Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Fortschreibung ab dem 01.01.2009 der "Konzeption für die Organisation und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde (ab dem 01.01.2008)"  

 
 
8. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.8 Beschluss:285/Abf/2008
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:12
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
285/Abf/2008 Fortschreibung ab dem 01.01.2009 der "Konzeption für die Organisation und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde (ab dem 01.01.2008)"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage Betriebsleitung Abf
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Zu den folgenden 5 Vorlagen (TOP 5

Zu den folgenden 5 Vorlagen (TOP 5.7 bis 5.11):

 

Herr Bredthauer führte aufgrund der Brisanz der erschienenen Presseartikel noch einmal zur Historie aus:

Die Abfallwirtschaft war in beiden Altkreisen unterschiedlich organisiert u.a. im Hinblick auf die Entsorgungsleistungen, -bedingungen und Gebührenhöhen. Eine Fusion der beiden Altkreise zeichnete sich frühzeitig ab. Für die Verwaltungen standen Überlegungen dahingehend an, die bestehenden Unterschiede in einem fusionierten Landkreis so anzugleichen, dass ab Fusionsstichtag in eine einheitliche Organisationsform übergegangen werden kann. Diese Frage war mehrfach Gegenstand der Gespräche zwischen beiden Kreisverwaltungen und in verschiedenen Gremien.

2004 waren sich beide Verwaltungen darüber einig, dass Aufgaben der Abfallwirtschaft des Bördekreises durch den beim Ohrekreis gebildeten Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ erfüllt werden sollten, einschließlich der Gebührenstelle. Eine schrittweise Angleichung war beabsichtigt, konnte aber nicht verwirklicht werden.

Im unmittelbarem Vorfeld der Fusion wurde ein Gemeinschaftsrat (Landräte, Vorsitzende der Kreistage, Vorsitzende der Fraktionen, Vertreter der Verwaltung) gebildet. Aufgabe war, so weit wie möglich Vorabsprachen zu treffen, in welcher Weise die künftige Arbeit erledigt werden soll. Es wurde Einvernehmen darüber erzielt, ab 1. Juli 2007 zwei öffentliche Einrichtungen Abfallentsorgung weiterzuführen. Das bedeutete weiterhin unterschiedliche Entsorgungsbedingungen und Gebührenhöhen.

In Vorbereitung der Sitzung des konstituierenden Kreistages wurden Gespräche mit Vertretern der alten und neuen Fraktionen geführt, in denen das Einvernehmen zu der Verfahrensweise noch einmal bestätigt wurde.

Nach der Fusion gab es die Verpflichtung, die Gebühren für den Altkreis Bördekreis (Entsorgungsgebiet EG Süd) neu zu kalkulieren, da der Kalkulationszeitraum bis 31.12.2007 befristet war. Im Altkreis Ohrekreis (Entsorgungsgebiet EG Nord) läuft der Kalkulationsraum am 31.12.2009 aus. Ende 2007 wurde eine überschlägige Kalkulation für das EG Süd vorgelegt. Diese ergab, dass mit Gebührenerhöhungen erheblichen Umfangs zu rechnen war. Das Ergebnis wurde den Fraktionsvorsitzenden vorgestellt und im Betriebsausschuss „Abfallentsorgung“ erörtert. In den Sitzungen wurde ebenfalls auf Alternativen hingewiesen: einheitliche Gebühren, die dazu geführt hätten, dass eine erhebliche Gebührensenkung im EG Süd und eine leichte Gebührenerhöhung im EG Nord (im Vergleich zu den alten Gebührensätzen) notwendig gewesen wäre. Diese Feststellung war im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im EG Nord Kostenüberdeckungen entstanden sind, die ausschließlich aus Gebührenzahlungen der Gebührenpflichtigen des Altkreises Ohrekreis entstanden sind. Eine Verrechnung dieser Überdeckung im Rahmen einheitlicher Gebühren wäre damit nicht nur den eigentlichen Gebührenzahlern zugute gekommen, sondern allen Gebührenpflichtigen des Kreisgebietes.

Der Betriebsausschuss hatte sich dann nach intensiven Diskussionen für eine sog. Kompromisslösung (gemeinsame Erarbeitung mit den Ausschussmitgliedern) entschieden: Die Entsorgungsbedingungen waren demnach in einem Übergangszeitraum anzugleichen und ab 2008 werden zwei getrennte öffentliche Einrichtungen Abfallentsorgung weitergeführt. Für das EG Süd waren die Gebühren zwingend zu erhöhen. Dennoch war es durch eine differenzierte Zuordnung von Kosten des Eigenbetriebes möglich, die Erhöhung auf ein unvermeidbares und vertretbares Maß zu reduzieren – es konnten daher Gebühren in der kalkulatorischen Notwendigkeit vermieden werden. Die auf der Grundlage des Kompromisses beruhende Kalkulation wurde im Betriebsausschuss und Kreistag beschlossen. In der Folge gab es Unterschriftsaktionen gegen die Gebührenerhöhungen, die mehrfach Gegenstand der Beratungen des Betriebsausschusses waren.

