Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Unbegleitete minderjährige Ausländer im Landkreis Börde - Situation und Ausblick  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 13.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:58
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0606/51/2023 Unbegleitete minderjährige Ausländer im Landkreis Börde - Situation und Ausblick
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Wendt, Matthias Amtsleiter Jugend
Hecht, Friederike komm. Dezernentin 2
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hebekehr, Janet

Herr Döbber (SL Sozialer Dienst und Wirtschaftliche Jugendhilfe) führt anhand einer PowerPoint Präsentation zu der Vorlage aus.

 

Herr Schlenker (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) fragt, wie die Altersbestimmung im Landkreis erfolgt.

 

Herr Döbber (SL Sozialer Dienst und Wirtschaftliche Jugendhilfe) antwortet, dass für den Landkreis Börde als aufnehmende Kommune das Alter des Zuweisungsbescheides bindend ist.

 

Herr Schindler (SPD) fragt, in welchen Trägern beziehungsweise Einrichtungen die Personen betreut werden. Ist die Verteilung breit gestreut oder gibt es größerer Träger, welche den Großteil der unbegleiteten minderjährigen Ausländer unterbringt?

 

Herr Döbber (SL Sozialer Dienst und Wirtschaftliche Jugendhilfe) antwortet, dass der Großteil auf zwei Träger verteilt ist. Ein Träger befindet sich in Oschersleben und einer in Haldensleben. Die Standorte sind aufgrund der Infrastruktur sehr gut geeignet.

 

Herr Schlenker (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) fragt, ob die Mädchen und Jungen getrennt untergebracht werden?

 

Herr Döbber (SL Sozialer Dienst und Wirtschaftliche Jugendhilfe) sagt, dass die Mädchen und Jungen getrennt untergebracht werden.

 

Herr Rehfeld (AfD) fragt, wie mit straffälligen unbegleiteten minderjährigen Ausländern umgegangen wird.

 

Herr Döbber (SL Sozialer Dienst und Wirtschaftliche Jugendhilfe) sagt, dass bei körperlichen Übergriffen innerhalb der Einrichtungen versucht wird, diese Personen in anderen Einrichtungen unterzubringen. Der Landkreis Börde bleibt weiterhin in der Verpflichtung diese Personen unterzubringen.

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.