Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anfragen und Anregungen  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 11.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 16:33
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Herr Zahn (SPD) bezieht sich auf die investiven Maßnahmen im Bereiches des Straßenbaus und fragt nach dem aktuellen Stand der Abrufung der Fördermittel für Maßnahmen, welche im Haushalt beschlossen wurden.

 

Herr Dr. Gruber (Dezernent 3) weist darauf hin, dass der Landkreis Börde keine sogenannten Fördermittel, sondern Landeszuwendungen erhält. Die 4,1 Millionen Euro Landeszuwendungen für das Jahr 2023 wurden mit Datum vom 10.08.2023 ausgezahlt.

 

Er erklärt weiter, dass sich die Maßnahmen, bis auf eine Ausnahme, im Ausschreibungsprozess befinden. Im Südbereich des Landkreises wird zunächst die Baumaßnahmen „Hornhausen-Einnahme“ im Frühjahr 2024, sobald dies die Witterungsbedingungen zulassen, realisiert. Anschließend folgt die Baumaßnahme „Oschersleben Kreisverkehr“ und im Jahr 2025 folgt der zweite Abschnitt nördlich von Oschersleben. Die Realisierung der geplanten Baumaßnahmen ist mit der Stadtverwaltung abgestimmt.

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Herr Schmette (CDU) berichtet von der Aufforderung des Kreistagsmitgliedes Herrn Schindler auf der vergangenen Sitzung des Kreistages am 13.09.2023, dass sich der Kreistagsvorstand in Bezug auf die Stellungnahme des Landkreises Börde zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt positionieren soll.


Herr Schmette macht deutlich, dass der Vorstand der Aufforderung nicht nachkommen wird, da er keine eigene Rechtspersönlichkeit hat und der Kreistag nur im Ganzen eine Stellungnahme abgeben könnte.

 

Weiterhin wundert sich Herr Schmette darüber, dass Inhalt der Stellungnahme des Landkreises Börde unter anderem ist, dass Bürgermeister bei der Haushaltssatzung des Landkreises dem Mitwirkungsverbot unterliegen sollen. Er bittet um Erklärungen dazu.

 

Herr Schulz (kommissarischer Leiter Rechtsamt) macht zur Klarstellung deutlich, dass der genannte Punkt der Stellungnahme kein Affront gegenüber den Bürgermeistern ist.

 

Es geht dabei lediglich um die Manifestierung der Auffassung, welche im Rechtsamt des Landkreises seit Jahren vertreten wird und wie sie auch im Gesetz grundsätzlich vorgesehen ist. Dies wird jedoch in der Auslegung des Ministeriums des Inneren, mit Verweis auf einen Gemeindeordnungskommentar, noch anders gesehen.

 

Die angrenzenden Bundesländer haben bereits solche Regelungen, auch um die Bürgermeister zu schützen. Sachsen-Anhalt ist im Vergleich dazu das einzige Bundesland, in welchem die widerstreitenden Interessen nicht im Vorfeld durch den Gesetzgeber ausgeschlossen werden. Alle anderen Kommunalverfassungen enthalten bereits ein Mitwirkungsverbot der Bürgermeister. Die Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden stehen selbstverständlich für ihren Haushalt ein, es entsteht somit ein Interessenkonflikt, wenn Sie für den Haushalt des Landkreises, mit einer gegebenenfalls hohen Kreisumlage, stimmen sollen.

 

Es handelt sich demnach nur um eine Klarstellung des § 31 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Weitere Fragen oder Wortmeldungen gibt es nicht.

 

Der Beigeordnete stellt die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her.