Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau
Kaatz schlug eine offene Wahl vor. Dazu gab es keinen Widerspruch. Beschluss: Der Kreistag wählte gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) folgende 7 Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht Haldensleben: 1. Frau Elisabeth
Engelbrecht, 2. Herrn Heinrich
Enkelmann, 3. Frau Rosemarie
Kaatz, 4. Herrn Dr.
Peter Koch, 5. Frau Lydia
Krüger, 6. Herrn Dr.
Dieter Schwarz, 7. Herrn Bodo
Zeymer. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig Ablehnung: keine Enthaltung: keine Die
Vorlage wurde zum Beschluss 165/BKT/2008 erhoben. |
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