Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses - Amtsgericht Haldensleben für die Geschäftsjahre 2024 - 2028  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.11 Beschluss:0519/BLR/2023
Gremium: Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:47
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0519/BLR/2023 Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses - Amtsgericht Haldensleben für die Geschäftsjahre 2024 - 2028
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Stichnoth, Laura

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 56 Absatz 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine geheime Wahl stattfindet. Es kann jedoch offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.

 

Herr Schmette schlägt vor, offen zu wählen. Dem widerspricht kein Kreistagsmitglied. Er lässt über alle zur Wahl stehenden Personen einzeln abstimmen.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag wählte sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht Haldensleben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses für das Amtsgericht Haldensleben wurden jeweils mit einer offenen Wahl bestimmt. Hierzu musste jeder Vorschlag mindestens eine Zweidrittelmehrheit erreichen. Bei anwesenden 49 Kreistagsmitgliedern entsprach dies 33 Stimmen.

 

Es ergab sich folgendes Wahlergebnis:

 

1. Herr Klaus Czernitzki  48 Stimmen

2. Herr Bodo Walter Zeymer  48 Stimmen

3. Herr Mathias Knispel  37 Stimmen

4. Frau Friederike Hecht  48 Stimmen

5. Frau Anette Wrobel   49 Stimmen

6. Herr Andreas Marx   48 Stimmen

7. Herr Rhett Grube   46 Stimmen

 

Damit haben alle Kandidaten die Zweidrittelmehrheit erreicht.

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0519/BLR/2023 erhoben.