Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Verpflichtung der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht Mitglieder des Kreistages sind  

 
 
1 .ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Börde
TOP: Ö 6
Gremium: 5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde
Datum: Mo, 24.09.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Telschwo verpflichtet alle stimmberechtigten Nichtmitglieder des Kreistages auf die gewissenhafte Wahrnehmung und Erfüllung ihrer Amtspflichten gemäß § 40 Abs

Herr Telschwo verpflichtet alle stimmberechtigten Nichtmitglieder des Kreistages auf die gewissenhafte Wahrnehmung und Erfüllung ihrer Amtspflichten gemäß § 40 Abs. 2 der LKO LSA und weist im Besonderen auf den § 21 “Ehrenamtliche Tätigkeit” sowie die §§ 30 und 31 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt, wo es um die Pflichten der ehrenamtlich Tätigen bzw. auch um Mitwirkungsverbote geht.

Er bedankt sich und wünscht allen viel Erfolg bei der gemeinsamen Arbeit.