Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Engelbrecht erinnerte an den anfänglichen Fehlbetrag
in Höhe von 13 Mio. EUR, den es zu konsolidieren galt. Es gelang, diesen Betrag
um ca. 8 Mio. EUR zu senken. Die Kommunen wurden (unterschiedlich) erheblich in
die Pflicht genommen. Solidarität war ebenfalls aufgrund der finanziellen
Probleme mit der Abfallentsorgung und den Gebühren im ehemaligen Landkreis
Bördekreis gefordert.
Auf der heutigen Tagesordnung standen bzw. stehen erneut
zwei Vorlagen – Ganztagsschule Sülzetal (überplanmäßige Ausgabe 30.000,00
EURO) und Steuernachzahlung der AEW (außerplanmäßige Ausgabe 340.000,00 EUR)
– die den Kreishaushalt belasten sollen. Auch diese Probleme sind nicht
aktuell entstanden. Offen ist ebenfalls, ob weitere Belastungen drohen. Diese Vorlage kann ihrer Ansicht nach nur unter dem
Vorbehalt bestätigt werden, dass es sich um eine Übergangslösung und insofern
um keine endgültige Finanzierung durch den Landkreis handelt. Sie wird keiner
Vorlage dieser Art mehr zustimmen, wenn Ursachen und Verantwortlichkeiten nicht
geklärt sind und aufgezeigt werden. Sie forderte die Verwaltung zur
konsequenten Umsetzung – bis hin zu personellen Konsequenzen für die
Verursachung – auf. Eine andere Verfahrensweise ist u.a. gegenüber den
Kommunen nicht mehr vermittelbar. Herr
Senkel unterstützte den Standpunkt von Frau Engelbrecht u.a. hinsichtlich der
geforderten Konsequenzen. Die aufgelaufenen Steuerschulden sind letztendlich
wiederum durch den Steuerzahler/Bürger aufzubringen – das kann guten
Gewissens nicht mehr so hingenommen werden. Er fragte, ob der Bereich „Leistungsbeteiligung bei
Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende“ (Haushaltsstelle 48200.69100) Deckungsreserven dieser enormen Höhe
tatsächlich hergibt, zumal die Haushaltsstelle ebenfalls die Deckung für eine
weitere überplanmäßige Ausgabe (Vorlage Nr. 244/11/2008 – Erstattung von
Sachkosten an die ARGE) in ähnlich großer Höhe gewährleisten soll. Beschluss: 1. Der Kreistag beschloss eine außerplanmäßige
Ausgabe in Höhe von 340.000 EUR zur Finanzierung von Steuernachzahlungen, die
gegenüber der Fa. Abfallentsorgungsgesellschaft Bördekreis Wanzleben GmbH
festgesetzt sind bzw. deren Festsetzung zu erwarten ist. 2. Die Kreisverwaltung und die Vertreter des
Landkreises im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der Fa.
Abfallentsorgungsgesellschaft Bördekreis Wanzleben GmbH sind beauftragt, nach
Maßgabe des vertraulichen Sachstandsberichtes vom 03.09.2008 zu verfahren und
dem Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“, dem
Kreisausschuss und dem Kreistag über den jeweiligen Verfahrensstand zu
berichten. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: 6 Enthaltung: 4 |
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