Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Antrag auf Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe  

 
 
7. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 8.4 Beschluss:244/11/2008
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
244/11/2008 Antrag auf Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Ruppert
Bäker
Kluge
Federführend:Personalamt Beteiligt:Finanzverwaltungsamt
Bearbeiter/-in: Wittekopf, Anke   

Herr Zahn bat um eine weitergehende Begründung, insbesondere im Hinblick auf den Grund der Steigerung

Herr Zahn bat um eine weitergehende Begründung, insbesondere im Hinblick auf den Grund der Steigerung.

 

Herr Senkel merkte an, dass die Tarifsteigerung bereits im Jahr 2006 ausgehandelt wurde – sie war damit bekannt. Der angeführte Grund „tarifliche Steigerung“ kann insofern nicht nachvollzogen werden.

 

Planungsgrundlage war laut Herrn Kluge der Planansatz des Vorjahres in Höhe von 1.217.500,00 EUR (nicht das „IST“). Richtig ist, dass bei Betrachtung einer belastbaren Hochrechnung zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltes der Antrag auf überplanmäßige Ausgabe nicht in dieser Größenordnung erforderlich gewesen wäre.

 

Der Gesamtverwaltungshaushalt der ARGE umfasst 12.483.213,00 EUR, der kommunale Anteil an den Gesamtkosten – Sach- und Personalkosten – beträgt 12,6 %, das entspricht 1.572.884,84 EUR. Die Differenz zum Planansatz ist durch den Landkreis zu tragen. Für den Haushalt 2009 werden die realistischen Daten als Grundlage genommen, um überplanmäßige Ausgaben in dieser Größenordnung künftig zu verhindern.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 40500.67400 in Höhe von 356.000,00 EUR für die Erstattung von Sachkosten an die ARGE.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   mehrheitlich

Ablehnung:      2

Enthaltung:      4