Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Herzig: In Beantwortung der Anfrage von Herrn Keindorff: Vom Grundsatz her, handelt es sich hier um eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung in der Zuständigkeit zwischen dem Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband (WWAZ) und den Gemeinden. Ein Prozess, der bereits über 10 Jahre diskutiert wird und alle Beteiligten sich darüber einig sind, dass es eine saubere rechtliche Lösung nicht geben kann, weil die besonderen Umstände das mit sich bringen. Die Kommunalaufsicht hat erst seit dem letzten Jahr die
Aufsicht über den WWAZ. Durch die Gemeinden ist die Kommunalaufsicht schon
vorher mit dieser Thematik betraut worden, insbesondere mit der Genehmigung der
Haushalte, da hier z. Bsp. ausstehende Verbindlichkeiten ersichtlich sind. Die Kommunalaufsicht ist vermittelnd aufgetreten und hat
gesagt: „Wenn wir eine Lösung für diese Vermögensauseinandersetzung
finden wollen, dann muss gesichert sein, dass im Nachhinein niemand
Schadensersatzansprüche geltend macht, oder Vorwürfe laut werden, dass nicht
rechtmäßig gehandelt wurde.“ Deshalb war es Zielsetzung alle verantwortlichen
Behörden - Landkreis, obere und oberste Kommunalaufsicht - einzubeziehen, um
das Problem gelöst zu bekommen. 1997 hat es bereits, unter der Leitung von
Herrn Bredthauer, einen Lösungsvorschlag gegeben. Dieser Vorschlag ist jedoch
von der Verbandsversammlung nicht mitgetragen worden. So sind wieder neue
Gespräche geführt worden, die nie zu einem Ergebnis geführt haben. Ende 2007 musste ein Kompromiss getroffen werden, da sonst
Verjährung gegenüber der Forderung eingetreten wäre, die auch niemand hätte
verantworten können. Diesen konnte der WWAZ haftungsrechtlich jedoch nicht
mittragen. Während der gesamten Verhandlungszeit wurden die Forderungen des
WWAZ ausgesetzt, somit wären rein rechtlich Aussetzungszinsen zu erheben
gewesen. Die Kommunalaufsicht ist Rechtsaufsicht und wenn sie gefragt
wird, ob es rechtmäßig ist, Aussetzungszinsen zu erheben, so kann dies nicht
verneint werden. Der WWAZ sollte im Einzelfall prüfen, ob ggf. Gegenrechnungen
erfolgen können. Den Bürgern wurde mit den Bescheiden mitgeteilt, dass
Verhandlungen mit der Kommunalaufsicht stattgefunden haben, die Grund für die
Erhebungen der Nebenforderungen sind. Die Nebenforderungen - Aussetzungszinsen
- waren in der Regel höher als die eigentliche Forderung, dies ist natürlich dem
Bürger schwer verständlich zu machen. Abstimmungen mit der Kommunalaufsicht sind
verwaltungsintern, sie vertritt eine Rechtsmeinung, ist aber weder
verantwortlich noch zuständig. Die Letztentscheidung trifft der WWAZ und muss diese
Entscheidung auch vertreten. Die Kommunalaufsicht hat weder etwas aufgegeben, noch
unterbunden, sondern nur auf Anfrage mitgeteilt, dass Aussetzungszinsen bei
Forderungen zu erheben sind. Sie gab zum Vorfall in der Gemeinde Harbke folgende
Informationen: Am 01.11.2008 fand in Harbke eine Konzertveranstaltung von
Skinheads statt. In Sachsen-Anhalt hatte man keine Informationen, weder über
den Staatsschutz oder sonstiges, dass diese Veranstaltung stattfinden soll. Der
Tipp ist vom Verein „Miteinander“, mit einem Hinweis auf eine
Information aus dem Internet, an die Polizei weitergegeben worden. Recherchen
ergaben, dass im Internet zuerst 2 Veranstaltungsorte bekannt gegeben wurden,
der 1. sollte Hannover-Deister sein. Dies hat sich im Vorfeld aufgelöst, da die
Vermieterin kurzfristig von dem Vertrag zurücktreten konnte. Schnell wurde das
Ersatzobjekt in Harbke gefunden. Hierbei handelt es sich um ein ehemaliges
MfS-Gebäude, dementsprechend auch abgelegen. Das sich hier zusätzlich ergebene
Problem ist, dass sich das Gebäude in unmittelbarer Nähe des Asylbewerberheimes
in Harbke befindet. Dies hat auch die Gefahr erheblich erhöht. Die Polizei war,
auf Grund der Kurzfristigkeit der Information, nicht mehr in der Lage, vor
Eintreffen der Konzertteilnehmer vor Ort zu sein. Es musste festgestellt werden, dass ca. 100 Fahrzeuge mit
ca. 400 Teilnehmern, aus Deutschland, Italien, den Niederlanden und aus
England, in Harbke anwesend waren. Die Personalien von allen Teilnehmern sind
bekannt. Die Polizei hat zunächst versucht, sich Zutritt zu verschaffen, wurde
jedoch in ihrem Handeln behindert, da mitgeteilt worden ist, dass es sich bei
der Veranstaltung um eine private Zusammenkunft handelt. Es ist bekannt, dass
Bands aus Deutschland und Italien dort aufgetreten sind. Die Veranstaltung wurde
zunächst fortgeführt. Sie ist, nach Rücksprache mit dem einschlägig bekannten
Organisator, vorzeitig beendet worden. Danach kam es zu Ausschreitungen von 60 Teilnehmern in
Helmstedt. Es ist jedoch gelungen, dass es keine weiteren Auseinandersetzungen
vor Ort gegeben hat und es zu keiner gewaltsamen Auflösung kommen musste. Die
Lage des Objektes hätte dieses auch erschwert und es hätte mit Verletzten auf
beiden Seiten gerechnet werden müssen. Am heutigen Tag wurde eine Auswertung mit der Polizei und
beteiligten Behörden vorgenommen. Es stellte sich die Frage, ob im Nachhinein
Verantwortliche belangt werden können. Des Weiteren wurden Überlegungen
angestellt, was präventiv möglich ist. Es wäre zu überlegen, ob im Rahmen des
Ordnungswidrigkeitenrechtes gegenüber dem Veranstalter und eventuell gegenüber
dem Grundstückseigentümer vorgegangen werden kann. Hierzu bedarf es noch einer
abschließenden Prüfung. Ein Vorgehen gegenüber dem Veranstalter ist ggf. im
Rahmen des Gaststättenrechts möglich, da Eintrittsgelder eingenommen und
Getränke gegen Bezahlung ausgeschenkt worden sind. Präventiv ist Öffentlichkeitsarbeit angedacht. Weiter wird
die Beratung der Hauptverwaltungsbeamten dazu genutzt werden, die VG-Leiter
dahingehend um Unterstützung zu bitten, vor Ort die in Frage kommenden Objekte
und deren Eigentümer/Besitzer in einer Datenbank zu erfassen, an die bestimmte
Kriterien gebunden sein müssen. Im vorliegenden Fall ist es so, dass der Vermieter genauen
Kenntnisstand über die Art der Veranstaltung hatte. Die Vermietung seines
Objektes ist jedoch nicht unrechtmäßig. Jedoch gibt es Eigentümer/Besitzer, die
„blauäugig“, auf Grund von Unkenntnis, solche Verträge eingehen. Es
sollen Empfehlungen gegeben werden, wie man sich davor schützen oder
eingegangene Verträge wieder lösen kann. Präventionsarbeit über die
unmittelbare örtliche Nähe zu leisten, ist angestrebt. |
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