Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anfragen und Anregungen  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 7
Gremium: Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 21.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:47
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Herr Schindler (SPD) spricht den Landrat an und bezieht sich auf seine Anfrage vom 16.05.2023 zum Verbleib von Kindergeld für eine Pflegefamilie eines Kleinkindes aus dem Jugendamt des Landkreises Börde. Die Beantwortung der Verwaltung bezog sich „auf Formalien und enthielt die Behauptung, seinen Versuch, augenscheinliche Missstände aufzuklären, sei nicht von seinem Mandat als Kreistags- oder Jugendhilfeausschussmitgliedes berührt“.

 

Er zitiert den § 43 Absatz 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt: „Jedes ehrenamtliche Mitglied der Vertretung kann zur eigenen Unterrichtung in allen, ich wiederhole in allen Angelegenheiten der Kommune und ihrer Verwaltung von dem Hauptverwaltungsbeamten Auskunft verlangen, ihm muss durch den Hauptverwaltungsbeamten Auskunft erteilt werden.“

 

Herr Schindler berichtet weiter, dass der Landtag dies in der letzten Novellierung 2018 ausdrücklich gegenüber der vorherigen Fassung geändert und so formuliert hat. Es bestünden keine Einschränkungen im übertragenen Wirkungskreis.

 

Laut Herrn Schindler wird dieser Paragraph seit Monaten durch den Landrat anders ausgelegt und verdreht, Antwortschreiben würden sich auf die alte Fassung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vor 2018 beziehen.

 

Er fragt zunächst, ob sich das zitierte Urteil vom 14.05.2019 auf das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vor 2018 bezieht.

 

Weiterhin möchte Herr Schindler wissen, ob der Landrat es auf ein langwieriges Klageverfahren eines Kreistagsmitgliedes ankommen lassen möchte, dazu gäbe es Gerüchte.

 

Der Landrat weist auf seine Ausführungen zum Auskunftsrecht unter Tagesordnungspunkt 5 hin und unterstreicht, dass dies das Ergebnis der Prüfung des Rechtsamtes der Verwaltung ist. Grundlage dafür sind die Urteile des Verwaltungsgerichtes Magdeburg.

 

Herr Stichnoth macht deutlich, dass es ihm sehr daran gelegen ist, die Kreistagsmitglieder umfänglich zu informieren. Er vertritt jedoch die ausführlichen Ausarbeitungen des Rechtsamtes zum Auskunftsrecht und handelt danach.

 

Herr Schindler (SPD) ist mit der Beantwortung seiner ersten Frage nicht zufrieden und wiederholt diese.

 

Die Anfragen werden schriftlich beantwortet.

 

Herr Schindler (SPD) bezieht sich weiterhin auf den von ihm abgesprochenen Fall aus dem Jugendamt und sagt, dass augenscheinlich vieles falsch und ungereimt sei, durch die Verwaltung erfolge keine transparente Aufklärung.

 

Er berichtet aus dem Jahr 2020, als ein acht Monate altes Baby aus einer Pflegefamilie genommen und in einem Heim untergebracht wurde. Der Landkreis habe damals 6.000 Euro pro Monat für die Unterbringung bezahlt, so Herr Schindler. Die Hintergründe dazu seien zu hinterfragen.

 

Herr Schindler weist auf seine Frage zur Korruptionsvorbeugung in der Verwaltung des Landkreises hin, welche er im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Kreistages am 11.03.2023 gestellt hat. Auch diese Fragen seien durch die Verwaltung nicht beantwortet, wohlmöglich wurde der Sachverhalt dahingehend nicht überprüft.

 

Er fordert den Landrat auf, offensichtliche Missstände aufzuklären und die Kreistags- und Jugendhilfeausschussmitglieder dabei einzubeziehen. Dabei schlägt Herr Schindler nochmals vor, einen Unterausschuss der Jugendhilfe vertraulich einzuberufen.

 

Abschließend fragt Herr Schindler das Folgende: „Sind Sie weiterhin dem abgeneigt und dagegen?“

 

Der Landrat äußert sich nochmals, dass eine ausführliche Prüfung der von Herrn Schindler angesprochenen angeblichen Missstände zu jederzeit mit der zuständigen Dezernentin/dem zuständigen Dezernenten in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt erfolgten. Jegliche Behauptungen zu Missständen im Jugendamt konnten nicht bestätigt werden. Eine erneute Prüfung in Zusammenarbeit mit der amtierenden Dezernentin 2, Frau Hecht, wird erfolgen.

