Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Bredthauer stellt kurz dar, dass
nur Verfahrensfragen diskutiert werden können, da es sich beim
Raumordnungsverfahren um ein behördeninternes Verfahren handelt. Er stellt inhaltliche Schwerpunkte des
Verfahrens vor, welche im Mittelpunkt der Kritik der Bürgerinitiative gegen den
Gesteinsabbau, vertreten durch Herrn Fritzenkötter, stehen. (Herr Fritzenkötter übergab vor der
Sitzung eine Tischvorlage mit einer Beschlussempfehlung für den Ausschuss.) Herr Behrens stellt klar, dass ein
Beschluss in der geforderten Form nicht erfolgen kann, da sich die Mitglieder
des Ausschusses nicht im Voraus mit der Vorlage auseinandersetzen konnten. Herr Bredthauer und Herr Fritzenkötter
tauschen umfangreiche Argumente zu Verfahrensfragen aus. Schwerpunkte sind
dabei, ist ein ROV ein öffentliches Verfahren, war die Beteiligung der
potentiell Betroffenen umfänglich, ist das ROV schon ein Eingriff in
grundgesetzlich geschützte Rechte (Eigentümerpositionen) der Bürger; ist die
Verfahrensweise der Abforderung der Stellungnahmen über die
Verwaltungsgemeinschaften (“Filterwirkung”) rechtswidrig u.a. Herr Bredthauer sichert eine zusätzliche
Frist von einer Woche für direkt bei ihm abzugebende Stellungnahmen zu. Herr Fritzenkötter stellt u.a. die
Auffassung der Bl bezüglich einer möglichen Rechtswidrigkeit des REP aufgrund
“schwerwiegender Abwägungsmängel” dar. Dies ist auch wesentlicher
Teil der Begründung der Normenkontrollklage der VG “Hohe Börde”
gegen den REP. Er informiert darüber, dass ein Antrag
für ein Zielabweichungsverfahren von den Festsetzungen des REP hinsichtlich des
Vorranggebietes Gesteinsabbau bei der Regionalen Planungsgemeinschaft
“Magdeburg” gestellt wurde. Herr Bredthauer erklärt, dass er nach
Vorlage der Begründung zum Normenkontrollantrag den Entwurf der
landesplanerischen Beurteilung vom 22.09.2006 zurückziehen wird, gekoppelt mit
einer Anfrage an die obere Landesplanungsbehörde auf weitere Aussetzung des
Verfahrens bis zur entgültigen Entscheidung über den Normenkontrollantrag. Herr Dr. Schrader fragt, ob außer dem
ROV noch andere Zulassungsverfahren für den Gesteinsabbau erforderlich sind und
welchen Stellenwert die raumordnungsrechtlichen Belange in den Verfahren haben. Dazu führt Herr Bredthauer aus, dass
es zur Zulässigkeit des Gesteinsabbaus noch weiterer anschließender Verfahren
bedarf, in der Fragen des Bergrechtes, Naturschutzrechtes, Wasserrechtes, Immissionsschutzrechtes,
Arbeitsschutzsrechtes, Eigentümerrechte u.a. behandelt werden.
Raumordnungsrechtliche Fragen werden nicht noch einmal abgeprüft, fließen aber
in die Abwägung mit ein. Herr Dettmer informiert über einen
Fall, wo trotz einer positiven raumordnerischen Beurteilung ein Investor für
eine Schweinemastanlage wegen unüberwindbarer Hindernisse im
Genehmigungsverfahren seinen Antrag zurückgezogen hat. Er teilt jedoch die
Bedenken der BI bzgl. einer präjudizierenden Wirkung einer positiven landesplanerischen
Beurteilung durch den Landkreis. Herr Bredthauer geht im folgenden auf
die Tischvorlage der BI ein. Er erklärt, dass, da der Entwurf der Beurteilung
zurückgezogen wird, keine Notwendigkeit besteht, diese dem geforderten
Personenkreis zur Verfügung zu stellen. Zu inhaltlichen und
verfahrensrechtlichen Fragen sichert er eine synoptische Bearbeitung der im
Verfahren geäußerten Bedenken der BI zu. Dies wird von Herrn Fritzenkötter
abgelehnt. Er fordert eine erneute Anhörung, in
der die Beurteilung erläutert und auf die geäußerten Bedenken eingegangen
werden soll. Hierzu äußert Herr Bredthauer, da auf
die Bedenken in der Beurteilung durch den Landkreis eingegangen wurde was
bereits Verfahrensbestandteil. Eine weitere zusätzliche Anhörung ist
verfahrensrechtlich nicht möglich und wird nicht stattfinden. Er bietet der BI
an, sich über die weitere Verfahrensweise abzustimmen. Herr Dr. Schrader verweist auf den
ähnlichgelagerten Sachverhalt Etingen/Maschenhorst, der nicht aus den Augen
verloren werden darf. Herr Behrens sichert zu, auch im neuen
Landkreis und dem neu zu bildenden Ausschuss die Problematik Gesteinsabbau zu
thematisieren und erklärt, dass der neue Ausschuss die Angelegenheit weiter
verfolgen wird. Herr Fritzenkötter bittet die
Ausschuss- und Kreistagsmitglieder alles zu unternehmen, damit der
Gesteinsabbau bei Schackensleben/Rottmersleben nicht stattfindet. Die Tischvorlage der BI ist als Antrag
dem Protokoll beigelegt. |
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