Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Übergabe der Sitzungsleitung an das an Lebensjahren älteste Mitglied des Jugendhilfeausschusses  

 
 
1 .ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Börde
TOP: Ö 3
Gremium: 5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde
Datum: Mo, 24.09.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Die Sitzungsleitung wird an das an Jahren älteste Mitglied, Frau Schünemann, übergeben

Die Sitzungsleitung wird (entgegen TOP 3) an das an Jahren zweitälteste Mitglied, Frau Schünemann, übergeben, da Herr Telschow selbst als Wahlvorschlag steht und damit eine von ihm geführte Sitzungsleitung ungünstig wäre.

 

Frau Schünemann informiert alle Anwesenden darüber, dass die Wahl des Stellvertreters im nächsten JHA erfolgen soll. Als Stellvertreter wird seitens der CDU, die das Vorschlagsrecht hat, Herr Schindler vorgeschlagen.

 

Herr Schindler beantragt,  die Vorlage zur Wahl zum Vorsitzenden des JHA zu missbilligen und beantragt gleichzeitig auch die Wahl des Stellvertreters durchzuführen.

Herr Bredthauer stellt klar, dass die Verwaltung hiergegen formal-rechtliche Bedenken hat.

 

Herr Schindler zieht die Missbilligung der Vorlage zurück. Er beantragt, die Wahl des Stellvertreters auf der heutigen Sitzung mit auf die Tagesordnung zu nehmen. Herr Bredthauer verweist auf allgemeine Grundsätze. Das öffentliche Interesse der Tagesordnung ist einzuhalten, daher muss auch so verfahren werden. Dieses ergebe sich aus den Grundsätzen der Öffentlichkeit der Sitzungen und der Verhinderung von Überraschungen für die Mitglieder und der Öffentlichkeit. Er erklärt nochmals, dass die nachträgliche Aufnahme von Tagesordnungspunkten grundsätzlich einen Verstoß gegen Bekanntmachungsvorschriften darstellt. Das Nachschieben von TOP sei nur in Notfällen bzw. Eilsituationen zulässig. Außerdem müssen alle Mitglieder anwesend sein und zustimmen. Dies ist hier nicht der Fall, eine Notsituation sieht die Verwaltung auch nicht.

 

Der Antrag zur Wahl des stellv. Vorsitzenden des JHA  wird trotz Bedenken der Verwaltung zur Abstimmung gegeben.

Der Antrag  wird mit 9 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen angenommen. Es gibt keine Stimmenthaltung.