränderungen, könnte die Verordnung nach Unterschrift durch den
Landrat und Veröffentlichung zum Herbst 2009 in Kraft treten. Herr Zahn
ist gegen ein absolutes Verbot des Verbrennens, kann sich aber mit Einschränkungen
„anfreunden“. Herr
Fischer sieht die Notwendigkeit, weiterhin Möglichkeiten des Verbrennens für
Kleingärtner zu erhalten. Herr Dr.
Schwarz stimmt dem VO-Entwurf zu und weist auf die Probleme der
Traditionsfeuer, Lagerfeuer, Grillfeuer und „Feuerschalen und
Feuerkörbe“ hin. Herr
Torka stellt dazu dar, warum sich diese Probleme nicht in der vorgestellten
Verordnung regeln lassen. Hier ist die Zuständigkeit der Gemeinden gegeben, die
Regelungen zu Traditions- und Lagerfeuern in den Gefahrabwehrsatzungen treffen
können. Herr Zahn
beantragt, der Ausschuss möge empfehlen, einen zusätzlichen Verbrennungszeitraum
von 2 Wochen im Herbst ( Oktober ) in die Verordnung aufzunehmen. Dieser
Antrag wird mit 6 Nein-Stimmen und 4 Ja-Stimmen abgelehnt. Herr
Behrens stellt den Verordnungsentwurf als „Empfehlung an den Landrat,
diesen VO-Entwurf umzusetzen“ zur Abstimmung. Dem
Antrag wird einstimmig zugestimmt. |
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