Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Dr. Daehre erinnerte, dass die
Vorlage auf der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 12.07.2007 von der
Tagesordnung genommen wurde, da Termin der Stellungnahme durch den Kreistag der
30.09.2007 ist. Eine Beratung durch die Ausschüsse war so ebenfalls
gewährleistet. Herr Bredthauer verdeutlichte die
Wichtigkeit, dass die Mittelzentren Oschersleben und Haldensleben sowie die
Grundzentren mit Teilfunktion Mittelzentrum Wanzleben und Wolmirstedt erhalten
bleiben. Im Falle einer Änderung der zentralörtlichen Gliederung (Herabstufung)
würden für die betroffenen Gebiete und Teilregionen im Hinblick auf den
strukturellen Entwicklungsprozess erhebliche Nachteile entstehen; die
kreisliche Entwicklung wäre dauerhaft beeinträchtigt und gehindert. Mit der in der Änderungsfassung des §
18 Abs. 2c) LPlG LSA vorgesehenen Verringerung der Anzahl der auf Vorschlag der
kreisangehörigen Gemeinden zu wählenden Vertreter in der Regionalversammlung
wird der Landkreis in der Regionalversammlung mit 7 Vertretern der
“Kreisebene” und 3 Vertretern der “Gemeindeebene”
vertreten sein. Demgegenüber hatte der Landkreis
Ohrekreis in seiner Stellungnahme vom 19.02.2007 zum Ersten Entwurf des
Änderungsgesetzes vorgeschlagen, die Anzahl der auf Vorschlag der
kreisangehörigen Gemeinden zu wählenden Vertreter auf “mindestens ein
Drittel der weiteren Vertreterinnen und Vertreter” festzulegen. Nach
diesem Vorschlag würde der Landkreis in der Regionalversammlung mit jeweils 5
Vertretern der “Kreisebene” und der “Gemeindeebene”
vertreten. Der Landkreis ist der Auffassung, dass
mit der im Zweiten Entwurf des Änderungsgesetzes enthaltenen Regelung die
Kreisebene im Vergleich zur Gemeindeebene überproportional vertreten ist und
befürwortet eine anzahlgleiche Vertretung von Kreis- und Gemeindeebene. Vor diesem Hintergrund wurde der
Vorschlag des Landkreises Ohrekreis aufgegriffen und eine entsprechende
Gesetzesänderung angeregt. Dies ist Gegenstand und eingearbeitet
in die Stellungnahme des Landkreises Börde (vgl. Anlage 7 der Vorlage), die der
Kreisausschuss ebenfalls befürwortete. Beschluss: Zu dem
Entwurf vom 13.06.2007 eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Landesplanungs-gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gab der Landkreis Börde eine
Stellungnahme in der vorgelegten Fassung ab. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: keine Enthaltung: 1 Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.
056/DIV/2007 erhoben. |
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