Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Wacha als Vertreter der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschafts-prüfungsgesellschaft, Magdeburg teilt mit, dass sie mit der Wirtschaftsprüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes zum 31.12.2006 sowie mit der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) beauftragt wurden. Die Prüfungshandlungen fanden in den Monaten Juni und Juli in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes statt. Als Ergebnis der Prüfung hat die BDO im Juli 2007 dem Jahresabschluss des Eigenbetriebes einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die dazugehörige Berichterstattung liegt dem Eigenbetrieb und den Mitgliedern des Betriebsausschusses vor. Herr Wacha erläutert anhand von Folien wesentliche Punkte bzw. Inhalte der Jahresab-schlussprüfung. Zunächst geht er auf Kernaussagen ein,
die im Lagebericht enthalten sind. Dazu hebt er folgende wesentliche
Punkte hervor: -
die Abfallbeseitigung im Müllheizkraftwerk (MHKW)
Magdeburg ganzjährig -
ein geringerer Jahresgewinn, der sich in der Ertragslage
darstellt -
die Investitionen 2006 -
der Cash Flow, der aus dem operativen Geschäft negativ
ist, Als nächstes
stellt Herr Wacha den Jahresabschluss in Zahlenform vor. Dabei erläutert er
anhand von Folien die Vermögenslage, die Ertragslage und die Finanzlage. Weiterhin geht
er auf die Prüfungsschwerpunkte ein. Er berichtet, dass die Fa. BDO
entsprechend den Vorgaben des Instituts für Wirtschaftsprüfer das
rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystems zu beurteilen hat. Woraus sich
folgende schwerpunktmäßige Prüfungshandlungen ergeben: -
Sachanlagen -
Forderungen, -
Rückstellungen und Umsätze. Auftragsgemäß
wurde die Prüfung des § 53 HGrG unter Zugrundlegung des Fragenkatalogs
durchgeführt, woraus sich keine Feststellungen ergaben. Insgesamt
ergab sich nach der Prüfung ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, der am
17. Juli 2007 erteilt wurde. Herr Wacha
beendet seine Ausführungen und bedankt sich für die Aufmerksamkeit. Herr Schmidt unterstreicht
die guten Ergebnisse des Jahresabschlusses mit einem Dank an die
Betriebsleitung sowie an die Mitarbeiter des Eigenbetriebes für die geleistete
Arbeit. Weiterhin hebt Herr Schmidt hervor, wie und dass den neugewählten
Mitgliedern im Betriebsausschuss die Möglichkeit gegeben wurde, sich über die
Strukturen und Leistungsspektren sowie die Anlagen der beiden
Entsorgungsgesellschaften zu informieren. Herr Schmidt
bittet die Risiken im rechtlichen Umfeld zu erläutern und um Erläuterung, wie
der Eigenbetrieb mit offenen Forderungen umgeht bzw. was getan wird, diese
abzubauen. Herr Bredthauer weist darauf hin, dass Frau Peters im nächsten Tagesordnungspunkt auf die Frage zu den offenen Forderungen zurückkommt bzw. sie erläutert und anhand von Zahlen darlegt. Zu den
rechtlichen Risiken antwortet Herr Wacha, dass er bei seinen Ausführungen
bereits angedeutet hat, dass insbesondere der Kreistagsbeschluss vom 11.10.2006
vom Landesver-waltungsamt beanstandet wurde, problematisch sei. Herr
Bredthauer fügt hinzu, dass es richtig sei, dass das Landesverwaltungsamt den
Beschluss des Kreistages beanstandet hat. Der strittige Punkt in diesem Beschluss
sei, dass ein Teil der bereits angesammelten Rückstellungen, die der
Eigenbetrieb für Rekultivierungsmaßnahmen geplant hatte, zur Gebührensenkung
verwendet hat, mit der Maßgabe, dass die insoweit freigegeben Mittel dann in
den verlängerten Kalkulationszeitraum bis 2013 wieder angesammelt werden
können. Herr Bredthauer stellt die Vorlage zur
Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 11 Ablehnung: keine Enthaltung: keine Die Vorlage wurde zum Beschluss-Nr.:
168/2007/Abf erhoben. |
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