Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Satzung des Landkreises Börde über die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten in kreislicher Trägerschaft (Benutzungssatzung)  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: 5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde
Datum: Mi, 26.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: - Sitzungsraum II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
278/III/2008 Satzung des Landkreises Börde über die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten in kreislicher Trägerschaft (Benutzungssatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Witzel, E.
Schulze, H.
Hoeft
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Bohnet, Anja

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die „Satzung des Landkreises Börde über die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten in kreislicher Trägerschaft (Benutzungssatzung)“

 

Frau Witzel erläutert die Vorlage.

 

Herr Lortz bemängelt, dass Bürgerinitiativen und ähnliche Gruppe keinen Zugang zu Schulräumen erhalten.

 

Frau Schünemann verweist auf eine ähnliche Verfahrensweise in der Stadt Haldensleben: Politische Veranstaltungen werden nicht zugelassen, da man sonst ein „Klientel“ hinein bekommt, was man nicht haben will.

 

Herr Schulze bestätigt dies. Er sieht auch eine private Nutzung von Schulräumen als Konkurrenz zur Wirtschaft (Gaststätten, Hotels, ...).

 

Herr Maspfuhl fragt nach Kompromisslösungen. Können Ausnahmen geregelt werden?

 

Frauu Schulz bittet um einen Vergleich zur alten Regelung.

 

Frau Witzel erklärt, dass die Satzung von 1996 erweitert und konkretisiert wurde. Die Regelungen zum Entgelt wurden herausgenommen.

 

 

Die Vorlage wird mit Änderung [§1 (2) Fachkabinette außer Hauswirtschaft und Informatik] einstimmig angenommen.