Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Informationen über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Landkreises Börde im III. Quartal 2008  

 
 
14. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.1 Beschluss:255/20/2008
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 05.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:15
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
255/20/2008 Informationen über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Landkreises Börde im III. Quartal 2008
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Plock
Bäker
Kluge
Federführend:Finanzverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Plock, Gudrun

Die Mitglieder des Kreisausschusses nahmen die Informationsvorlage zur Kenntnis

Herr Eichler:

Er bat um Mitteilung, aus welchem Grund sich der Posten der befristeten und unbefristeten Niederschlagungen des Straßenverkehrsamtes nicht minimieren lässt.

 

Herr Webel:

Die gesetzlichen Grundlagen in Sachsen-Anhalt ließen es bisher zu, dass ein Zahlungspflichtiger ungehindert immer wieder ein Kraftfahrzeug anmelden konnte, ohne vorher seine Schuld begleichen zu müssen.

Gesetzliche Änderungen diesbezüglich sind nunmehr eingetreten.

 

Frau Bäker:

Hauptsächlich handelt es sich hierbei um Verwaltungsgebühren und Bußgelder, die, auf Grund nicht gezahlter Haftpflichtversicherungsbeträge und KFZ-Steuern, durch den Landkreis erhoben werden mussten. Durch Fortzüge der Zahlungspflichtigen ist oft eine zeitnahe Eintreibung nicht mehr möglich.

Dem Landkreis ist jedoch nun die Möglichkeit gegeben, Kraftfahrzeuge nach Zwangsstilllegung erst wieder zuzulassen, sofern die Versicherungs- bzw. Steuerschuld beglichen ist.

Sie wies darauf hin, dass die 288 befristeten Niederschlagungen weiterhin durch die Vollstreckung verfolgt werden.

 

Herr Schmidt:

Er erkundigte sich, wie die Statistik insgesamt aussieht, ob es Zunahmen der Vorgänge gibt und ob abgewogen werden kann, ob die Schuldner nicht zahlen wollen oder nicht zahlen können.

 

Frau Bäker:

Sie gab die Information, dass es sich bei den Forderungen des Bauordnungsamtes um Baugenehmigungsgebühren handelt, die an Firmen erteilt wurden, welche dann Insolvenz angemeldet haben. Weniger an Privatpersonen. Die Forderungen werden selbstverständlich im Insolvenzverfahren angemeldet, müssen jedoch oft, auf Grund der Länge des Verfahrens, befristet oder unbefristet niedergeschlagen werden.

 

Herr Bredthauer:

Forderungen entstehen auch durch bauordnungsrechtliche Verfügungen von Amtswegen oder Ersatzvornahmen, die dann nicht bezahlt werden.

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses nahmen die Informationsvorlage zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag: