Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
1.
Gemäß § 5 Abs. 1 RettDG LSA vom 21. März 2006
werden am Standort der Einsatzleitstelle in Haldensleben die Voraussetzungen
für das Betreiben einer Einsatzleitstelle im Landkreis Börde geschaffen. 2.
Gemäß § 5 Abs. 3 RettDG LSA vom 21. März 2006
sollte die Verwaltung die Möglichkeiten der Schaffung einer gemeinsamen
Einsatzleitstelle für mehrere Rettungsdienstbereiche prüfen. Bei der Prüfung
ist die umfassende Aufgabenerfüllung, die Schaffung rationeller und
wirtschaftlicher Strukturen und die Erzielung weiterer Synergieeffekte zu
berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .8 Ablehnung: .keine Enthaltung: .4 Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung
an den Kreistag weitergeleitet. |
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