Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde  

 
 
3. ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: 5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde
Datum: Mo, 19.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
083/51/2007 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Jakobi
Hoeft
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines

Herr Telschow übergab das Wort an Herrn Bredthauer, der in dem Bereich des Zusammenwachsens von ehemaligem Ohre- und Bördekreis und den dadurch entstandenen Problemen einging

 

 

 

 

Herr Telschow legte die Vorlage 083/20/2007 den anwesenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zur Diskussion.

 

Frau Dr. Dutschko stellte die neue Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit als positiv und praktisch umsetzbar heraus und merkte an, dass ab dem 01.01.2008 Maßnahmen, Projekte und Personalkosten gefördert werden können, die sich im Bereich der §§ 11-14 des SGB VIII befinden. Priorität sollten aber hierbei unbedingt die Personalkosten haben. Ergänzend dazu sollte hierbei der Eigenmitteleinsatz bei den Personalkosten der Träger verstärkt in das Blickfeld gerückt werden.

 

Frau Schünemann fragte in diesem Zusammenhang an, ob bei der Projektarbeit in den Einrichtungen fachlich-pädagogisch ausgebildetes Personal zum Einsatz kommen muss, da oft nur eine Fachkraft vom Träger beschäftigt wird. Beantwortet wurde diese Anfrage durch Frau Dr. Dutschko, die hierbei auf die beiden Förderprogramme Fachkräfteprogramm und Jugendpauschale einging. Bei der Durchführung von Projekten der offenen Kinder- und Jugendarbeit sollte schon eine Fachkraft einbezogen werden, wobei die Verwaltung des Jugendamtes bei der Bewilligung entsprechender Projekte und Maßnahmen hierbei eine Prüfung vorzunehmen hat. Die Entscheidung sollte dazu im Einzelfall getroffen werden.

 

Bezugnehmend auf die Qualifikation von Jugendlichen im Bereich der Projektarbeit stellte Herr Müller-Busse den Erwerb der Jugendleitercard (Juleica) zur Diskussion.

 

Im Bereich der inhaltlichen Ausrichtung der Förderrichtlinie machte Herr Ackermann einige Anmerkungen, die sich auf das Alter der zu fördernden jungen Menschen bezog. Er merkte an, dass eine Förderung junger Erwachsener bis zum 27. Lebensjahr zu weit gehen könnte.

 

Frau Dr. Dutschko griff diese Meinung auf und erklärte, dass es nach dem Gesetzestext des SGB VIII hierbei keine Einschränkung gibt.

 

Herr Telschow stellte die Vorlage “Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit” den anwesenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zu Abstimmung.

 

Im Ergebnis wurde die Vorlage 83/51/2007 mit 13 JA-Stimmen und einer Stimmenthaltung mehrheitlich beschlossen.