Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr
Hevekerl wies auf die neue Gesetzgebung von August 2007 hin, wonach die vom Landkreis
betriebene Wildkühlkammer nicht mehr den Erfordernissen entspricht. Da die
Kühlzelle zur Zeit nur eingeschränkt genutzt werden kann und ein Bedarf
besteht, sollten die Mehreinnahmen aus dem Verkauf von Holz für den
ordnungsgemäßen Erhalt verwendet werden. Herr
Schmidt bat um Information, ob der Holzverkauf sich auch in den nächsten Jahren
so weiterentwickeln wird. Er befürwortete die Neugestaltung der Wildkühlkammer. Herr
Bredthauer bemerkte zum Holzverkauf: Der Holzverkauf ist ein Betrieb
gewerblicher Art und unterliegt als solcher auch der Steuerpflicht, u. a. der
Körperschaftssteuer. Deshalb sollte man das Ergebnis sehr gut abwägen. Herr
Buchwald war der Meinung, dass die Jäger ihr Wildbret selbst vermarkten und die
Erhaltung der Wildkühlkammer deshalb eine Aufgabe der Jäger sein müsste. Herr
Hevekerl sagte dazu, dass für die Jäger kein jagdpachtähnliche Verhältnis bestehe,
es gäbe lediglich Begehungsscheine. Somit vermarktet der Landkreis das Wild. Herr
Kanngießer erläuterte, dass mit dem Wald noch nie rote Zahlen geschrieben
wurden. Er war in den letzten Jahren immer wirtschaftlich führbar. Deshalb kam
für den ehemaligen Bördekreis ein Verkauf nie in Frage. Eine Alternative wäre
nur, den gesamten Wald jagdmäßig öffentlich auszuschreiben. Es war aber der
politische Wille des Landkreises, einheimischen Jägern hier eine Möglichkeit
zur Jagd zu geben. Das erlegte Wildbret kann von den Jägern gekauft werden,
muss aber nicht. In diesem Fall wird das Wildbret in der Kühlkammer gelagert
und vom Landkreis vermarktet. Er
hielt die bisherige Verfahrensweise für eine gute Möglichkeit die Jagd volksnah
zu gestalten und dennoch Gewinn damit zu erzielen. BeschlussDer
Kreisausschuss stimmte der außerplanmäßigen Bereitstellung von finanziellen
Mitteln in Höhe von 35.000,00 EUR bei der Haushaltsstelle 85500.94000 zur
Neugestaltung der Wildkühlkammer des Landkreises zu. Die
Deckung der außerplanmäßigen Kosten erfolgt durch eine zusätzliche Zuführung
vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt, dies ist möglich aus
Mehreinnahmen der Haushaltsstelle 01.85500.13000. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrstimmig Ablehnung: keine Enthaltung: eine Die
Vorlage wurde zum Beschluss 217/80/2008 erhoben. |
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