Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Die Tagesordnung wurde im Einvernehmen
mit dem Landrat und der Kreistagsvorsitzenden festgelegt (§ 40 LKO LSA). Der TOP 5.14. wurde zusätzlich im
öffentlichen Teil aufgenommen. Weiteren Bedarf, die Tagesordnung zu ändern,
gab es nicht. Somit wurde danach verfahren. |
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