Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Telschwo verpflichtet alle
stimmberechtigten Nichtmitglieder des Kreistages auf die gewissenhafte
Wahrnehmung und Erfüllung ihrer Amtspflichten gemäß § 40 Abs. 2 der LKO LSA und
weist im Besonderen auf den § 21 “Ehrenamtliche Tätigkeit” sowie
die §§ 30 und 31 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt, wo es um die
Pflichten der ehrenamtlich Tätigen bzw. auch um Mitwirkungsverbote geht. Er bedankt sich und wünscht allen viel
Erfolg bei der gemeinsamen Arbeit. |
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