Mit der Kompromisslösung wurde die Verwaltung aufgefordert, für den Zeitraum ab 1.1.2009 Varianten über die Gebührengestaltung zu erstellen. Es wurden 2 Varianten kalkulatorisch betrachtet: 1.) einheitliche Gebühren und 2.) getrennte Gebühren (befristet auf 2 Jahre). Im Vergleich (bezogen auf einen Durchschnittshaushalt) der kalkulatorischen Betrachtungen hätten  einheitliche Gebühren für das EG Süd um ca. 47 EUR unter den getrennten Gebühren des EG Süd (= Verringerung um ca. 27 %) und für das EG Nord um ca. 28 EUR über den getrennten Gebühren des EG Nord (= Erhöhung um ca. 29 %) gelegen. Angesichts dieser Feststellungen hat sich der Betriebsausschuss mehrheitlich für die weitere Bearbeitung der Vorlagen nach Variante 2.) entschieden – beide Kalkulationen wurden mehrheitlich beschlossen.

 

Er versicherte, dass der Betriebsausschuss seine Entscheidung in Kenntnis aller Einwendungen / Proteste aus dem EG Süd mit großem Verantwortungsbewusstsein, nach sorgfältiger Würdigung und Abwägung aller Umstände getroffen hat. Die Forderungen beider Entsorgungsgebiete wurden bedacht. Auch das Argument „Gleichbehandlung“ wurde beraten. Der Betriebsausschuss ist zu einer anderen Entscheidung gekommen, die jedoch begründ- und vertretbar, frei von willkürlichen / unbedachten Erwägungen und, mit den entsprechenden Begründungen, auch vermittelbar ist.

Es ist zugunsten des EG Süd gelungen, wirtschaftliche Potenziale zu erschließen, die eine nicht unerhebliche Gebührensenkung ermöglichte. Dass sich im Ergebnis die Gebührenunterschiede verstärkten, ist die zwangsläufige Folge getrennter Kalkulationen und liegt im Abfall- und Abgabenrecht begründet.

 

Bei der Entscheidungsfindung bat er die Situation des Gebührenzahlers des jeweils anderen Entsorgungsgebietes zu bedenken. Eine Regelung zu treffen, die allen Interessen entspricht, sei nahezu unmöglich.

 

Er dankte allen Beteiligten für die Zusammenarbeit und bat um Zustimmung zu den Vorlagen (TOP 5.7 bis 5.11).

 

Herr Schindler hätte sich gewünscht, dass dem Kreistag beide Varianten vorgelegt werden. Bei den Mitgliedern des Betriebsausschusses herrscht ein Übergewicht zugunsten des EG Nord.

Er fragte den Landrat nach dem aus seiner Sicht vorliegenden Hauptgrund für getrennte Gebühren für weitere 2 Jahre. Es gehe nicht um geringe Beträge (7 Mio. EUR Rücklage aus dem EG Nord) und es entsteht für ihn der Eindruck, dass das Teilhaben des EG Süd an dieser Summe vermieden werden soll. Sein Interesse gilt einer rechtlich verbindlichen Darstellung.

Oebisfelde z.B. mit hohen Entsorgungsaufwendungen profitiert von der Solidargemeinschaft des EG Nord, Wanzleben mit niedrigen Entsorgungsaufwendungen zahlt 77 % mehr.

 

Herr Keindorff verdeutlichte, dass es sich bei den 7 Mio. EUR um Beträge aus Zahlungen der Gebührenpflichtigen des EG Nord handelt, die eine Rückführung erwarten (dürfen). Es sind daher keine kreislichen Mittel. Das sollte beachtet werden.

 

Herr Zeymer wies darauf hin, dass die entsprechenden Gremien nach intensiver Beratung mehrheitliche Beschlüsse gefasst haben. Initiativen und Kritikpunkte sollten nicht erst nach diesen Beratungen angebracht werden. Es sollte die Gesamtsituation optimiert werden, da schwierige Zeiten bevor stehen.

 

Herr Webel hofft, dass der Brief an den Innenminister zu der Problematik in der Art und Weise einmalig bleibt.

Er räumte ein, dass es in Anbetracht der Diskussion zu den unterschiedlichen Gebühren zweckmäßiger gewesen wäre, die durch Gebühren erwirtschafteten Rücklagen bis zur Fusion wieder an die Bürger auszuzahlen.

Die gewählten Mitglieder des Kreistages sind in der Lage, eigenständige Entscheidungen zum treffen. Er vertraut den zuständigen Gremien sowie deren Arbeit und wird die Mehrheitsentscheidung akzeptieren und vollziehen.

Unterschiedliche Gebühren gibt es ebenfalls beim Trink- und Abwasserverband Börde (5 Entsorgungsgebiete) – z.B. zahle Wanzleben höhere Gebühren als Oschersleben. Eine Angleichung der Gebühren in dem Bereich ist noch nicht absehbar. Dahingegen wäre die Übergangszeit im Bereich Abfall bis 2010 endlich.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die Fortschreibung ab dem 01.01.2009 der „Konzeption für die Organisation und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde (ab dem 01.01.2008)“

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   mehrheitlich

Ablehnung:      9

Enthaltung:      6

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.: 285/Abf/2008 erhoben.