Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Zu den
folgenden 5 Vorlagen (TOP 5.7 bis 5.11): Herr
Bredthauer führte aufgrund der Brisanz der erschienenen Presseartikel noch
einmal zur Historie aus: Die
Abfallwirtschaft war in beiden Altkreisen unterschiedlich organisiert u.a. im
Hinblick auf die Entsorgungsleistungen, -bedingungen und Gebührenhöhen. Eine
Fusion der beiden Altkreise zeichnete sich frühzeitig ab. Für die Verwaltungen
standen Überlegungen dahingehend an, die bestehenden Unterschiede in einem
fusionierten Landkreis so anzugleichen, dass ab Fusionsstichtag in eine
einheitliche Organisationsform übergegangen werden kann. Diese Frage war
mehrfach Gegenstand der Gespräche zwischen beiden Kreisverwaltungen und in
verschiedenen Gremien. 2004 waren sich beide Verwaltungen darüber einig, dass Aufgaben der Abfallwirtschaft des Bördekreises durch den beim Ohrekreis gebildeten Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ erfüllt werden sollten, einschließlich der Gebührenstelle. Eine schrittweise Angleichung war beabsichtigt, konnte aber nicht verwirklicht werden. Im
unmittelbarem Vorfeld der Fusion wurde ein Gemeinschaftsrat (Landräte,
Vorsitzende der Kreistage, Vorsitzende der Fraktionen, Vertreter der
Verwaltung) gebildet. Aufgabe war, so weit wie möglich Vorabsprachen zu
treffen, in welcher Weise die künftige Arbeit erledigt werden soll. Es wurde
Einvernehmen darüber erzielt, ab 1. Juli 2007 zwei öffentliche Einrichtungen
Abfallentsorgung weiterzuführen. Das bedeutete weiterhin unterschiedliche
Entsorgungsbedingungen und Gebührenhöhen. In
Vorbereitung der Sitzung des konstituierenden Kreistages wurden Gespräche mit
Vertretern der alten und neuen Fraktionen geführt, in denen das Einvernehmen zu
der Verfahrensweise noch einmal bestätigt wurde. Nach der
Fusion gab es die Verpflichtung, die Gebühren für den Altkreis Bördekreis
(Entsorgungsgebiet EG Süd) neu zu kalkulieren, da der Kalkulationszeitraum bis
31.12.2007 befristet war. Im Altkreis Ohrekreis (Entsorgungsgebiet EG Nord)
läuft der Kalkulationsraum am 31.12.2009 aus. Ende 2007 wurde eine
überschlägige Kalkulation für das EG Süd vorgelegt. Diese ergab, dass mit Gebührenerhöhungen
erheblichen Umfangs zu rechnen war. Das Ergebnis wurde den
Fraktionsvorsitzenden vorgestellt und im Betriebsausschuss
„Abfallentsorgung“ erörtert. In den Sitzungen wurde ebenfalls auf
Alternativen hingewiesen: einheitliche Gebühren, die dazu geführt hätten, dass
eine erhebliche Gebührensenkung im EG Süd und eine leichte Gebührenerhöhung im
EG Nord (im Vergleich zu den alten Gebührensätzen) notwendig gewesen wäre.
Diese Feststellung war im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im EG Nord Kostenüberdeckungen
entstanden sind, die ausschließlich aus Gebührenzahlungen der
Gebührenpflichtigen des Altkreises Ohrekreis entstanden sind. Eine Verrechnung
dieser Überdeckung im Rahmen einheitlicher Gebühren wäre damit nicht nur den
eigentlichen Gebührenzahlern zugute gekommen, sondern allen Gebührenpflichtigen
des Kreisgebietes. Der
Betriebsausschuss hatte sich dann nach intensiven Diskussionen für eine sog.
Kompromisslösung (gemeinsame Erarbeitung mit den Ausschussmitgliedern)
entschieden: Die Entsorgungsbedingungen waren demnach in einem
Übergangszeitraum anzugleichen und ab 2008 werden zwei getrennte öffentliche
Einrichtungen Abfallentsorgung weitergeführt. Für das EG Süd waren die Gebühren
zwingend zu erhöhen. Dennoch war es durch eine differenzierte Zuordnung von
Kosten des Eigenbetriebes möglich, die Erhöhung auf ein unvermeidbares und
vertretbares Maß zu reduzieren – es konnten daher Gebühren in der
kalkulatorischen Notwendigkeit vermieden werden. Die auf der Grundlage des
Kompromisses beruhende Kalkulation wurde im Betriebsausschuss und Kreistag
beschlossen. In der Folge gab es Unterschriftsaktionen gegen die
Gebührenerhöhungen, die mehrfach Gegenstand der Beratungen des
Betriebsausschusses waren. Mit der
Kompromisslösung wurde die Verwaltung aufgefordert, für den Zeitraum ab
1.1.2009 Varianten über die Gebührengestaltung zu erstellen. Es wurden 2
Varianten kalkulatorisch betrachtet: 1.) einheitliche Gebühren und 2.)
getrennte Gebühren (befristet auf 2 Jahre). Im Vergleich (bezogen auf einen Durchschnittshaushalt)
der kalkulatorischen Betrachtungen hätten
einheitliche Gebühren für das EG Süd um ca. 47 EUR unter den getrennten
Gebühren des EG Süd (= Verringerung um ca. 27 %) und für das EG Nord um ca. 28
EUR über den getrennten Gebühren des EG Nord (= Erhöhung um ca. 29 %) gelegen.
