Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes für das Land Sachsen-Anhalt gemäß § 5 Abs. 2 des Landesplanungsgesetzes - Stellungnahme des Landkreises Börde -  

 
 
8. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.1 Beschluss:276/DIV/2008
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 17.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:12
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
276/DIV/2008 Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes für das Land Sachsen-Anhalt gemäß § 5 Abs. 2 des Landesplanungsgesetzes - Stellungnahme des Landkreises Börde -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Prost
Kaufhold
Federführend:Dezernat IV Beteiligt:Bauordnungsamt
Bearbeiter/-in: Steiner, Nancy   

Herr Dr

Herr Dr. Daehre wies darauf hin, dass als Tischvorlagen die Stellungnahmen der Gemeinde Walbeck und der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide ergänzend zur Kenntnis gegeben wurden. Außerdem lagen vor Ort die Stellungnahmen der einzelnen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Börde“ zur Einsichtnahme vor.

 

Herr Bredthauer: Er erläuterte, dass mit der Übersendung der Unterlagen der Werdegang der Erarbeitung der Stellungnahme des Landkreises entnommen werden konnte. Es war immer das Anliegen, Vertreter der Fraktionen und Vertreter des Landkreises in der Regionalen Planungsgemeinschaft sowie betroffene Bürgermeister, der Gemeinden Rottmersleben und Schackensleben, bereits in der Phase der Erarbeitung des 1. Entwurfs der Stellungnahme einzubeziehen. Hierzu wurde der gesonderte Arbeitskreis „Landesentwicklungsplan“ gebildet. Es sind insgesamt vier Sitzungen dieses Arbeitskreises durchgeführt worden. Die frühzeitige Einbeziehung von Repräsentanten des Kreistages und der Region hat sich bewährt. Er bedankte sich bei denen, die an den Sitzungen des Arbeitskreises teilgenommen haben, für die konstruktive Zusammenarbeit. Er kündigte eine ähnliche Verfahrensweise bei der Erarbeitung der Stellungnahme des Landkreises zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes an.

Auf Einzelheiten der Stellungnahme ging Herr Bredthauer nicht ein.

Wesentliche inhaltliche Schwerpunkte mit den dazu entsprechenden Hinweisen und Anregungen wurden angeführt.

Die Überarbeitung des Entwurfs des Landesentwicklungsplanes sollte in nachvollziehbarer Weise erfolgen, es ist eine eindeutigere Gliederung und Gestaltung erforderlich und eine stringentere Formulierung ist von Nöten. Der Landesentwicklungsplan sollte sich auf die tatsächlichen landesbedeutsamen Ziele und Grundsätze beschränken. Der Entwurf wird auch um Festlegungen zu den Bereichen Schule, Bildung, Ausbildung und Kultur zu ergänzen sein müssen. Es wird die Neufestlegung einer Entwicklungsachse Magdeburg – Haldensleben – Wolfsburg vorgeschlagen, da die tatsächlich vorhandenen Bindungen – Region Wolfsburg – und – Region Magdeburg – über Haldensleben von so wichtiger Bedeutung sind, dass sie Bestandteil des Landesentwicklungsplanes sein sollten. Der Umfang des Verdichtungs- und Ordnungsraumes sollte im Einzelnen nochmals überprüft werden, da der erwähnte Suburbanisierungsprozess abgeschlossen ist und mittlerweile gegenläufige Tendenzen festzustellen sind.

Der ländliche Raum, der gerade für den Landkreis Börde von erheblicher Bedeutung ist, sollte neu und konkreter definiert werden, um zu verhindern, dass der dieser in der Konkurrenzsituation mit den anderen Räumen hinten angestellt wird.

Die Festlegungen zum Zentraler-Orte-System sollten überprüft werden, da die Beibehaltung der Grundzentren mit Teilfunktion Mittelzentrum für die Städte Wanzleben und Wolmirstedt als erforderlich angesehen wird. Insgesamt sollte eine Überprüfung der Kriterien für die Festlegung als Grundzentren erfolgen. Bei strikter Anwendung, der im Entwurf des Landesentwicklungsplan vorgesehenen Kriterien, verblieben von den 21 Grundzentren nur noch 2 (Oebisfelde und Gröningen) bestehen.

Die Regelungen, die sich direkt aus dem Entwurf des Landesentwicklungsplanes ergeben, dass sich künftig die Verwendung öffentlicher Mittel auf Gemeinden mit zentral örtlichen Funktionen beschränkt, sollte überprüft werden. Eine so stringente Anwendung könnte dazu führen, dass begonnene Entwicklungsprozesse (teilweise auch mit öffentlichen Mitteln) beendet werden, was für diese Gemeinden und für das Umland nur von Nachteil sein kann.

Regionalbedeutsame Industrie- und Gewerbestandorte sollten mit eingefügt werden.

Vorranggebiete für Natur und Landschaft, insbesondere unter Einbeziehung sämtlicher ausgewiesener FFH-Gebiete, sollten ergänzt werden. Das Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems sollte insgesamt strenger gefasst werden, insbesondere sollten Teilbereiche auch mit einbezogen werden.

