Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Dr.
Daehre wies darauf hin, dass als Tischvorlagen die Stellungnahmen der Gemeinde
Walbeck und der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide ergänzend zur Kenntnis
gegeben wurden. Außerdem lagen vor Ort die Stellungnahmen der einzelnen
Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Börde“ zur
Einsichtnahme vor. Herr
Bredthauer: Er erläuterte, dass mit der Übersendung der Unterlagen der
Werdegang der Erarbeitung der Stellungnahme des Landkreises entnommen werden
konnte. Es war immer das Anliegen, Vertreter der Fraktionen und Vertreter des
Landkreises in der Regionalen Planungsgemeinschaft sowie betroffene
Bürgermeister, der Gemeinden Rottmersleben und Schackensleben, bereits in der
Phase der Erarbeitung des 1. Entwurfs der Stellungnahme einzubeziehen. Hierzu
wurde der gesonderte Arbeitskreis „Landesentwicklungsplan“ gebildet.
Es sind insgesamt vier Sitzungen dieses Arbeitskreises durchgeführt worden. Die
frühzeitige Einbeziehung von Repräsentanten des Kreistages und der Region hat
sich bewährt. Er bedankte sich bei denen, die an den Sitzungen des
Arbeitskreises teilgenommen haben, für die konstruktive Zusammenarbeit. Er
kündigte eine ähnliche Verfahrensweise bei der Erarbeitung der Stellungnahme
des Landkreises zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes an. Auf
Einzelheiten der Stellungnahme ging Herr Bredthauer nicht ein. Wesentliche
inhaltliche Schwerpunkte mit den dazu entsprechenden Hinweisen und Anregungen
wurden angeführt. Die
Überarbeitung des Entwurfs des Landesentwicklungsplanes sollte in
nachvollziehbarer Weise erfolgen, es ist eine eindeutigere Gliederung und
Gestaltung erforderlich und eine stringentere Formulierung ist von Nöten. Der
Landesentwicklungsplan sollte sich auf die tatsächlichen landesbedeutsamen
Ziele und Grundsätze beschränken. Der Entwurf wird auch um Festlegungen zu den
Bereichen Schule, Bildung, Ausbildung und Kultur zu ergänzen sein müssen. Es
wird die Neufestlegung einer Entwicklungsachse Magdeburg – Haldensleben
– Wolfsburg vorgeschlagen, da die tatsächlich vorhandenen Bindungen
– Region Wolfsburg – und – Region Magdeburg – über
Haldensleben von so wichtiger Bedeutung sind, dass sie Bestandteil des
Landesentwicklungsplanes sein sollten. Der Umfang des Verdichtungs- und
Ordnungsraumes sollte im Einzelnen nochmals überprüft werden, da der erwähnte
Suburbanisierungsprozess abgeschlossen ist und mittlerweile gegenläufige
Tendenzen festzustellen sind. Der
ländliche Raum, der gerade für den Landkreis Börde von erheblicher Bedeutung
ist, sollte neu und konkreter definiert werden, um zu verhindern, dass der
dieser in der Konkurrenzsituation mit den anderen Räumen hinten angestellt
wird. Die
Festlegungen zum Zentraler-Orte-System sollten überprüft werden, da die
Beibehaltung der Grundzentren mit Teilfunktion Mittelzentrum für die Städte
Wanzleben und Wolmirstedt als erforderlich angesehen wird. Insgesamt sollte
eine Überprüfung der Kriterien für die Festlegung als Grundzentren erfolgen.
Bei strikter Anwendung, der im Entwurf des Landesentwicklungsplan vorgesehenen
Kriterien, verblieben von den 21 Grundzentren nur noch 2 (Oebisfelde und
Gröningen) bestehen. Die
Regelungen, die sich direkt aus dem Entwurf des Landesentwicklungsplanes
ergeben, dass sich künftig die Verwendung öffentlicher Mittel auf Gemeinden mit
zentral örtlichen Funktionen beschränkt, sollte überprüft werden. Eine so
stringente Anwendung könnte dazu führen, dass begonnene Entwicklungsprozesse
(teilweise auch mit öffentlichen Mitteln) beendet werden, was für diese
Gemeinden und für das Umland nur von Nachteil sein kann. Regionalbedeutsame
Industrie- und Gewerbestandorte sollten mit eingefügt werden. Vorranggebiete
für Natur und Landschaft, insbesondere unter Einbeziehung sämtlicher
ausgewiesener FFH-Gebiete, sollten ergänzt werden. Das Vorbehaltsgebiet für den
Aufbau eines ökologischen Verbundsystems sollte insgesamt strenger gefasst
werden, insbesondere sollten Teilbereiche auch mit einbezogen werden. Es wird
ein Neuvorschlag unterbreitet: Festlegung eines Vorranggebietes für die
Landwirtschaft „Magdeburger Börde“ mit den Flächen, die eine
Bodenwertzahl von 70 aufweisen. Hiervon ausgenommen sind die Flächen, die für
