Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr
Bredthauer erinnerte daran, dass der Kreistag am 13.02.2008 die
Weiterbehandlung der Thematik in den Betriebsausschuss des Eigenbetriebes
Abfallentsorgung verwiesen hat. Er hat – als Vorsitzender des Ausschusses
– alle Schreiben beantwortet. Der
Betriebsausschuss hat die Angelegenheit am 27.03.2008 behandelt. Eine
abschließende Beratung soll erfolgen, sobald die von ihm angebotenen
Informationsgespräche in den Kommunen durchgeführt wurden. Im Gemeinderat der
Gemeinde Klein Wanzleben hat eine Diskussionsveranstaltung bereits
stattgefunden, ein weiterer Termin steht in der Gemeinde Sülzetal an. Die
nächste Sitzung des Betriebsausschusses wird Mitte Mai stattfinden. Er geht
davon aus, dass bis dahin Berichte zum Verlauf der Informationsveranstaltungen
vorliegen. Top 10.1 Der
Bericht ist allen Kreistagsmitgliedern zugegangen. Herr
Bredthauer wies darauf hin, dass es nicht um die Rechtsfrage
`einheitlicher/uneinheitlicher Gebühren´, sondern vordergründig darum geht, ob
bisheriges Kreisrecht im Sinne des § 16 LKGebNRG nur unverändertes bisheriges
Kreisrecht ist oder auch verändertes bisheriges Kreisrecht. Nach
Auffassung der Kreisverwaltung – die sich auf die entsprechende
Gesetzesbegründung stützt – umfasst bisheriges Kreisrecht auch verändertes
bisheriges Kreisrecht. Die Verwaltung hat vor Abschluss der Entscheidung um
eine Gelegenheit gebeten, die Sach- und Rechtslage zu erörtern. Ein solcher
Termin hat bisher nicht stattgefunden. Für
weitergehende Informationen bot er ein gemeinsames Treffen mit den
Fraktionsvorsitzenden an. |
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