Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Geisthardt
fragte im Namen einiger Sportvereine nach dem Adressaten der Rechnung, wenn
z.B. ein Krankentransportwagen für eine Hilfeleistung angefordert wird. Frau
Herzig erläuterte, dass Kranken- oder Rettungstransportwagen im Sinne eines
Notfalles gerufen werden, bei dem ein Patient behandelt wird. Die Rechnung
ergeht insoweit an den Patienten bzw. bei Versicherung an seine Krankenkasse. Beschluss: Der
Kreistag beschloss die Satzung über die Benutzungsentgelte für den
Rettungsdienst im Landkreis Börde. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig Ablehnung: keine Enthaltung: keine Die
Vorlage wurde zum Beschluss
317/38/2009 erhoben. |
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