eine funktionsgerechte Eigenentwicklung der Gemeinde erforderlich sind. Die
„Magdeburger Börde“ ist nicht nur deutschlandweit, sondern auch
europaweit ein Begriff für funktionierende Landwirtschaft. Von dieser Bedeutung
her sollte es ausdrücklich so im Landesentwicklungsplan geregelt werden. Zum
Vorranggebiet Rohstoffgewinnung wird der Grundsatz des vorsorgenden
Lagerstättenschutzes für die Rohstoffgewinnung anerkannt, ein großflächiges
Vorranggebiet Rohstoffgewinnung von südlich der A2 bis südlich des Drömlings,
quer durch den Flechtinger Höhenzug stößt jedoch auf Ablehnung. Diese Ziele
werden als raumordnerisch ungeeignet, nicht erforderlich und im Übrigen
überdimensioniert und somit als nicht vertretbar angesehen. Es wird
eine Neubestimmung des Vorranggebietes Wassergewinnung Colbitz-Letzlinger Heide
vorgeschlagen und zwar unter Vermeidung einer Überlagerung mit dem
Vorranggebiet für die militärische Nutzung, hier müsste eine klarstellende
Überarbeitung erfolgen. Der
Detaillierungsgrad, des zu erstellenden Umweltberichtes, sollte in einzelnen
Punkten ergänzt werden. Herr
Bredthauer erklärte, dass über die vorliegenden Änderungsanträge zur
Stellungnahme gesondert zu entscheiden sein wird. Soweit
diese Änderungsanträge die Zustimmung der Kreistagsmitglieder finden, werden
diese noch in geeigneter Weise in die Stellungnahme eingearbeitet. Er schlug
vor, die ergänzten Stellungnahmen als Anlage zur Stellungnahme des Landkreises
zum 1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes zu nehmen, mit der Bitte die Stellungnahmen
landesplanerisch entsprechend zu würdigen und zu berücksichtigen. Herr
Behrens bedankte sich bei Herrn Bredthauer und den Mitarbeitern der Verwaltung
für die umfangreiche Zuarbeit, die es möglich macht über diesen 1. Entwurf des
Landesentwicklungsplanes abzustimmen. Mit dem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion
vom 24.09.2008 setzten sich Arbeitskreis und Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
eingehend auseinander. Zu den
Änderungs- / Ergänzungsanträgen der Stadt Wanzleben / Gemeinde Sülzetal: Die
Vorlage der Verwaltung hat die Prämisse, durch das Ministerium für Wirtschaft
und Arbeit im Zuge der Erstellung eines 2. Entwurfs des
Landesentwicklungsplanes eine Standortanalyse zur Auslastung und Vermarktung
des Industrie- / Gewerbeareals unter Berücksichtigung der Belange der
Landwirtschaft sowie notwendiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als
Voraussetzung für die weitere Beplanung und Erschließung erstellen zu lassen. Er bat um
Aufnahme in die Stellungnahme und somit um Zustimmung zu diesem Antrag. Herr Weitz
dankte allen Beteiligten für die geleistete Arbeit. Da alle Punkte des Antrages
der SPD-Fraktion nunmehr in der Stellungnahme enthalten sind, zog die Fraktion
ihren Antrag zurück. Herr
Schmidt stimmte der Stellungnahme zu, jedoch ohne die Änderungs- / Ergänzungsanträge
der Stadt Wanzleben / Gemeinde Sülzetal. Die Landesentwicklung geht an dieser
Stelle an wichtigen Forderungen der Landwirtschaft vorbei. Es existieren nicht
ausgelastete Gewerbegebiete, gleichzeitig aber entstehen immer neue
Gewerbegebiete. Der wertvolle Börde-Boden ist vordergründig für Nahrungsmittel
bestimmt und sollte nicht irreversibel verloren gehen. Er kann somit dieser
Erweiterung in der Form nicht zustimmen. Frau Hort
führte zum Änderungs- / Ergänzungsantrag der Stadt Wanzleben / Gemeinde
Sülzetal aus: Die Vorhaben der Stadt Wanzleben wurden im Januar 2008 dem
Wirtschaftsminister Dr. Haseloff präsentiert. Im Mittelpunkt standen das ca. 40
ha vollerschlossene, aber nicht ausgelastete, und das neu zu schaffende
Gewerbegebiet von 200 ha. Der Minister stellte die Prognose auf, dass diese
Fläche in ca. 4-5 Jahren gebraucht wird, da sich Magdeburg mit der neuen
Gewerbefläche in diese Richtung (Schleibnitz – Stemmer Berg) bewegt. Der
Gemeinderat Sülzetal hat die gleiche Auffassung, die sich in der Stellungnahme
zum 1. Entwurf des L widerspiegelt. Sie hält einen „Kampf“
Landwirtschaft gegen Wirtschaft für nicht erforderlich. Es geht zunächst um die
Stellungnahme des Landkreises. Bis zum Beschluss im Landtag 2010 können noch
Argumente ausgetauscht werden. Dennoch ist es wichtig, dass der
