Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr
Bredthauer informiert, dass sich die Landkreise im Anhörungs- und
Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes für das Land
Sachsen-Anhalt gemäß § 5 Abs. 5 des Landesplanungsgesetzes, befinden. Die
inhaltlichen Festlegungen sollten dem Arbeitskreis, der sich gebildet hat,
überlassen werden, daher geht Herr Bredthauer in seinen Ausführungen mehr auf
die Rahmenbedingungen für das Aufstellungsverfahren ein. Die
Landesregierung hat den 1. Entwurf des neu zu erarbeitenden
Landesentwicklungsplanes beschlossen. So ist erstmalig für die Aufstellung
eines Raumordnungsplanes im Land Sachsen-Anhalt eine strategische Umweltprüfung
vorgesehen, welche in einen Umweltbericht mündet, dessen Umfang und Detaillierungsgrad
die Landesregierung beschlossen hat. Der
Umweltbericht ist als ein besonderer Bestandteil der Begründung des
Landesentwicklungsplanes unter Einbeziehung der Öffentlichkeit zu erstellen.
Die Auslegung des Entwurfes des Landesentwicklungsplanes erfolgt für 1 Monat
und jeder hat bis zum Ablauf der Auslegungsfrist Gelegenheit eine Stellungnahme
abzugeben. Die
abzugebende Stellungnahme wird dem Kreistag am 10.12.2008 zur Beschlussfassung
vorgelegt. Auf
Vorschlag der Kreisverwaltung sind die Fraktionen übereingekommen, unabhängig
von den üblichen Ausschussberatungen, die nach wie vor stattfinden, den
Mitgliedern des Kreistages eine frühzeitige Beteiligung bereits in der Phase
der Erstellung des Entwurfes der Stellungnahme (durch Information und Mitwirkung)
zu ermöglichen. Es werden Arbeitsberatungen stattfinden, für deren Durchführung
die Verwaltung eine Arbeitskonzeption erstellt. Der Teilnehmerkreis soll bis zu
2 Mitglieder jeder Fraktion, die Vertreter des Landkreises in der
Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg sowie deren
Stellvertreter und unmittelbar Betroffene, wie jetzt die Bürgermeister der
Gemeinden Rottmersleben und Schackensleben umfassen. Des
Weiteren geht Herr Bredthauer kurz auf die wesentlichen Inhalte der
beizufügenden Begründung zum Landesentwicklungsplan und auf die
Verfahrensübersicht zur Erarbeitung des Landesentwicklungsplanes ein: -
Erläuterung
des Inhaltes des Landesentwicklungsplanes, -
Darstellung
des Abwägungsergebnisses der Grundsitze der Raumordnung gegeneinander und
untereinander, -
Ergebnisse
der Anhörungsverfahren zum Umweltbericht sind im Rahmen dieser Abwägung zu
berücksichtigen, -
Berücksichtigung
in der Abwägung der sonst. öffentl. und privaten Belange, -
Berücksichtigung
der Erhaltungsziele und Schutzzwecke -
zusammenfassende
Erklärung (wie die Umweltabwägung in den
Landesentwicklungsplan einbezogen worden ist und wie im Umweltbericht die
Ergebnisse der Anhörungen hierzu und die geprüften Alternativen in der Abwägung
berücksichtigt worden sind), -
Überprüfung
welche Maßnahmen sind vorgesehen zur Überwachung der möglichen Umweltauswirkung
bei der Verwirklichung des Landesentwicklungsplanes. Der
Umweltbericht wird durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr auf
der Grundlage der Stellungnahmen der betroffenen obersten Landesbehörden
erstellt. Es wird einen 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes geben, der auf
einer 2. Abwägung beruht, welche die jetzt zu erarbeitenden Stellungnahmen
berücksichtigt, mit Begründung und Umweltbericht. Durch Auslegung dieser
Unterlagen wird die Öffentlichkeit, mit
der Aufforderung eine Stellungnahme abzugeben, einbezogen. Nach
diesem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren wird es vermutlich einen überarbeiteten
Entwurf des Landesentwicklungsplanes geben, der dem Landtag zur Herstellung des
Einvernehmens vorgelegt wird. Das Kabinett beschließt den Entwurf und der
Landesentwicklungsplan wird durch eine Verordnung erlassen. Vorläufiger
Arbeitsplan 21.10.2008
erste mündl. Information zum
LEP-Entwurf und Verfahren im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 22.10.2008
1. Arbeitsberatung im Arbeitskreis 05. bzw.
06.11.2008 Fortsetzung der 1.
Arbeitsberatung vom 22.10.2008 bis
10.11.2008 Vorstellung des 1.
Entwurfes der Stellungnahme 10.11.2008
weitere
Arbeitsberatung im Arbeitskreis in
Haldensleben ggf.
Überarbeitung des 1. Entwurfes Versendung
des überarbeiteten Entwurfes 20.11.2008
Sitzung
des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses -
Vorbereitung für die Entscheidung des Kreistages 03.12.2008
Kreisausschuss 10.12.2008
Beschlussfassung
im Kreistag Herr
Bredthauer fordert die Fraktionen sowie die Teilnehmer der Arbeitsberatungen
bereits jetzt auf, Vorschläge zur Erstellung des Entwurfes der Stellungnahme
des Landkreises abzugeben. Die Gemeinden wurden bereits mit der Bitte
angeschrieben, ihre Stellungnahmen dem Landkreis zur Verfügung zu stellen,
damit sie Berücksichtigung finden können. Insgesamt
fehlt dem Entwurf die innere Schlüssigkeit und Plausibilität. Eine Perspektive
ist nicht zu erkennen und es fehlen Entwicklungsschritte, die man
nachvollziehen kann, so Herr Bredt-hauer. Herr
Dettmer erkundigt sich, weshalb nur 2 Bürgermeister (Schackensleben und
Rottmersleben) der Arbeitsgruppe angehören oder ob bei Bedarf die anderen
betroffenen Gemeinden, wie Süplingen, Flechtingen, Eickendorf, Belsdorf
ebenfalls mit integriert werden. Auch wäre
es angemessen, wenn das vorläufige Arbeitsergebnis mit dem Präsidenten Herrn
Dr. Karl-Heinz Daehre durchgesprochen wird. So schlägt er ein Gespräch in einem
nichtöffentlichen Teil des Ausschusses vor. Außerdem
möchte er wissen, ob noch Änderungsanträge gestellt werden können, wenn die Beschlussvorlage
dem Landtag bereits vorliegt oder der Landtag sie nur im ganzen ablehnen bzw.
annehmen kann. Herr
Bredthauer meint, dass es dafür keine gesetzliche Regelung gibt. Zur
Beteiligung der weiteren Bürgermeister antwortet er, dass der Arbeitskreis
bereits ziemlich groß ist, jedoch jederzeit
die Möglichkeit der Teilnahme am Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
bestehe. Herr
Weitz informiert, dass er in seiner Eigenschaft als Bürgermeister am 10.09.2008
den Herrn Minister Daehre sowie 10 Tage später den Ministerpräsidenten
angeschrieben und bisher lediglich eine Eingangsbestätigung des 1. Schreibens
erhalten hat. So versteht Herr Weitz nicht, dass Minister Daehre diesen Entwurf
nicht verhindern konnte. Die
Diskussion wird abgebrochen und der Bericht entgegen genommen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||