Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mitteilung des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 05.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:19
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

1

Allgemeinverfügung des Landkreises Börde zum Wasserentnahmeverbot

 

  • aufgrund der wiederkehrenden Trockenheit und zum Schutz der „Ressource Wasser“, wird im Landkreis Börde eine Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot (Gültigkeit bis 30.09.2023) erlassen

 

  • diese wurde heute auf der Internetseite des Landkreises bekannt gemacht und gilt somit ab dem 06.07.2023

 

  • trotz teils ergiebiger Niederschläge im ersten Quartal 2023 konnten sich die Grundwasser- und Oberflächenwasserstände nicht ausreichend erholen

 

  • in Abstimmung mit dem gewässerkundlichen Landesdienst (GLD) vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft ist die Allgemeinverfügung, wie schon im letzten Jahr, ein erforderliches Mittel um das Wasserdargebot zu schützen und dem sinkenden Trend der Grundwasserstände entgegenzuwirken

 

  • mit der Allgemeinverfügung werden grundsätzlich Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Geräte verboten

 

  • bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme werden mit dieser Verfügung widerrufen

 

  • zudem sind jegliche Grundwasserentnahmen zu Bewässerungszwecken in der Zeit von 11 Uhr bis 18 Uhr verboten

 

  • dies gilt sowohl für Wasserentnahmen aus privaten Gartenbrunnen als auch für jene, bei denen eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt

 

  • mit den Nachbarlandkreisen gab es Abstimmungen zum Erlass, alle haben ähnliche Verfügungen vorbereitet bzw. schon erlassen

 

2

Am 30.06.2023 fand der Tag der offenen Tür des Landkreises statt

 

  • es war ein erfolgreicher Tag mit interessierten Besuchern

 

  • der Dank gilt allen Mitarbeiter/innen, die zum Gelingen beigetragen haben

 

  • eine vielfältige Auswahl an Ämtern hat sich präsentiert

 

  • im Gebäude sowie auch im Außenbereich gab es viele Stationen zu besuchen

 

  • den Besuchern wurden Führungen durch das Kreishaus angeboten, sie konnten selber aktiv werden, so am Stand der Lebensmittelkontrolleure, zur Reanimation am Kind, Hund oder Menschen oder am Smoothie-Bike

 

3

Fördermittel für Medientechnik in den Schulen

 

  • es gibt Fördermittelmöglichkeiten für die Medientechnik in den Schulen, speziell für mobile Konferenzsysteme

 

  • die Antragsformulare und Anlagen liegen derzeit nur im Entwurf vor, denen ist eine Frist zur Antragstellung bis zum 31.07.2023 zu entnehmen

 

  • alle Anträge auf Auszahlung müssen mit Lieferschein und Rechnungen bis zum 30.09.2023 eingereicht werden

 

  • außerdem ist ein gemeinsam mit den Schulen erarbeitetes Nutzungskonzept und eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht hinzuzufügen

 

  • eine öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung der o. g. Technik würde mindestens fünf Monate dauern

 

  • aufgrund des Beginns der Sommerferien am 06.07.2023 kann eine entsprechende Abstimmung mit den Schulen nicht mehr erfolgen

 

  • die Inanspruchnahme der Fördermittel wäre aus Sicht der Verwaltung sehr risikobehaftet und in den Fristen nicht umsetzbar, daher wird seitens des Landkreises von einer Antragstellung abgesehen

 

4

Außerplanmäßiger Kreisausschuss am 09.08.2023

 

  • am 09.08.2023 wird aufgrund einer Vergabe eine außerplanmäßige Sitzung des Kreisausschusses stattfinden

 

  • laut Kostenberechnung liegt das Los 34 – Heizungsinstallation am Gymnasium in Weferlingen – Altbau bei 379.503,64 €/netto und ist somit durch den Kreisausschuss zu beschließen

 

  • nach Planung der Vergabefristen soll der Kreisausschuss am 09.08.2023 stattfinden

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Herr Kühn (AfD) bezieht sich auf die Allgemeinverfügung des Landkreises zum Wasserentnahmeverbot und berichtet, dass der Gemeinderat der Gemeinde Sülzetal ebenso am 05.07.2023 tagt. Auf der Tagesordnung steht unter anderem der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des B-Plans für die Intel-Ansiedlung. Anlage dazu ist ein ausführliches hydrologisches Gutachten zur betroffenen Fläche, erarbeitet durch die IVW Ingenieursbüro für Verkehrs- und Wasserwirtschaftsplanung GmbH aus Magdeburg. Dieses Gutachten sagt im Ergebnis, dass es zum Oberflächenwasser, zum Grundwasser sowie zur Flussgeschwindigkeit in der Erde keine Bedenken gäbe.

 

Es sei fraglich, warum dennoch, für dieselbe Region, eine Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot erlassen wird. Das hydrologische Gutachten und die Allgemeinverfügung stehen im Widerspruch zueinander, Herr Kühn bittet die Verwaltung um Erklärungen.

 

Herr Dr. Waselewski (Beigeordneter) teilt mit, dass vor Erlass der Allgemeinverfügung durch den Landrat eine intensive Prüfung zur Notwendigkeit durch das entsprechende Fachamt erfolgte. Das Ergebnis daraus veranlasste zur Unterzeichnung der Allgemeinverfügung.

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Herr Kebernik (CDU) fragt nach, ob er es richtig verstanden habe, dass sich die angesprochenen Fördermittel für die Medientechnik auf die Konferenztechnik an Schulen bezieht.

 

Herr Dr. Waselewski (Beigeordneter) bejaht dies.

 

Herr Kebernik (CDU) fragt weiter, ob auf die Antragstellung nur aufgrund des Ferienbeginns verzichtet wird. Die Schulen haben zu Beginn der Sommerferien drei Nachbereitungstage, diese könnten für erforderliche Abstimmungen genutzt werden. Vielleicht können die Fristen verlängert werden, auch dies sollte geprüft werden.

 

Die Chance auf die Fördermittel sollte nicht vertan werden, so Herr Kebernik.

 

Herr Dr. Waselewski (Beigeordneter) erklärt, dass die abschließenden Antragsunterlagen noch nicht vorliegen, es gibt lediglich eine Richtlinie dazu im Entwurf.

 

Eine Antragstellung muss bis zum 31.07.2023 erfolgen, zum jetzigen Zeitpunkt fehlen dem Landkreis wichtige Informationen zu den erforderlichen Inhalten der Anträge.

 

Weiterhin sollen bis zum 30.09.2023 entsprechende Rechnungen eingereicht werden, bis dahin müssten also die Beschaffungen, unter Berücksichtigung der Vergabeverfahren, abgeschlossen sein. Dies ist schier nicht möglich und umsetzbar.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) regt an, diese Informationen an die Schulen weiterzuleiten. Bei dringendem Bedarf könnte trotzdem eine Antragstellung erfolgen, vielleicht ändern sich auch aufgrund des noch Nichtvorliegens der vollständigen Unterlagen die Antragsfristen.

 

Herr Dr. Waselewski (Beigeordneter) sagt, dass den Schulen die Entscheidung der Verwaltung des Landkreises mitgeteilt wird.

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Weitere Fragen oder Wortmeldungen gibt es nicht.

 

Herr Walker (CDU) kommt um 16:08 Uhr zur Sitzung hinzu.

Somit sind 15 Kreisausschussmitglieder anwesend.