Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Konzeption "Bewegungsfördernde Kindertageseinrichtung" - Zertifizierung durch die Sportjugend Börde e.V.  

 
 
ordentliche Sitzung des Unterausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: 5. WP Unterausschuss Jugendhilfe LK Börde
Datum: Mo, 02.02.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:00
Raum: - Sitzungsraum II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
305/51/2009 Konzeption "Bewegungsfördernde Kindertageseinrichtung" - Zertifizierung durch die Sportjugend Börde e.V.
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt
Brandt
Hoeft
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss bestätigt das Konzept der Sportjugend Börde e.V. zur Zertifizierung von Kindertageseinrichtungen als „Bewegungsfördernde Kindertageseinrichtung“

 

Frau Brandt erläutert das Konzept der Sportjugend Börde e.V. Das Jugendamt hat beim Landesjugendamt angefragt und darüber hinaus recherchiert, wer überhaupt zertifizieren darf.

Daraus sind in keinster Weise Zuständigkeiten für den Landkreis oder anderer öffentlicher Verwaltungen abzuleiten.

 

Von Herrn Dr. Reiser, Frau Schüler, Frau Dr. Dutschko und Frau Rudolf wurde festgestellt, dass das vorliegende Konzept viele Fragen offen lässt, insbesondere hinsichtlich der Qualifikation der Durchführenden sowie die Finanzierung des Angebotes. Die Umsetzung bzw. Durchführung benötigt keinen Beschluss des JHA, sondern liegt im Ermessen des Trägers von Kindertageseinrichtungen.

 

Herr Dill erklärte, dass einige Kindereinrichtungen  keine Sporteinrichtungen aufweisen können und dies dadurch auch gar nicht machbar wäre. Alle waren sich einig, dass jeder Träger von  Kindertageseinrichtungen selbst bestimmt, ob er das Angebot der Sportjugend annimmt. Von daher kann die Sportjugend das Konzept „Bewegungsfördernde Kindertageseinrichtung“ in eigener Zuständigkeit umsetzen.

Die Beschlussvorlage wird vom Unterausschuss einstimmig als Information bzw. zur Kenntnisnahme an den Jugendhilfeausschuss weitergegeben.