Es wird ein Neuvorschlag unterbreitet: Festlegung eines Vorranggebietes für die Landwirtschaft „Magdeburger Börde“ mit den Flächen, die eine Bodenwertzahl von 70 aufweisen. Hiervon ausgenommen sind die Flächen, die für eine funktionsgerechte Eigenentwicklung der Gemeinde erforderlich sind. Die „Magdeburger Börde“ ist nicht nur deutschlandweit, sondern auch europaweit ein Begriff für funktionierende Landwirtschaft. Von dieser Bedeutung her sollte es ausdrücklich so im Landesentwicklungsplan geregelt werden.

Zum Vorranggebiet Rohstoffgewinnung wird der Grundsatz des vorsorgenden Lagerstättenschutzes für die Rohstoffgewinnung anerkannt, ein großflächiges Vorranggebiet Rohstoffgewinnung von südlich der A2 bis südlich des Drömlings, quer durch den Flechtinger Höhenzug stößt jedoch auf Ablehnung. Diese Ziele werden als raumordnerisch ungeeignet, nicht erforderlich und im Übrigen überdimensioniert und somit als nicht vertretbar angesehen.

Es wird eine Neubestimmung des Vorranggebietes Wassergewinnung Colbitz-Letzlinger Heide vorgeschlagen und zwar unter Vermeidung einer Überlagerung mit dem Vorranggebiet für die militärische Nutzung, hier müsste eine klarstellende Überarbeitung erfolgen.

Der Detaillierungsgrad, des zu erstellenden Umweltberichtes, sollte in einzelnen Punkten ergänzt werden.

 

Herr Bredthauer erklärte, dass über die vorliegenden Änderungsanträge zur Stellungnahme gesondert zu entscheiden sein wird.

Soweit diese Änderungsanträge die Zustimmung der Kreistagsmitglieder finden, werden diese noch in geeigneter Weise in die Stellungnahme eingearbeitet.

Er schlug vor, die ergänzten Stellungnahmen als Anlage zur Stellungnahme des Landkreises zum 1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes zu nehmen, mit der Bitte die Stellungnahmen landesplanerisch entsprechend zu würdigen und zu berücksichtigen.

 

Herr Behrens bedankte sich bei Herrn Bredthauer und den Mitarbeitern der Verwaltung für die umfangreiche Zuarbeit, die es möglich macht über diesen 1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes abzustimmen. Mit dem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 24.09.2008 setzten sich Arbeitskreis und Umwelt- und Wirtschaftsausschuss eingehend auseinander.

Zu den Änderungs- / Ergänzungsanträgen der Stadt Wanzleben / Gemeinde Sülzetal:

Die Vorlage der Verwaltung hat die Prämisse, durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit im Zuge der Erstellung eines 2. Entwurfs des Landesentwicklungsplanes eine Standortanalyse zur Auslastung und Vermarktung des Industrie- / Gewerbeareals unter Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft sowie notwendiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Voraussetzung für die weitere Beplanung und Erschließung erstellen zu lassen.

Er bat um Aufnahme in die Stellungnahme und somit um Zustimmung zu diesem Antrag.

 

Herr Weitz dankte allen Beteiligten für die geleistete Arbeit. Da alle Punkte des Antrages der SPD-Fraktion nunmehr in der Stellungnahme enthalten sind, zog die Fraktion ihren Antrag zurück.

 

Herr Schmidt stimmte der Stellungnahme zu, jedoch ohne die Änderungs- / Ergänzungsanträge der Stadt Wanzleben / Gemeinde Sülzetal. Die Landesentwicklung geht an dieser Stelle an wichtigen Forderungen der Landwirtschaft vorbei. Es existieren nicht ausgelastete Gewerbegebiete, gleichzeitig aber entstehen immer neue Gewerbegebiete. Der wertvolle Börde-Boden ist vordergründig für Nahrungsmittel bestimmt und sollte nicht irreversibel verloren gehen. Er kann somit dieser Erweiterung in der Form nicht zustimmen.

 

Frau Hort führte zum Änderungs- / Ergänzungsantrag der Stadt Wanzleben / Gemeinde Sülzetal aus: Die Vorhaben der Stadt Wanzleben wurden im Januar 2008 dem Wirtschaftsminister Dr. Haseloff präsentiert. Im Mittelpunkt standen das ca. 40 ha vollerschlossene, aber nicht ausgelastete, und das neu zu schaffende Gewerbegebiet von 200 ha. Der Minister stellte die Prognose auf, dass diese Fläche in ca. 4-5 Jahren gebraucht wird, da sich Magdeburg mit der neuen Gewerbefläche in diese Richtung (Schleibnitz – Stemmer Berg) bewegt. Der Gemeinderat Sülzetal hat die gleiche Auffassung, die sich in der Stellungnahme zum 1. Entwurf des L widerspiegelt. Sie hält einen „Kampf“ Landwirtschaft gegen Wirtschaft für nicht erforderlich. Es geht zunächst um die Stellungnahme des Landkreises. Bis zum Beschluss im Landtag 2010 können noch Argumente ausgetauscht werden. Dennoch ist es wichtig, dass der Änderungs-/Ergänzungsantrag in die Stellungnahme aufgenommen wird.