Änderungs-/Ergänzungsantrag in die Stellungnahme aufgenommen wird. Der
Leserbrief „Pro Börde-Boden“ enthielt eine Aussage des
Staatssekretärs Schubert, dass das Wirtschaftsministerium Anfragen von
Investoren zu Gewerbeflächen von ca. 30 ha hat – es muss nicht die
Ansiedlung im Sülzetal sein. Die Stadt Wanzleben hat reagiert und dem
Staatssekretär mitgeteilt, dass die Flächen zur Verfügung gestellt werden
können. Es ist
wichtig, dass ausreichendes Grundeinkommen durch Arbeit erwirtschaftet werden
kann – die Zustimmung zu dem Antrag wäre ein Schritt in diese Richtung. Herr
Zeymer informierte, dass dieser Antrag im Kreisausschuss abgelehnt wurde. Dies
deshalb, da er im Widerspruch zur Vermeidung eines Gesteinsabbaugebietes von
der Börde bis nach Oebisfelde und zum Vorschlag der Neufestlegung eines
Vorranggebietes für die Landwirtschaft steht. Auch sollte auf wertvollem
Börde-Boden kein Golfplatz entstehen. Der Landbau sollte nicht großflächig
gestört werden; vorhandene Ressourcen müssen sinnvoll genutzt werden. Frau
Brakebusch befürwortete den Antrag zunächst nicht. Sie hat sich jedoch mit dem
Thema noch einmal ausführlich beschäftigt. Arbeitsplätze jeder Branche sind
willkommen und notwendig. Ein wichtiges Anliegen der Stadt Wanzleben ist die
Renaturierung (z.B. Rückführung nichtvermarkteter Flächen an die
Landwirtschaft); die Landwirte wurden ebenfalls einbezogen. Erst wenn die Stadt
Magdeburg ihre Gewerbeflächen vermarktet hat, ist das Gebiet „Stemmer
Berg“ von Bedeutung. Insofern sollte ein positives Votum abgegeben
werden. Herr
Dettmer schloss sich der Aussage von Herrn Schmidt an. Auch andere Standorte im
Landkreis weisen günstige Bedingungen (z.B. Verkehrsanbindung) auf, es sollte
jedoch nicht die Börde betroffen sein. In der Gesamtabwägung müssen Konzepte
entwickelt werden, wo die Landwirtschaft wieder eine andere Bedeutung in der
Abwägung bekommt, aber gleichzeitig wirtschaftliche Entwicklung möglich ist.
Der Antrag wird insofern abgelehnt. Herr
Wasserthal: Der Gemeinderat Sülzetal hat sich die Entscheidung nicht leicht
gemacht, gerade im Hinblick auf die Situation der Landwirte, und unterstützt
die Stadt Wanzleben. Zum Flächenvergleich: Die Gemeinde Sülzetal hat 9228 ha
landwirtschaftliche Nutzfläche und 600 ha Industriegebiet. Von dieser
Industriefläche profitiert auch der Kreishaushalt. Eine
Studie der Bertelsmanngruppe sagt aus, dass Sachsen-Anhalt das Land mit dem
höchsten Altersdurchschnitt wird, wenn dem nicht entgegen gewirkt wird. Herr
Schindler warnte vor einer Blockierung der Bestrebungen der Stadt Wanzleben,
zumal sich z.B. das Gewerbegebiet Haldensleben weiter entwickelt hat.
Alternativen für Wanzleben bietet lediglich die Nähe zur A 14. Initiativen zur
Schaffung von Arbeitsplätzen sollten gefördert werden. Herr
Webel: Unternehmen siedeln sich dort an, wo sie die günstigsten Bedingungen
vorfinden. Dies ist in Wanzleben der Fall. Er versteht die Bedenken, dass immer
mehr Grund und Boden versiegelt werden. Der Landkreis Börde ist aber
hinsichtlich seiner Fläche sehr groß. Die beste
Absicherung und Sozialpolitik ist „Arbeit“. Unternehmen werben
nunmehr schon gegenseitig Mitarbeiter ab. Je weniger Fachkräfte vorhanden sind,
desto höher steigt das Lohnniveau. Er bat darum, Wanzleben die weitere
Entwicklung nicht zu verwehren. Abstimmungsergebnis
Änderungs- / Ergänzungsantrag Stadt Wanzleben / Gemeinde Sülzetal: Zustimmung: 25
Ablehnung: 12 Enthaltung: 10 Abstimmungsergebnis
Änderungs- / Ergänzungsantrag Frau Schüler, Stadt Oebisfelde: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: keine Enthaltung: 3 Beschluss: Der
Kreistag beschloss den 4. Entwurf (Stand: 04.12.2008) der Stellungnahme des
Landkreises Börde im Rahmen des Anhörungs-
und Beteiligungsverfahrens zum 1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes für das
Land Sachsen-Anhalt gemäß § 5 Abs. 2 des Landesplanungsgesetzes mit den Ergänzungen Antrag
Wanzleben / Sülzetal und Oebisfelde. Abstimmungsergebnis
(gesamte
Vorlage einschließlich der beiden Änderungs-/Ergänzungsanträge): Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: 4 Enthaltung: 6 Die
Vorlage wurde zum Beschluss Nr.: 276/DIV/2008 erhoben. |
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