Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Raumordnungsverfahren Gesteinsabbau Schackensleben (Verfahrensfragen)  

 
 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: 4. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Ohrekreis
Datum: Di, 12.06.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: Bürgerhaus Rottmersleben
Ort: 39343 Rottmersleben, Altes Dorf 4

Herr Bredthauer stellt kurz dar, dass nur Verfahrensfragen diskutiert werden können, da es sich um kein Raumordnungsverfahren sondern um ein behördeninternes Verfahren handelt

Herr Bredthauer stellt kurz dar, dass nur Verfahrensfragen diskutiert werden können, da es sich beim Raumordnungsverfahren um ein behördeninternes Verfahren handelt.

Er stellt inhaltliche Schwerpunkte des Verfahrens vor, welche im Mittelpunkt der Kritik der Bürgerinitiative gegen den Gesteinsabbau, vertreten durch Herrn Fritzenkötter, stehen.

 

(Herr Fritzenkötter übergab vor der Sitzung eine Tischvorlage mit einer Beschlussempfehlung für den Ausschuss.)

 

Herr Behrens stellt klar, dass ein Beschluss in der geforderten Form nicht erfolgen kann, da sich die Mitglieder des Ausschusses nicht im Voraus mit der Vorlage auseinandersetzen konnten.

 

Herr Bredthauer und Herr Fritzenkötter tauschen umfangreiche Argumente zu Verfahrensfragen aus. Schwerpunkte sind dabei, ist ein ROV ein öffentliches Verfahren, war die Beteiligung der potentiell Betroffenen umfänglich, ist das ROV schon ein Eingriff in grundgesetzlich geschützte Rechte (Eigentümerpositionen) der Bürger; ist die Verfahrensweise der Abforderung der Stellungnahmen über die Verwaltungsgemeinschaften (“Filterwirkung”) rechtswidrig u.a.

 

Herr Bredthauer sichert eine zusätzliche Frist von einer Woche für direkt bei ihm abzugebende Stellungnahmen zu.

 

Herr Fritzenkötter stellt u.a. die Auffassung der Bl bezüglich einer möglichen Rechtswidrigkeit des REP aufgrund “schwerwiegender Abwägungsmängel” dar. Dies ist auch wesentlicher Teil der Begründung der Normenkontrollklage der VG “Hohe Börde” gegen den REP.

 

Er informiert darüber, dass ein Antrag für ein Zielabweichungsverfahren von den Festsetzungen des REP hinsichtlich des Vorranggebietes Gesteinsabbau bei der Regionalen Planungsgemeinschaft “Magdeburg” gestellt wurde.

 

Herr Bredthauer erklärt, dass er nach Vorlage der Begründung zum Normenkontrollantrag den Entwurf der landesplanerischen Beurteilung vom 22.09.2006 zurückziehen wird, gekoppelt mit einer Anfrage an die obere Landesplanungsbehörde auf weitere Aussetzung des Verfahrens bis zur entgültigen Entscheidung über den Normenkontrollantrag.

 

Herr Dr. Schrader fragt, ob außer dem ROV noch andere Zulassungsverfahren für den Gesteinsabbau erforderlich sind und welchen Stellenwert die raumordnungsrechtlichen Belange in den Verfahren haben.

 

Dazu führt Herr Bredthauer aus, dass es zur Zulässigkeit des Gesteinsabbaus noch weiterer anschließender Verfahren bedarf, in der Fragen des Bergrechtes, Naturschutzrechtes, Wasserrechtes, Immissionsschutzrechtes, Arbeitsschutzsrechtes, Eigentümerrechte u.a. behandelt werden. Raumordnungsrechtliche Fragen werden nicht noch einmal abgeprüft, fließen aber in die Abwägung mit ein.

 

Herr Dettmer informiert über einen Fall, wo trotz einer positiven raumordnerischen Beurteilung ein Investor für eine Schweinemastanlage wegen unüberwindbarer Hindernisse im Genehmigungsverfahren seinen Antrag zurückgezogen hat. Er teilt jedoch die Bedenken der BI bzgl. einer präjudizierenden Wirkung einer positiven landesplanerischen Beurteilung durch den Landkreis.

 

 

 

 

 

Herr Bredthauer geht im folgenden auf die Tischvorlage der BI ein. Er erklärt, dass, da der Entwurf der Beurteilung zurückgezogen wird, keine Notwendigkeit besteht, diese dem geforderten Personenkreis zur Verfügung zu stellen. Zu inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Fragen sichert er eine synoptische Bearbeitung der im Verfahren geäußerten Bedenken der BI zu.

 

Dies wird von Herrn Fritzenkötter abgelehnt.

Er fordert eine erneute Anhörung, in der die Beurteilung erläutert und auf die geäußerten Bedenken eingegangen werden soll.

 

Hierzu äußert Herr Bredthauer, da auf die Bedenken in der Beurteilung durch den Landkreis eingegangen wurde was bereits Verfahrensbestandteil. Eine weitere zusätzliche Anhörung ist verfahrensrechtlich nicht möglich und wird nicht stattfinden. Er bietet der BI an, sich über die weitere Verfahrensweise abzustimmen.

 

Herr Dr. Schrader verweist auf den ähnlichgelagerten Sachverhalt Etingen/Maschenhorst, der nicht aus den Augen verloren werden darf.

 

Herr Behrens sichert zu, auch im neuen Landkreis und dem neu zu bildenden Ausschuss die Problematik Gesteinsabbau zu thematisieren und erklärt, dass der neue Ausschuss die Angelegenheit weiter verfolgen wird.

 

Herr Fritzenkötter bittet die Ausschuss- und Kreistagsmitglieder alles zu unternehmen, damit der Gesteinsabbau bei Schackensleben/Rottmersleben nicht stattfindet.

 

Die Tischvorlage der BI ist als Antrag dem Protokoll beigelegt.