Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mitteilungen der Verwaltung sowie Beantwortung von Anfragen und Anregungen  

 
 
14. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde
Datum: Mi, 05.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:15
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Frau Herzig:

Frau Herzig:

 

In Beantwortung der Anfrage von Herrn Keindorff:

 

Vom Grundsatz her, handelt es sich hier um eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung in der Zuständigkeit zwischen dem Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband (WWAZ) und den Gemeinden. Ein Prozess, der bereits über 10 Jahre diskutiert wird und alle Beteiligten sich darüber einig sind, dass es eine saubere rechtliche Lösung nicht geben kann, weil die besonderen Umstände das mit sich bringen.

Die Kommunalaufsicht hat erst seit dem letzten Jahr die Aufsicht über den WWAZ. Durch die Gemeinden ist die Kommunalaufsicht schon vorher mit dieser Thematik betraut worden, insbesondere mit der Genehmigung der Haushalte, da hier z. Bsp. ausstehende Verbindlichkeiten ersichtlich sind.

Die Kommunalaufsicht ist vermittelnd aufgetreten und hat gesagt: „Wenn wir eine Lösung für diese Vermögensauseinandersetzung finden wollen, dann muss gesichert sein, dass im Nachhinein niemand Schadensersatzansprüche geltend macht, oder Vorwürfe laut werden, dass nicht rechtmäßig gehandelt wurde.“ Deshalb war es Zielsetzung alle verantwortlichen Behörden - Landkreis, obere und oberste Kommunalaufsicht - einzubeziehen, um das Problem gelöst zu bekommen. 1997 hat es bereits, unter der Leitung von Herrn Bredthauer, einen Lösungsvorschlag gegeben. Dieser Vorschlag ist jedoch von der Verbandsversammlung nicht mitgetragen worden. So sind wieder neue Gespräche geführt worden, die nie zu einem Ergebnis geführt haben.

Ende 2007 musste ein Kompromiss getroffen werden, da sonst Verjährung gegenüber der Forderung eingetreten wäre, die auch niemand hätte verantworten können. Diesen konnte der WWAZ haftungsrechtlich jedoch nicht mittragen. Während der gesamten Verhandlungszeit wurden die Forderungen des WWAZ ausgesetzt, somit wären rein rechtlich Aussetzungszinsen zu erheben gewesen.

Die Kommunalaufsicht ist Rechtsaufsicht und wenn sie gefragt wird, ob es rechtmäßig ist, Aussetzungszinsen zu erheben, so kann dies nicht verneint werden. Der WWAZ sollte im Einzelfall prüfen, ob ggf. Gegenrechnungen erfolgen können. Den Bürgern wurde mit den Bescheiden mitgeteilt, dass Verhandlungen mit der Kommunalaufsicht stattgefunden haben, die Grund für die Erhebungen der Nebenforderungen sind. Die Nebenforderungen - Aussetzungszinsen - waren in der Regel höher als die eigentliche Forderung, dies ist natürlich dem Bürger schwer verständlich zu machen.

Abstimmungen mit der Kommunalaufsicht sind verwaltungsintern, sie vertritt eine Rechtsmeinung, ist aber weder verantwortlich noch zuständig.

Die Letztentscheidung trifft der WWAZ und muss diese Entscheidung auch vertreten.

Die Kommunalaufsicht hat weder etwas aufgegeben, noch unterbunden, sondern nur auf Anfrage mitgeteilt, dass Aussetzungszinsen bei Forderungen zu erheben sind.

 

 

Sie gab zum Vorfall in der Gemeinde Harbke folgende Informationen:

Am 01.11.2008 fand in Harbke eine Konzertveranstaltung von Skinheads statt.

In Sachsen-Anhalt hatte man keine Informationen, weder über den Staatsschutz oder sonstiges, dass diese Veranstaltung stattfinden soll. Der Tipp ist vom Verein „Miteinander“, mit einem Hinweis auf eine Information aus dem Internet, an die Polizei weitergegeben worden. Recherchen ergaben, dass im Internet zuerst 2 Veranstaltungsorte bekannt gegeben wurden, der 1. sollte Hannover-Deister sein. Dies hat sich im Vorfeld aufgelöst, da die Vermieterin kurzfristig von dem Vertrag zurücktreten konnte. Schnell wurde das Ersatzobjekt in Harbke gefunden. Hierbei handelt es sich um ein ehemaliges MfS-Gebäude, dementsprechend auch abgelegen. Das sich hier zusätzlich ergebene Problem ist, dass sich das Gebäude in unmittelbarer Nähe des Asylbewerberheimes in Harbke befindet. Dies hat auch die Gefahr erheblich erhöht. Die Polizei war, auf Grund der Kurzfristigkeit der Information, nicht mehr in der Lage, vor Eintreffen der Konzertteilnehmer vor Ort zu sein.

Es musste festgestellt werden, dass ca. 100 Fahrzeuge mit ca. 400 Teilnehmern, aus Deutschland, Italien, den Niederlanden und aus England, in Harbke anwesend waren. Die Personalien von allen Teilnehmern sind bekannt. Die Polizei hat zunächst versucht, sich Zutritt zu verschaffen, wurde jedoch in ihrem Handeln behindert, da mitgeteilt worden ist, dass es sich bei der Veranstaltung um eine private Zusammenkunft handelt. Es ist bekannt, dass Bands aus Deutschland und Italien dort aufgetreten sind. Die Veranstaltung wurde zunächst fortgeführt. Sie ist, nach Rücksprache mit dem einschlägig bekannten Organisator, vorzeitig beendet worden.

Danach kam es zu Ausschreitungen von 60 Teilnehmern in Helmstedt. Es ist jedoch gelungen, dass es keine weiteren Auseinandersetzungen vor Ort gegeben hat und es zu keiner gewaltsamen Auflösung kommen musste. Die Lage des Objektes hätte dieses auch erschwert und es hätte mit Verletzten auf beiden Seiten gerechnet werden müssen.

Am heutigen Tag wurde eine Auswertung mit der Polizei und beteiligten Behörden vorgenommen. Es stellte sich die Frage, ob im Nachhinein Verantwortliche belangt werden können. Des Weiteren wurden Überlegungen angestellt, was präventiv möglich ist. Es wäre zu überlegen, ob im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechtes gegenüber dem Veranstalter und eventuell gegenüber dem Grundstückseigentümer vorgegangen werden kann. Hierzu bedarf es noch einer abschließenden Prüfung. Ein Vorgehen gegenüber dem Veranstalter ist ggf. im Rahmen des Gaststättenrechts möglich, da Eintrittsgelder eingenommen und Getränke gegen Bezahlung ausgeschenkt worden sind.

Präventiv ist Öffentlichkeitsarbeit angedacht. Weiter wird die Beratung der Hauptverwaltungsbeamten dazu genutzt werden, die VG-Leiter dahingehend um Unterstützung zu bitten, vor Ort die in Frage kommenden Objekte und deren Eigentümer/Besitzer in einer Datenbank zu erfassen, an die bestimmte Kriterien gebunden sein müssen.

Im vorliegenden Fall ist es so, dass der Vermieter genauen Kenntnisstand über die Art der Veranstaltung hatte. Die Vermietung seines Objektes ist jedoch nicht unrechtmäßig. Jedoch gibt es Eigentümer/Besitzer, die „blauäugig“, auf Grund von Unkenntnis, solche Verträge eingehen. Es sollen Empfehlungen gegeben werden, wie man sich davor schützen oder eingegangene Verträge wieder lösen kann. Präventionsarbeit über die unmittelbare örtliche Nähe zu leisten, ist angestrebt.