Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr
Eichler: Er
bat um Mitteilung, aus welchem Grund sich der Posten der befristeten und
unbefristeten Niederschlagungen des Straßenverkehrsamtes nicht minimieren
lässt. Herr
Webel: Die
gesetzlichen Grundlagen in Sachsen-Anhalt ließen es bisher zu, dass ein
Zahlungspflichtiger ungehindert immer wieder ein Kraftfahrzeug anmelden konnte,
ohne vorher seine Schuld begleichen zu müssen. Gesetzliche
Änderungen diesbezüglich sind nunmehr eingetreten. Frau
Bäker: Hauptsächlich
handelt es sich hierbei um Verwaltungsgebühren und Bußgelder, die, auf Grund
nicht gezahlter Haftpflichtversicherungsbeträge und KFZ-Steuern, durch den
Landkreis erhoben werden mussten. Durch Fortzüge der Zahlungspflichtigen ist
oft eine zeitnahe Eintreibung nicht mehr möglich. Dem
Landkreis ist jedoch nun die Möglichkeit gegeben, Kraftfahrzeuge nach
Zwangsstilllegung erst wieder zuzulassen, sofern die Versicherungs- bzw.
Steuerschuld beglichen ist. Sie
wies darauf hin, dass die 288 befristeten Niederschlagungen weiterhin durch die
Vollstreckung verfolgt werden. Herr
Schmidt: Er
erkundigte sich, wie die Statistik insgesamt aussieht, ob es Zunahmen der
Vorgänge gibt und ob abgewogen werden kann, ob die Schuldner nicht zahlen
wollen oder nicht zahlen können. Frau
Bäker: Sie
gab die Information, dass es sich bei den Forderungen des Bauordnungsamtes um
Baugenehmigungsgebühren handelt, die an Firmen erteilt wurden, welche dann
Insolvenz angemeldet haben. Weniger an Privatpersonen. Die Forderungen werden
selbstverständlich im Insolvenzverfahren angemeldet, müssen jedoch oft, auf
Grund der Länge des Verfahrens, befristet oder unbefristet niedergeschlagen
werden. Herr
Bredthauer: Forderungen
entstehen auch durch bauordnungsrechtliche Verfügungen von Amtswegen oder
Ersatzvornahmen, die dann nicht bezahlt werden. Die
Mitglieder des Kreisausschusses nahmen die Informationsvorlage zur Kenntnis. |
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