Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Herr Kühn (AfD) bezieht sich auf die Allgemeinverfügung des Landkreises zum Wasserentnahmeverbot und berichtet, dass der Gemeinderat der Gemeinde Sülzetal ebenso am 05.07.2023 tagt. Auf der Tagesordnung steht unter anderem der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des B-Plans für die Intel-Ansiedlung. Anlage dazu ist ein ausführliches hydrologisches Gutachten zur betroffenen Fläche, erarbeitet durch die IVW Ingenieursbüro für Verkehrs- und Wasserwirtschaftsplanung GmbH aus Magdeburg. Dieses Gutachten sagt im Ergebnis, dass es zum Oberflächenwasser, zum Grundwasser sowie zur Flussgeschwindigkeit in der Erde keine Bedenken gäbe.
Es sei fraglich, warum dennoch, für dieselbe Region, eine Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot erlassen wird. Das hydrologische Gutachten und die Allgemeinverfügung stehen im Widerspruch zueinander, Herr Kühn bittet die Verwaltung um Erklärungen.
Herr Dr. Waselewski (Beigeordneter) teilt mit, dass vor Erlass der Allgemeinverfügung durch den Landrat eine intensive Prüfung zur Notwendigkeit durch das entsprechende Fachamt erfolgte. Das Ergebnis daraus veranlasste zur Unterzeichnung der Allgemeinverfügung. __________________________________________________________________________
Herr Kebernik (CDU) fragt nach, ob er es richtig verstanden habe, dass sich die angesprochenen Fördermittel für die Medientechnik auf die Konferenztechnik an Schulen bezieht.
Herr Dr. Waselewski (Beigeordneter) bejaht dies.
Herr Kebernik (CDU) fragt weiter, ob auf die Antragstellung nur aufgrund des Ferienbeginns verzichtet wird. Die Schulen haben zu Beginn der Sommerferien drei Nachbereitungstage, diese könnten für erforderliche Abstimmungen genutzt werden. Vielleicht können die Fristen verlängert werden, auch dies sollte geprüft werden.
Die Chance auf die Fördermittel sollte nicht vertan werden, so Herr Kebernik.
Herr Dr. Waselewski (Beigeordneter) erklärt, dass die abschließenden Antragsunterlagen noch nicht vorliegen, es gibt lediglich eine Richtlinie dazu im Entwurf.
Eine Antragstellung muss bis zum 31.07.2023 erfolgen, zum jetzigen Zeitpunkt fehlen dem Landkreis wichtige Informationen zu den erforderlichen Inhalten der Anträge.
Weiterhin sollen bis zum 30.09.2023 entsprechende Rechnungen eingereicht werden, bis dahin müssten also die Beschaffungen, unter Berücksichtigung der Vergabeverfahren, abgeschlossen sein. Dies ist schier nicht möglich und umsetzbar.
Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) regt an, diese Informationen an die Schulen weiterzuleiten. Bei dringendem Bedarf könnte trotzdem eine Antragstellung erfolgen, vielleicht ändern sich auch aufgrund des noch Nichtvorliegens der vollständigen Unterlagen die Antragsfristen.
Herr Dr. Waselewski (Beigeordneter) sagt, dass den Schulen die Entscheidung der Verwaltung des Landkreises mitgeteilt wird. __________________________________________________________________________
Weitere Fragen oder Wortmeldungen gibt es nicht.
Herr Walker (CDU) kommt um 16:08 Uhr zur Sitzung hinzu. Somit sind 15 Kreisausschussmitglieder anwesend.
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