 

Herr Schindler (SPD) erwidert und berichtet, dass in den letzten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses wiederholt massivste Kritik in verschiedenen Fällen aus dem Jugendamt geäußert wurde.

 

Der Landrat hat Kenntnis über die Inhalte der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und wiederholt, dass nach erfolgten Prüfungen bisher keine Missstände im Jugendamt vorliegen.

 

Die offenen Anfragen werden schriftlich beantwortet. 

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Herr Wachsmuth (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bezieht sich auf die Gemeinschaftsschule Sülzetal in Langenweddingen und bittet um einen aktuellen Stand zu den Verhandlungen zwischen der Gemeinde Sülzetal und dem Landkreis Börde bezüglich der Bewirtschaftung dieses Objektes.

 

Frau Hecht (amt. Dezernentin 2) erklärt, dass es keinen neuen Sachstand gibt. Der Landkreis erstattet weiterhin auf Grundlage des PPP-Vertrages 70 % der Kosten. Das Amt für Gebäudemanagement des Landkreises steht in engem Austausch mit der Gemeinde Sülzetal, um zu gegebener Zeit in Verhandlungen zu treten.

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Herr Stankewitz (SPD) weist auf das Förderprogramm „Aller.Land“ aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULE)“ hin, welches speziell strukturschwache Landkreise und Flächen anspricht und diese über einen Zeitraum von sechs Jahren unterstützt. Die entsprechenden Bewerbungen müssen bis Ende Oktober 2023 über die Bundesländer erfolgen.

 

Er fragt nach, ob dem Landkreis das Förderprogramm bekannt ist und ob eine Bewerbung als Kulturregion vorbereitet wird.

Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

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In Bezug auf das mehrmals in dieser Sitzung angesprochene Auskunftsrecht der Kreistagsmitglieder berichtet Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), dass er sowohl von der obersten Kommunalaufsicht als auch vom Innenministerium die Auskunft erhalten habe, gegen den Landkreis zu klagen. Diesem Vorschlag folgt die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und strebt eine Leistungsklage gegen den Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Börde, Herrn Landrat Martin Stichnoth, im Kommunalverfassungsstreitverfahren zum Auskunftsrecht eines ehrenamtlichen Mitgliedes nach § 43 Absatz 3 Satz 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt an.

 

Herr Baier (Dezernent 4) stellt richtig, dass das Innenministerium nicht empfohlen hat, zu klagen oder gar dazu aufgefordert hat, sondern lediglich die Möglichkeit einer Kommunalverfassungsklage aufgezeigt hat. Dies sollte unbedingt differenziert werden.

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Frau Frenzel (fraktionslos) bittet um einen aktuellen Sachstand zur Arbeitsgruppe des Landkreises Börde zur „Einfachen Sprache“ für Bürgerinnen und Bürger.

 

Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

 

Es gibt keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen.

 

 

 

zu 6.13  Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt 2024-2028              0524/BLR/2023

 

Da die Stimmenauszählung abgeschlossen ist und ein Ergebnis vorliegt, ruft der Vorsitzende erneut den Tagesordnungspunkt 6.13 auf.

 

Die Zählung ergab folgendes Ergebnis:

 

1. Herr Jürgen Fuhrmann  34 Stimmen 

2. Frau Evelyn Müller    41 Stimmen

3. Frau Marianne Wehrmann   35 Stimmen

4. Frau Barbara Ilse    39 Stimmen

5. Herr Thomas Thiele   37 Stimmen

6. Herr André Möbes   37 Stimmen

7. Herr Gerald Klinger   42 Stimmen

 

Damit wird Herr Jürgen Fuhrmann nicht mit in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt 2024-2028 aufgenommen.

 

Beschluss:

 

Der Kreistag bestimmte aus der Bewerberliste jeweils durch Einzelbeschluss 6 Bürgerinnen und Bürger, die in der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt 2024-2028 aufzunehmen sind.

 

Die Auswahl der Personen erfolgte über einen Stimmzettel. Folgende Personen wurden mit der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Kreistagsmitglieder bestimmt:

 

1. Frau Evelyn Müller

2. Frau Marianne Wehrmann

3. Frau Barbara Ilse

4. Herr Thomas Thiele

5. Herr André Möbes

6. Herr Gerald Klinger

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0524/BLR/2023 erhoben.

 

 

Der Vorsitzende stellt nun die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her.