Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr
Fischer zu veränderten Gebührensatzungen von Kindertageseinrichtungen
in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Hohe Börde: Der Landkreis ist dort in einer
Art und Weise beteiligt, die ihm nicht gefalle. Die demografische Entwicklung sei, insbesondere auch im Land Sachsen-Anhalt, eine „mittlere Katastrophe“. Dem sollte entgegengewirkt werden. Einige Kommunen tun dies bereits, z.B. durch Begrüßungsgeld für Kinder; Beschaffung günstigen Wohnraums / Baulands; sozialverträgliche, nach Kinderzahl gestaffelte Kita-Gebühren. Letzteres wird vom Großteil der Kommunen praktiziert – das sei sozial gerecht, politisch sinnvoll, nachhaltig und ein „urchristliches Prinzip“, welches er unterstütze. Die Kreisverwaltung tue hierbei das Gegenteil, was für seine Begriffe ein Skandal „1. Güte“ sei. Der Kreistagsvorsitzende ersuchte um Sachlichkeit und bat, die Schärfe bei der Wortwahl sowie politische Reden zum System zu vermeiden. Herr
Fischer empfindet die Handlungsweise der Verwaltung insoweit ungehörig: Ihm
liegen Schreiben des Landkreises (Kommunalaufsicht, Jugendamt) an die VG Hohe
Börde vor, in denen empfohlen wird, teilweise schon vorhandene
Differenzierungen der Kita-Gebühren aus Kostengründen zurückzunehmen, obwohl sie
gemäß Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 des Grundgesetzes geboten sind. Als
Begründung wird sich auf eine Vielzahl von Gerichtsurteilen gestützt, die
lediglich aussagen, dass die Differenzierungen meist nicht weit genug gehen.
D.h. die Staffelung nach Kinderzahl könne nur im Zusammenhang mit der
Einkommens-Staffelung gepaart sein; so wäre eine Geschwisterkind-Regelung
rechtmäßig, wenn diese außerdem das Einkommen berücksichtige. Die Gerichte
stellten allerdings auch fest, dass eine soziale Auswahl nicht zwingend
erfolgen muss. Von der
Kreisverwaltung wird im Einzelnen behauptet: 1. Der
Sozialverträglichkeit kann durch Begrenzung der Beiträge nach zeitlicher Dauer
der Betreuung oder Berücksichtigung der Einkommenssituation entsprochen werden.
Er ist
der Ansicht, beide Argumente können alternativ nicht gegenübergestellt werden
– dies habe mit sozialer Gerechtigkeit nichts zu tun. 2. Eine
Differenzierung des Einkommens führt nicht wirklich (gemeint ist seiner
Auffassung nach 100%) zu einer sozial gerechten Lösung, weil nicht alle
Einkommensformen voll erfasst oder kontrolliert werden können. Deshalb solle
dies vorzugsweise keine Berücksichtigung finden. Eine
100%-ige Überprüfung ist seiner Meinung nach in dem Bereich nicht möglich. 3.
Die Erfassung der Einkommen der Eltern ist aufwendig und teuer. Frage:
Was hat die Kreisverwaltung dazu bewegt, eine derartige Empfehlung abzugeben ? Er beantragte
eine Behandlung im Jugendhilfeausschuss mit dem Ziel, die Empfehlung
zurückzunehmen und eine soziale Staffelung nach Einkommen anzuregen. Frau
Herzig führte aus, dass Hintergrund des Schreibens ein Gerichtsurteil ist, das
besagt, es seien die Gebührenordnungen rechtswidrig, die nur nach Anzahl der
Kinder entscheiden und nicht auch die Einkommensverhältnisse berücksichtigen.
Darauf hat die Kommunalaufsicht aufmerksam gemacht, die sich zudem der
Rechtsauffassung anschließen kann. Die zuständige obere Behörde hat eine
Umsetzung angewiesen. Es ist
keine Aufgabe des Kreistages (übertragener Wirkungskreis). Frau
Schünemann fühlte sich durch die Aussage von Herrn Fischer zum christlichen
Prinzip angegriffen und beleidigt. Herr Fischer entschuldigte sich dafür
– das war nicht seine Absicht. Die Behandlung im Jugendhilfeausschuss sei laut Herrn Webel möglich, jedoch dürfe es keine Entscheidung in der Sache selbst geben, da der Kreistag diese im übertragenen Wirkungskreis nicht treffen könne. Der
Kreistag lehnte die Behandlung der Thematik im Jugendhilfeausschuss
mehrheitlich ab. Zustimmung: 21 Ablehnung: 21 Enthaltung: 4 Herr
Maspfuhl nahm an einer Informationsveranstaltung zur Investitionspauschale
II teil. Dort wurde mitgeteilt, dass nicht unerhebliche Mittel für Schulen
bereitgestellt und an den Landkreis ausgereicht werden (über 2 Mio. EUR).
Dieser solle auch entscheiden, wie und wohin die Mittel fließen. Fragen: 1. Gibt
es seitens der Verwaltung schon genauere Informationen / Vorstellungen? 2. Werden
Kreistag und Ausschüsse beteiligt (ggf. in welcher Art)? Herr
Hoeft versicherte, dass die Verwaltung für Schulen in Trägerschaft des
Landkreises gut vorbereitet ist. Aus den
derzeit vorliegenden Informationen werden Mittel pauschal, nach Schülerzahlen,
für die Schulen an die Kreise ausgereicht – der Landkreis bekommt somit
für „seine“ Schüler einen entsprechenden Betrag (ca. 2,9 Mio. EUR).
