Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Ergebnisse der Kontrollen über die Verfüllungen von Sandtagebauen im Landkreis Börde  

 
 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: 5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde
Datum: Do, 19.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:15
Raum: - Sitzungsraum II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Bredthauer informiert über die Widersprüche und der Unterschriftensammlung gegen die unterschiedlichen neuen Müllgebühren

Angesichts der vielen Presse- und Fernsehberichten berichtet Herr Torka über die Situation der Verfüllung von Sandtagebauen und Tontagebauen im Landkreis Börde.

 

Nach dem bekannt werden der Problematik in Vehlitz wurden im Landkreis Börde in 35 verschiedenen Tagebauen sämtliche Verfüllungen kontrolliert. Davon sind 11 in Zuständigkeit der Bergbehörde, 13 sind nach dem Naturschutzgesetz genehmigt, bei denen die Rekultivierung (Wiederauffüllung) als Nebenbestimmungen in den naturschutzrechtlichen Genehmigungen geregelt sind, 3 sind nach Baurecht genehmigt und 8 sind Naturschutzrechtliche Tagebaue, wo die Verfüllung entweder abgeschlossen bzw. die Verfüllung von vornherein gar nicht genehmigt war.

 

Im Ergebnis der Kontrollen wurden in einem Fall nicht genehmigte Ablagerungsarten (stark mit Baustellenabfällen verunreinigtes Erdmaterial) gegeben. Ungenehmigt weil es sich hier um eine Recyclinganlage handelte, die  keine Zwischenlagerungen bzw. Ablagerungen hätte vornehmen dürfen. Hier läuft mittlerweile ein Verwaltungsverfahren mit der Aufforderung, dass diese Materialien wieder zu entfernen sind.

 

In einem Fall wurde festgestellt, dass die Verfüllgenehmigung abgelaufen war. Hier läuft momentan ein entsprechendes Genehmigungsverfahren. Entsprechende Unterlagen zur Verlängerung der Genehmigung sind bereits eingereicht worden und sind auch genehmigungsfähig. Für 13 Anlagen werden die Genehmigungen geändert und der aktuellen Rechtslage angepasst. Da die aktuelle Rechtslage in Sachsen Anhalt verwaltungsgerichtlich oder oberverwaltungsgerichtlich noch nicht bestätigt ist, kann es jedoch passieren, dass die Genehmigungen wieder aufgehoben werden und die Ursprünglichen weiter gelten. Hier muss abgewartet werden.

 

In diesem Zusammenhang wurden auch 30 Kompostierungsanlagen und Klärschlammzwischenlager kontrolliert. Hier sind keine nennenswerten Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. Es gibt jedoch ein Reihe von Anlagen, die an ihrer Kapazitätsgrenze sind.

 

Zusammenfassend stellt Herr Torka fest, dass die Entsorgung bzw. Verwertung dieser Materialien im Landkreis Börde vernünftig passiert.

 

Herr Bredthauer bedankte sich für die gute Arbeit der Mitarbeiter im Amt für Umweltschutz, ohne ihre Kontrolltätigkeiten wäre dieses gute Ergebnis nicht zustande gekommen.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Herr Bredthauer informiert über die Widersprüche und der Unterschriftensammlung gegen die unterschiedlichen neuen Müllgebühren