Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Steuernachzahlungen Fa. AEW GmbH - Außerplanmäßige Ausgabe  

 
 
7. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 8.3 Beschluss:241/DIV/2008
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
241/DIV/2008 Steuernachzahlungen Fa. AEW GmbH - Außerplanmäßige Ausgabe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Kluge
Kaufhold
Federführend:Dezernat IV Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   

Frau Engelbrecht:

Frau Engelbrecht erinnerte an den anfänglichen Fehlbetrag in Höhe von 13 Mio. EUR, den es zu konsolidieren galt. Es gelang, diesen Betrag um ca. 8 Mio. EUR zu senken. Die Kommunen wurden (unterschiedlich) erheblich in die Pflicht genommen. Solidarität war ebenfalls aufgrund der finanziellen Probleme mit der Abfallentsorgung und den Gebühren im ehemaligen Landkreis Bördekreis gefordert.

Auf der heutigen Tagesordnung standen bzw. stehen erneut zwei Vorlagen – Ganztagsschule Sülzetal (überplanmäßige Ausgabe 30.000,00 EURO) und Steuernachzahlung der AEW (außerplanmäßige Ausgabe 340.000,00 EUR) – die den Kreishaushalt belasten sollen. Auch diese Probleme sind nicht aktuell entstanden. Offen ist ebenfalls, ob weitere Belastungen drohen.

 

Diese Vorlage kann ihrer Ansicht nach nur unter dem Vorbehalt bestätigt werden, dass es sich um eine Übergangslösung und insofern um keine endgültige Finanzierung durch den Landkreis handelt. Sie wird keiner Vorlage dieser Art mehr zustimmen, wenn Ursachen und Verantwortlichkeiten nicht geklärt sind und aufgezeigt werden. Sie forderte die Verwaltung zur konsequenten Umsetzung – bis hin zu personellen Konsequenzen für die Verursachung – auf. Eine andere Verfahrensweise ist u.a. gegenüber den Kommunen nicht mehr vermittelbar.

 

Herr Senkel unterstützte den Standpunkt von Frau Engelbrecht u.a. hinsichtlich der geforderten Konsequenzen. Die aufgelaufenen Steuerschulden sind letztendlich wiederum durch den Steuerzahler/Bürger aufzubringen – das kann guten Gewissens nicht mehr so hingenommen werden.

 

Er fragte, ob der Bereich „Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende“ (Haushaltsstelle 48200.69100) Deckungsreserven dieser enormen Höhe tatsächlich hergibt, zumal die Haushaltsstelle ebenfalls die Deckung für eine weitere überplanmäßige Ausgabe (Vorlage Nr. 244/11/2008 – Erstattung von Sachkosten an die ARGE) in ähnlich großer Höhe gewährleisten soll.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

1.    Der Kreistag beschloss eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 340.000 EUR zur Finanzierung von Steuernachzahlungen, die gegenüber der Fa. Abfallentsorgungsgesellschaft Bördekreis Wanzleben GmbH festgesetzt sind bzw. deren Festsetzung zu erwarten ist.

 

2.    Die Kreisverwaltung und die Vertreter des Landkreises im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der Fa. Abfallentsorgungsgesellschaft Bördekreis Wanzleben GmbH sind beauftragt, nach Maßgabe des vertraulichen Sachstandsberichtes vom 03.09.2008 zu verfahren und dem Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“, dem Kreisausschuss und dem Kreistag über den jeweiligen Verfahrensstand zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   mehrheitlich

Ablehnung:      6

Enthaltung:      4