Ähnliches erfolgt dann für die Grundschulträger. Die
Verwaltung habe eine Liste mit Projekten erstellt, die in der nötigen Zeit zu
realisieren sind (Mittel sollen schnell fließen) und die den Voraussetzungen
der angedachten Förderrichtlinien entsprechen (z.B. ökologische Auswirkung,
Wärmeeffizienz): -
Sekundarschule Karl-Liebknecht Haldensleben: Beleuchtung, Heizung Sporthalle,
Erneuerung Fassade und Dach -
Gymnasium Oschersleben: Haus I – Fassade, Flachdach; Haus II –
Wärmedämmverbundsystem, Komplettsanierung Heizung, Photovoltaikanlage -
Förderschule C.-W.-Harnisch Wolmirstedt: Kompletterneuerung Heizung,
Photovoltaikanlage -
Förderschule Gerd-Schöne Wolmirstedt: Kompletterneuerung Heizung -
Förderschule Hamersleben: Erneuerung Villa-Dach -
Gymnasium Haldensleben: Erneuerung Kesselanlage Heizung -
Berufsschule Haldensleben: Erneuerung Fenster -
Gymnasium Weferlingen: Umbau Regeltechnik Heizung Für
vorhabenbezogene Förderungen wurden vorgemerkt: -
Sekundarschule Wanzleben: Wärmedämmverbundsystem, Photovoltaikanlage -
Internat Zollstraße Haldensleben: Wärmedämmverbundsystem -
Gymnasium Weferlingen: Kellersanierung -
Sekundarschule Leibniz Wolmirstedt: Wärmedämmverbundsystem, Dacherneuerung -
Förderschule Klein Oschersleben: Komplettsanierung -
Sekundarschule Eilsleben: Erneuerung Heizung -
Sekundarschule Karl-Liebknecht Haldensleben: Erneuerung Außen- /
Sportfreianlagen -
Verwaltungsgebäude Wolmirstedt: Wärmeverbundsystem, Sanierung Toiletten,
Trockenlegung Für
Einrichtungen der Fort- / Weiterbildung (Kreisvolkshochschulen, Musikschulen)
wurden ebenso Summen avisiert, aber die Höhe sei unbekannt – die Beträge
werden vom Land (projektbezogen) ausgereicht. Für die Volkshochschule in
Wolmirstedt und Musikschule in Oschersleben (Bode) wurden verschiedene
Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Ziel ist
die Vorstellung und Diskussion der Thematik im Kultur- und Sozialausschuss am
01.04.2009 (Kreistag 15.04.2009). Herr Dr.
Daehre merkte an, dass der Kultusminister in der nächsten Zeit die Prioritätenliste
der Schulsanierung aus dem EFRE-Programm (Prioritätsachse 4) mit
Klassifizierung veröffentlichen wird, damit die Kommunen erfahren, ob eine
Förderung erfolgt bzw. wahrscheinlich ist. Der Abschluss der entsprechenden
Verwaltungsvereinbarung ist noch nicht erfolgt – problematisch sei die
Vorzugsvariante einer energetischen Sanierung, da nicht jeder Altbau mit
alternativen Energien versehen werden kann. Die
Beträge werden den Landkreisen zugewiesen. Die
baufachliche Prüfung aller Projekte für den Schul- und Kindertagesstättenbau
aus dem Programm beider Ministerien wird an die Landkreise zurückgegeben
(Beschluss vom 03.03.2009). Herr
Schindler wird das Anliegen von Herrn Fischer im Jugendhilfeausschuss
ansprechen. Herr
Zeymer wurde im Volksstimme-Artikel vom 04.03.2009 zum Thema „Verbrennen
von Gartenabfällen“ missverständlich zitiert. Er habe keinen Antrag
im Kreisausschuss zur sofortigen Außerkraftsetzung der Brennverordnung des
Landkreises gestellt. Den
Fraktionsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Umwelt- und
Wirtschaftsausschusses wurde heute umfangreiches Material aus dem Landkreis
Anhalt-Bitterfeld übergeben. Der Landrat dieses Landkreises hat vor einigen
Tagen die Brennverordnung außer Kraft gesetzt. Der
Fachausschuss sollte sich mit dieser Thematik befassen (u.a. im Hinblick auf
die Reduzierung der Brenndauer), damit eine für alle verträgliche Lösung
angestrebt und Position bezogen werden könne. Herr Zahn
bat um einen Sachstand zur Einführung der Doppik (u.a. Kosten), da
Ausschreibung und Auswahlverfahren bereits erfolgt sein sollen. Der
Kreistag hätte gemäß Beschluss Nr. 191/20/2008 zeitnah informiert werden
sollen. Herr Kluge informierte über die Ausschreibung der Software
zum neuen Haushalts- und Kassenrecht im August 2008. Die Eröffnung erfolgte im
September 2008: Der Wert lag unter 100 TEUR, so dass dies – gemäß
Hauptsatzung – in die Zuständigkeit des Landrates fiel. Das erworbene
Programm Finanz-Plus ist modern, zukunftsfähig und wird den Erfordernissen der
Doppik umfassend gerecht. Stand der Doppik: Es existieren zwei Projektgruppen, die
sich mit - der Kosten- und Leistungsrechnung und - der Vermögensbewertung befassen. Der Termin – entsprechend der Vorlage – zur
Einführung der Doppik, kann nach derzeitiger Einschätzung gehalten werden. |
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