Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Die Sitzungsleitung wird (entgegen TOP
3) an das an Jahren zweitälteste Mitglied, Frau Schünemann, übergeben, da Herr
Telschow selbst als Wahlvorschlag steht und damit eine von ihm geführte
Sitzungsleitung ungünstig wäre. Frau Schünemann informiert alle
Anwesenden darüber, dass die Wahl des Stellvertreters im nächsten JHA erfolgen
soll. Als Stellvertreter wird seitens der CDU, die das Vorschlagsrecht hat,
Herr Schindler vorgeschlagen. Herr Schindler beantragt, die Vorlage zur Wahl zum Vorsitzenden des JHA
zu missbilligen und beantragt gleichzeitig auch die Wahl des Stellvertreters
durchzuführen. Herr Bredthauer stellt klar, dass die
Verwaltung hiergegen formal-rechtliche Bedenken hat. Herr Schindler zieht die Missbilligung
der Vorlage zurück. Er beantragt, die Wahl des Stellvertreters auf der heutigen
Sitzung mit auf die Tagesordnung zu nehmen. Herr Bredthauer verweist auf
allgemeine Grundsätze. Das öffentliche Interesse der Tagesordnung ist
einzuhalten, daher muss auch so verfahren werden. Dieses ergebe sich aus den
Grundsätzen der Öffentlichkeit der Sitzungen und der Verhinderung von
Überraschungen für die Mitglieder und der Öffentlichkeit. Er erklärt nochmals,
dass die nachträgliche Aufnahme von Tagesordnungspunkten grundsätzlich einen
Verstoß gegen Bekanntmachungsvorschriften darstellt. Das Nachschieben von TOP
sei nur in Notfällen bzw. Eilsituationen zulässig. Außerdem müssen alle
Mitglieder anwesend sein und zustimmen. Dies ist hier nicht der Fall, eine
Notsituation sieht die Verwaltung auch nicht. Der Antrag zur Wahl des stellv.
Vorsitzenden des JHA wird trotz Bedenken
der Verwaltung zur Abstimmung gegeben. Der Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen
angenommen. Es gibt keine Stimmenthaltung. |
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