Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mündlicher Bericht: Freisetzungsversuche GVO nach Gentechnikgesetz  

 
 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: 5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde
Datum: Do, 13.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:10
Raum: - Sitzungsraum II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Dr

Herr Dr. Folttmann und Herr Joachim von der KWS Saat AG stellen, nach Rücksprache mit dem Kreistagspräsidenten Herrn Dr. Daehre, kurz die KWS Saat AG vor.

 

Es erfolgen auch Ausführungen zum beantragten Freisetzungsversuch von genveränderten Zuckerrübensaatgut (1.000 m²) bei Dreileben.

 

Sie bieten dem Umwelt- und Wirtschaftsauschuss eine Besichtigung des Betriebes in Klein Wanzleben und des Feldversuches bei Dreileben an.

 

Herr Torka nennt die Anträge auf Freisetzung und geht auf die Rechtsgrundlagen und die Rolle des Landkreises in diesen Verfahren nach dem Gentechnikgesetz ein.

 

Es gibt z.Zt. 3 Verfahren, die das Gebiet des Landkreises Börde betreffen.

 

1.      Die Pioneer Hi-Bred Northern Europe Sales Division bmbH Buxtehude beantragte die Freisetzung von einer gentechnisch veränderten Maislinie (höhere Toleranz gegenüber dem Herbizidwirkstoff Glyphosat, im Herbizid Round wp enthalten) an 5 Standorten in Deutschland, u. a. auch auf 1,2 ha in Üplingen. Dieser Versuch wird im Rahmen einer „Nachmeldung“ im vereinfachten Verfahren nach § 14 (4) GenTG (Gentechnikgesetz) genehmigt.

 

2.      Verschiedene Antragsteller beantragten die Kleinfeldfreisetzung von gentechnisch verändertem Saatgut für den „Schaugarten“ der Bio Tech Farm GmbH Gatersleben, für Kartoffeln BASF, für Mais ebenfalls Pioneer und für Winterweizen die Universität Rostock. Es handelt sich ebenfalls um Genveränderungen hinsichtlich der Herbizidtoleranz, die Flächen sind etwa je 20 x 20 m groß, der Standort ist ebenfalls Üplingen.

 

3.      Die KWS Saat AG Einbeck beantragt die Freisetzung von gentechnisch veränderten Zuckerrübensaatgut auf ca. 1000 m² u.a. bei Dreileben. Es handelt sich ebenfalls um gentechnisch verändertes Saatgut in Bezug auf eine höhere Toleranz auf Glyphosat. Eine Genehmigung wurde noch nicht erteilt.

 

Herr Torka erläuterte anschließend das auf dem Gentechnikgesetz in Zuständigkeit des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beruhende Genehmigungsverfahren.

 

Der Landkreis ist als örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde für den Artenschutz (Hamster) in die Erstellung der Landesstellungnahme vom Landesverwaltungsamt, Referat Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung, einbezogen worden. Weitere eigene Zuständigkeiten und Äußerungsmöglichkeiten bestehen für den Landkreis als Verwaltungsbehörde nicht.

 

Es besteht ein Genehmigungsanspruch, wenn die Voraussetzungen nach dem GenTG erfüllt sind.

 

Für den Standort Üplingen ist ein Anhörungsverfahren nach § 19 GenTG durchgeführt worden, bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen waren 1 Monat in der Standortgemeinde auszulegen. Einwendungen konnten schriftlich oder zur Niederschrift nur bei der Auslegungsstelle oder dem BVL erhoben und begründet werden. Ein Erörterungstermin fand bisher nicht statt.

 

Herr Dr. Folttmann machte kurze Ergänzungen zum Genehmigungsverfahren und stellte die, seiner Meinung nach, hohen Sicherheitsstandards in diesem Verfahren heraus. Dies sei auch ein Grund, warum die KWS Saat AG die Freisetzungsversuche in Deutschland und nicht im Ausland durchführen würde.

 

Herr Dettmer merkte dazu an, dass es auch durchaus ernstzunehmende Zweifel bzgl. der Rolle und Chancen der Gentechnik, gerade zur Sicherheitsfrage, gibt. Die Diskussion darin stehe erst am Anfang.

 

Das Angebot zur Besichtigung wird gerne angenommen.

 

Herr von Bodenhausen fordert einen sorgsamen Umgang mit den Ängsten und Besorgnissen der Bürger in Hinsicht der Gentechnik ein. Er hat aus der Sicht eines Landwirtes Verständnis für die Versuche, insbesondere auch aus marktwirtschaftlichen Erwägungen.

 

Herr Fischer findet das Motiv „Profit“ als nicht akzeptabel angesichts der Risiken der Gentechnik.

 

Herr Bredthauer bittet die Vertreter der KWS, Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen, um die Diskussion vorbereiten und versachlichen zu können.

 

Dies wird zugesagt.

 

Herr Bredthauer fragt nach den Erwartungen der KWS Saat AG hinsichtlich der Diskussion und des Besuches in Klein Wanzleben.

 

Es soll, so Herr Dr. Folttmann, Verständnis geweckt werden, eine Versachlichung in der Argumentation versucht und es sollten Vorurteile abgebaut werden.

 

Herr Dettmer fragte nach der Mitgliedschaft des Landkreises Börde im Immo Planta e.V.“

 

Dazu erläutert Herr Dr. Schrader, dass alle Landkreise zwischen Harz und Magdeburg bei Gründung Mitglied dieses Vereins wurden. Ehrenamtlicher Vorsitzender sei er selbst. Weitere Mitglieder sind Forschungsinstitute, der Verein verwendete bisher 30 Mio. Euro für Pflanzenforschungszwecke, davon ca. 10 % für die Gentechnikforschung. Der Mitgliedsbeitrag für den Bördekreis betrug 50,00 Euro pro Jahr. Vertreter des Landkreises war Herr Künnemann, aus dem Bereich Wirtschaftsförderung.