Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Stellungnahme des Landkreises Börde zum Entwurf vom 13.06.2007 eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt  

 
 
2. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.7 Beschluss:056/DIV/2007
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
056/DIV/2007 Stellungnahme des Landkreises Börde zum Entwurf vom 13.06.2007 eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Prost
Kaufhold
Federführend:Dezernat IV Beteiligt:Büro Kreistag/Wahlen
Bearbeiter/-in: Steiner, Nancy   

Herr Dr

Herr Dr. Daehre erinnerte, dass die Vorlage auf der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 12.07.2007 von der Tagesordnung genommen wurde, da Termin der Stellungnahme durch den Kreistag der 30.09.2007 ist. Eine Beratung durch die Ausschüsse war so ebenfalls gewährleistet.

 

Herr Bredthauer verdeutlichte die Wichtigkeit, dass die Mittelzentren Oschersleben und Haldensleben sowie die Grundzentren mit Teilfunktion Mittelzentrum Wanzleben und Wolmirstedt erhalten bleiben. Im Falle einer Änderung der zentralörtlichen Gliederung (Herabstufung) würden für die betroffenen Gebiete und Teilregionen im Hinblick auf den strukturellen Entwicklungsprozess erhebliche Nachteile entstehen; die kreisliche Entwicklung wäre dauerhaft beeinträchtigt und gehindert.

 

Mit der in der Änderungsfassung des § 18 Abs. 2c) LPlG LSA vorgesehenen Verringerung der Anzahl der auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden zu wählenden Vertreter in der Regionalversammlung wird der Landkreis in der Regionalversammlung mit 7 Vertretern der “Kreisebene” und 3 Vertretern der “Gemeindeebene” vertreten sein.

 

Demgegenüber hatte der Landkreis Ohrekreis in seiner Stellungnahme vom 19.02.2007 zum Ersten Entwurf des Änderungsgesetzes vorgeschlagen, die Anzahl der auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden zu wählenden Vertreter auf “mindestens ein Drittel der weiteren Vertreterinnen und Vertreter” festzulegen. Nach diesem Vorschlag würde der Landkreis in der Regionalversammlung mit jeweils 5 Vertretern der “Kreisebene” und der “Gemeindeebene” vertreten.

 

Der Landkreis ist der Auffassung, dass mit der im Zweiten Entwurf des Änderungsgesetzes enthaltenen Regelung die Kreisebene im Vergleich zur Gemeindeebene überproportional vertreten ist und befürwortet eine anzahlgleiche Vertretung von Kreis- und Gemeindeebene.

 

Vor diesem Hintergrund wurde der Vorschlag des Landkreises Ohrekreis aufgegriffen und eine entsprechende Gesetzesänderung angeregt.

 

Dies ist Gegenstand und eingearbeitet in die Stellungnahme des Landkreises Börde (vgl. Anlage 7 der Vorlage), die der Kreisausschuss ebenfalls befürwortete.

Beschluss:

Beschluss:

 

Zu dem Entwurf vom 13.06.2007 eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesplanungs-gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gab der Landkreis Börde eine Stellungnahme in der vorgelegten Fassung ab.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   mehrheitlich

Ablehnung:      keine

Enthaltung:      1

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 056/DIV/2007 erhoben.