Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr
Bredthauer weist darauf hin, dass dieser Bericht jeden
Betriebsausschussmitglied in schriftlicher Form vorliegt und dargelegt wurde. Im
Bericht wird zusammenfassend erläutert, in welcher rechtlichen Form bzw.
Grundlage Elektro- und Elektronikgeräte nach Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wiederzuverwenden, zu behandeln und zu
entsorgen sind. Das
Elektronikgerätegesetz verpflichtet uns nur zur Einrichtung von Sammelstellen,
das allerdings auf eigene Kosten. Das Entsorgungssystem erfolgt im
Holsystem-Tourensystem nach Anforderung in Form einer Klappkarte. Die
Anlieferung der gesammelten Geräte erfolgt in der Sammelstelle. Die
Transportaufwendungen sind Bestandteil der Gebührenkalkulation. Die Geräte
werden dann von den Sammelstellen auf Kosten der Hersteller abgeholt. Sammel–
und Abholstellen von unterschiedlichen Gerätegruppen werden betrieben in Wolmirstedt,
in Wanzleben und in Oschersleben. Unterschieden werden die Geräte nach Gruppe 1, 2, 3, 4 und Gruppe 5 (siehe Liste der auf der „Sammelstelle“ in „Gruppen“ anzunehmenden Geräte). |
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