Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr
Lortz erkundigt
sich danach, ob nach Bildung von Einheitsgemeinden der Bestand von Grundschulen
mit 40 Schülern gesichert ist. Entwurf der neuen Verordnung zur
Schulentwicklungsplanung: §3
Abs. 2 Entstehen
im Zuge der Gemeindegebietsreform im ländlichen Raum Mehrfachstandorte von
Grundschulen, können Grundschulen an betroffenen ehemaligen Einzelstandorten
fortgeführt werden, solange eine Mindestschülerzahl von 40 erreicht wird. |
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