Angesichts dieser Feststellungen hat sich der Betriebsausschuss mehrheitlich
für die weitere Bearbeitung der Vorlagen nach Variante 2.) entschieden –
beide Kalkulationen wurden mehrheitlich beschlossen. Er
versicherte, dass der Betriebsausschuss seine Entscheidung in Kenntnis aller
Einwendungen / Proteste aus dem EG Süd mit großem Verantwortungsbewusstsein,
nach sorgfältiger Würdigung und Abwägung aller Umstände getroffen hat. Die
Forderungen beider Entsorgungsgebiete wurden bedacht. Auch das Argument
„Gleichbehandlung“ wurde beraten. Der Betriebsausschuss ist zu
einer anderen Entscheidung gekommen, die jedoch begründ- und vertretbar, frei
von willkürlichen / unbedachten Erwägungen und, mit den entsprechenden
Begründungen, auch vermittelbar ist. Es ist
zugunsten des EG Süd gelungen, wirtschaftliche Potenziale zu erschließen, die
eine nicht unerhebliche Gebührensenkung ermöglichte. Dass sich im Ergebnis die
Gebührenunterschiede verstärkten, ist die zwangsläufige Folge getrennter
Kalkulationen und liegt im Abfall- und Abgabenrecht begründet. Bei der
Entscheidungsfindung bat er die Situation des Gebührenzahlers des jeweils
anderen Entsorgungsgebietes zu bedenken. Eine Regelung zu treffen, die allen
Interessen entspricht, sei nahezu unmöglich. Er dankte
allen Beteiligten für die Zusammenarbeit und bat um Zustimmung zu den Vorlagen
(TOP 5.7 bis 5.11). Herr
Schindler hätte sich gewünscht, dass dem Kreistag beide Varianten vorgelegt
werden. Bei den Mitgliedern des Betriebsausschusses herrscht ein Übergewicht
zugunsten des EG Nord. Er fragte
den Landrat nach dem aus seiner Sicht vorliegenden Hauptgrund für getrennte
Gebühren für weitere 2 Jahre. Es gehe nicht um geringe Beträge (7 Mio. EUR
Rücklage aus dem EG Nord) und es entsteht für ihn der Eindruck, dass das
Teilhaben des EG Süd an dieser Summe vermieden werden soll. Sein Interesse gilt
einer rechtlich verbindlichen Darstellung. Oebisfelde
z.B. mit hohen Entsorgungsaufwendungen profitiert von der Solidargemeinschaft
des EG Nord, Wanzleben mit niedrigen Entsorgungsaufwendungen zahlt 77 % mehr. Herr
Keindorff verdeutlichte, dass es sich bei den 7 Mio. EUR um Beträge aus
Zahlungen der Gebührenpflichtigen des EG Nord handelt, die eine Rückführung
erwarten (dürfen). Es sind daher keine kreislichen Mittel. Das sollte beachtet
werden. Herr
Zeymer wies darauf hin, dass die entsprechenden Gremien nach intensiver
Beratung mehrheitliche Beschlüsse gefasst haben. Initiativen und Kritikpunkte
sollten nicht erst nach diesen Beratungen angebracht werden. Es sollte die
Gesamtsituation optimiert werden, da schwierige Zeiten bevor stehen. Herr
Webel hofft, dass der Brief an den Innenminister zu der Problematik in der Art
und Weise einmalig bleibt. Er räumte
ein, dass es in Anbetracht der Diskussion zu den unterschiedlichen Gebühren
zweckmäßiger gewesen wäre, die durch Gebühren erwirtschafteten Rücklagen bis
zur Fusion wieder an die Bürger auszuzahlen. Die
gewählten Mitglieder des Kreistages sind in der Lage, eigenständige
Entscheidungen zum treffen. Er vertraut den zuständigen Gremien sowie deren
Arbeit und wird die Mehrheitsentscheidung akzeptieren und vollziehen. Unterschiedliche
Gebühren gibt es ebenfalls beim Trink- und Abwasserverband Börde (5
Entsorgungsgebiete) – z.B. zahle Wanzleben höhere Gebühren als
Oschersleben. Eine Angleichung der Gebühren in dem Bereich ist noch nicht
absehbar. Dahingegen wäre die Übergangszeit im Bereich Abfall bis 2010 endlich.
Beschluss: Der
Kreistag beschloss die Fortschreibung ab dem 01.01.2009 der „Konzeption
für die Organisation und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung im
Landkreis Börde (ab dem 01.01.2008)“ Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: 9 Enthaltung: 6 Die
Vorlage wurde zum Beschluss Nr.: 285/Abf/2008 erhoben. |
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