Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr
Kanngießer äußerte erhebliche Zweifel im Hinblick darauf, dass es richtig ist,
die Öffentlichkeit zum TOP 10.1 „Bericht: Abfallentsorgung –
Absicht der kommunalaufsichtlichen Beanstandung“ auszuschließen. Diese
ist nach § 39 LKO LSA auszuschließen, wenn das Gemeinwohl oder die berechtigten
Interessen Einzelner das erfordern. Der Ausschluss sollte – entsprechend
der Mitteilung im Kreisausschuss – wegen eines laufenden Verfahrens
erfolgen. In den Kommentierungen zur LKO LSA bzw. GO LSA ist dieser Grund
jedoch nicht enthalten, es sei denn, es sind Gerichtsverfahren oder staatsanwaltschaftliche
Ermittlungen betroffen. Vor dem
Hintergrund der Transparenz der Kommunalpolitik und des Interesses der Bürger
an dem Thema bat er darum, die Richtigkeit der Verfahrensweise zu überdenken. Ein
Antrag wurde nicht gestellt. Herr
Bredthauer ging davon aus, dass auch ein kommunalaufsichtliches
Beanstandungsverfahren zu einem „Laufenden Verfahren“ zählt.
Momentan geht es lediglich um die Erklärung der Absicht einer Beanstandung.
Damit ist sichergestellt, dass die Kreistagsmitglieder über den derzeitigen
Stand informiert sind. Die Öffentlichkeit wird ohnehin informiert, wenn eine
Entscheidung getroffen ist. Der Kreistag kann jedoch – nach
entsprechender vorheriger Antragstellung – die öffentliche Beratung
beschließen. Herr
Maspfuhl beantragte die Beratung des Tagesordnungspunktes 10.1 im
öffentlichen Teil der Sitzung (unter TOP 6). Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 21 Ablehnung: 15 Enthaltung: 6 Die Tagesordnung
wurde durch Zustimmung des Kreistages geändert. |
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