Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr
Enkelmann: Die Aufteilung der Stundensätze ist zu global, zu allgemein. Sie muss spezifischer sein (Inhalt der Anfrage des Bürgers beachten). Frau Bäker: Die
Änderung der Verwaltungsgebührensatzung ist erforderlich geworden durch die
Regelung des Landes zum Informationszugangsgesetz. Bei den
Festlegungen der Kostensätze, die von den Bürgern zu zahlen sind, hat sich die
Verwaltung an die Regelungen des Landes angelehnt. Frau Tiedge
bittet die Verwaltung nach einem Jahr um einen Bericht, wie die Bürger die
Möglichkeiten aus dem Informationszugangsgesetz genutzt haben. Der
Kreisausschuss hat die Vorlage zur Kenntnis genommen und zur Beschlussfassung
an den Kreistag weitergeleitet. |
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