Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die „Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung
von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten in kreislicher
Trägerschaft (Gebührensatzung)“. Herr
Lortz stellt fest,
dass die Kosten für Sporthallen unterschiedlich geregelt sind. Herr
Schulze Verweist
darauf, dass z.B. die Ohrelandhalle keine „reine“ Sporthalle,
sondern eine Mehrzweckhalle ist und deshalb anders behandelt werden muss. Frau
Witzel erklärt,
dass die Gebühren nach Kommunalabgabengesetz erstellt wurden. Eine
betriebswirtschaftliche Kalkulation ist nicht möglich. Frau
Bohnet erläutert,
dass Betriebskosten, Abschreibungen, usw. berücksichtigt wurden. Die Kosten
sind auf Stunden herunter gebrochen worden. Herr
Dr. Vogel fragt
nach der Berücksichtigung der Energiepreisentwicklung. Frau
Bohnet weist auf
eine Sicherheit von 3 Jahren hin. Frau
Leuschner kennt aus
Oebisfelde die Berücksichtigung einer Heizkostenpauschale für die Wintermonate. Herr Schulze entgegnet, dass der Landkreis
einen jährlichen Durchschnittswert zugrunde legt.
Die Vorlage wird einstimmig bestätigt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Die
Vorlage wurde zum Beschluss erhoben. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||