Der Leserbrief „Pro Börde-Boden“ enthielt eine Aussage des Staatssekretärs Schubert, dass das Wirtschaftsministerium Anfragen von Investoren zu Gewerbeflächen von ca. 30 ha hat – es muss nicht die Ansiedlung im Sülzetal sein. Die Stadt Wanzleben hat reagiert und dem Staatssekretär mitgeteilt, dass die Flächen zur Verfügung gestellt werden können.

Es ist wichtig, dass ausreichendes Grundeinkommen durch Arbeit erwirtschaftet werden kann – die Zustimmung zu dem Antrag wäre ein Schritt in diese Richtung.

 

Herr Zeymer informierte, dass dieser Antrag im Kreisausschuss abgelehnt wurde. Dies deshalb, da er im Widerspruch zur Vermeidung eines Gesteinsabbaugebietes von der Börde bis nach Oebisfelde und zum Vorschlag der Neufestlegung eines Vorranggebietes für die Landwirtschaft steht. Auch sollte auf wertvollem Börde-Boden kein Golfplatz entstehen. Der Landbau sollte nicht großflächig gestört werden; vorhandene Ressourcen müssen sinnvoll genutzt werden.

 

Frau Brakebusch befürwortete den Antrag zunächst nicht. Sie hat sich jedoch mit dem Thema noch einmal ausführlich beschäftigt. Arbeitsplätze jeder Branche sind willkommen und notwendig. Ein wichtiges Anliegen der Stadt Wanzleben ist die Renaturierung (z.B. Rückführung nichtvermarkteter Flächen an die Landwirtschaft); die Landwirte wurden ebenfalls einbezogen. Erst wenn die Stadt Magdeburg ihre Gewerbeflächen vermarktet hat, ist das Gebiet „Stemmer Berg“ von Bedeutung. Insofern sollte ein positives Votum abgegeben werden.

 

Herr Dettmer schloss sich der Aussage von Herrn Schmidt an. Auch andere Standorte im Landkreis weisen günstige Bedingungen (z.B. Verkehrsanbindung) auf, es sollte jedoch nicht die Börde betroffen sein. In der Gesamtabwägung müssen Konzepte entwickelt werden, wo die Landwirtschaft wieder eine andere Bedeutung in der Abwägung bekommt, aber gleichzeitig wirtschaftliche Entwicklung möglich ist. Der Antrag wird insofern abgelehnt.

 

Herr Wasserthal: Der Gemeinderat Sülzetal hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, gerade im Hinblick auf die Situation der Landwirte, und unterstützt die Stadt Wanzleben. Zum Flächenvergleich: Die Gemeinde Sülzetal hat 9228 ha landwirtschaftliche Nutzfläche und 600 ha Industriegebiet. Von dieser Industriefläche profitiert auch der Kreishaushalt.

Eine Studie der Bertelsmanngruppe sagt aus, dass Sachsen-Anhalt das Land mit dem höchsten Altersdurchschnitt wird, wenn dem nicht entgegen gewirkt wird.

 

Herr Schindler warnte vor einer Blockierung der Bestrebungen der Stadt Wanzleben, zumal sich z.B. das Gewerbegebiet Haldensleben weiter entwickelt hat. Alternativen für Wanzleben bietet lediglich die Nähe zur A 14. Initiativen zur Schaffung von Arbeitsplätzen sollten gefördert werden.

 

Herr Webel: Unternehmen siedeln sich dort an, wo sie die günstigsten Bedingungen vorfinden. Dies ist in Wanzleben der Fall. Er versteht die Bedenken, dass immer mehr Grund und Boden versiegelt werden. Der Landkreis Börde ist aber hinsichtlich seiner Fläche sehr groß.

Die beste Absicherung und Sozialpolitik ist „Arbeit“. Unternehmen werben nunmehr schon gegenseitig Mitarbeiter ab. Je weniger Fachkräfte vorhanden sind, desto höher steigt das Lohnniveau. Er bat darum, Wanzleben die weitere Entwicklung nicht zu verwehren.

 

Abstimmungsergebnis Änderungs- / Ergänzungsantrag Stadt Wanzleben / Gemeinde Sülzetal:

 

Zustimmung:  25

Ablehnung:      12

Enthaltung:      10

 

Abstimmungsergebnis Änderungs- / Ergänzungsantrag Frau Schüler, Stadt Oebisfelde:

 

Zustimmung:  mehrheitlich

Ablehnung:      keine

Enthaltung:      3

 

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss den 4. Entwurf (Stand: 04.12.2008) der Stellungnahme des Landkreises Börde im Rahmen des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens zum 1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes für das Land Sachsen-Anhalt gemäß § 5 Abs. 2 des Landesplanungsgesetzes mit den Ergänzungen Antrag Wanzleben / Sülzetal und Oebisfelde.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis

(gesamte Vorlage einschließlich der beiden Änderungs-/Ergänzungsanträge):

 

Zustimmung:   mehrheitlich

Ablehnung:      4

Enthaltung:      6

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.: 276/DIV/2008 erhoben.