Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 56 Absatz 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine geheime Wahl stattfindet. Es kann jedoch offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.
Herr Schmette schlägt vor, offen zu wählen. Dem widerspricht kein Kreistagsmitglied. Er lässt über alle zur Wahl stehenden Personen einzeln abstimmen.
Beschluss:
Der Kreistag wählte sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht Haldensleben.
Abstimmungsergebnis:
Die Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses für das Amtsgericht Haldensleben wurden jeweils mit einer offenen Wahl bestimmt. Hierzu musste jeder Vorschlag mindestens eine Zweidrittelmehrheit erreichen. Bei anwesenden 49 Kreistagsmitgliedern entsprach dies 33 Stimmen.
Es ergab sich folgendes Wahlergebnis:
1. Herr Klaus Czernitzki 48 Stimmen 2. Herr Bodo Walter Zeymer 48 Stimmen 3. Herr Mathias Knispel 37 Stimmen 4. Frau Friederike Hecht 48 Stimmen 5. Frau Anette Wrobel 49 Stimmen 6. Herr Andreas Marx 48 Stimmen 7. Herr Rhett Grube 46 Stimmen
Damit haben alle Kandidaten die Zweidrittelmehrheit erreicht.
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0519/BLR/2023 erhoben.
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